Zunächst sollte die Impfpflicht das Personal im Gesundheitswesen betreffen, nun will man sie allgemein verhängen: Beides ist jedoch klar verfassungswidrig. Die Partei MFG Österreich hat sich mit einem Schreiben direkt an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gewandt und die Fakten dargelegt.
Die medizinischen Fakten zeigen nicht nur eindeutig, dass in Anbetracht der aktuell herrschenden Testpandemie eine Impfpflicht völlig unnötig ist. Aufgrund der fehlenden sterilen Immunität durch die Impfung ist eine Pflicht auch in keiner Weise zielführend. Aus juristischer Perspektive ist das Fazit klar: “Eine Impfpflicht für die Angehörigen der Gesundheitsberufe und für die Allgemeinheit [ist] aus verfassungsrechtlicher Sicht schlichtweg unzulässig und haftungsbegründend für die Verantwortlichen”!
Das vollständige Schreiben der MFG lesen Sie im Folgenden (Hervorhebungen durch Report24):
Offener Brief der MFG an Wolfgang Mückstein
Sehr geehrter Herr Dr. Mückstein!
Die öffentlich angekündigte Impfpflicht für Fachkräfte im Gesundheitswesen und für die Allgemeinheit ist aus medizinischer und wissenschaftlicher Sicht in keiner Weise gerechtfertigt und juristisch verfassungswidrig. Damit wird die Gesellschaft weiter gespalten und wird eine Impfpflicht heute noch ungeahnte negative Folgen für die ganze Bevölkerung nach sich ziehen.
MFG bringt deshalb folgende medizinische Fakten in Erinnerung:
- Eine Impfpflicht ist nicht gerechtfertigt, weil die offiziellen Daten eindeutig belegen, dass derzeit kein Notstand im Gesundheitswesen vorliegt oder auch nur annähernd droht. Die Prävalenz der positiven Corona-Tests liegt nach offiziellen Daten bei 2- 3% und damit bei 10% des Wertes vor einem Jahr. Corona-Infektionen sind offenbar selten geworden. Auch die Auslastung der Intensivbetten ist relativ gering, angesichts der kalten Jahreszeit. Laut AGESDashboard stehen aktuell 30% der Betten leer.
- Trotz einer eindeutigen Datenlage über die tatsächliche Auslastung der Krankenhausbetten und des Gesundheitspersonals wird irreführend und falsch eine 4. Welle propagandiert, indem die Zahl der Corona-Tests seit etwa 2 Wochen in absurde Höhen getrieben wird, z.B. wurden am 19.11.2021 über 470.000 Tests an einem einzigen Tag durchgeführt (laut EMS). Nochmals wird klargestellt, dass ein PCR Test keine Infektion nachweisen kann und für Screening bei Gesunden nicht zugelassen ist (WHO im Jänner 2021; Verwaltungsgericht Wien 24.03.2021). Aufgrund der tatsächlich seltenen Corona-Infektionen in der Bevölkerung müssen 10-20 mal mehr Tests durchgeführt werden als vor einem Jahr, um zur gleichen Anzahl an positiven Testergebnissen zu kommen. Das wird aber öffentlich nicht kommuniziert.
- Die geringe tatsächliche Auslastung der Intensivstationen wird durch dramatische Vorhersagen konterkariert, die keinerlei reale Basis haben. Wie fehlerhaft diese Prognosen sind, haben wir alle in den letzten 20 Monaten laufend beobachten können.
- Von asymptomatischen Personen geht grundsätzlich keine Gesundheitsgefährdung aus. Zudem ist das Gesundheitspersonal angehalten, seine Dienste nur in einem gesunden Zustand zu verrichten. Im Übrigen sind medizinische Fachkräfte geschult und in der Lage, sich selbst zu schützen und ist ihr Selbstschutz Teil ihrer Eigenverantwortung: Das Gesundheitspersonal bedarf keiner Bevormundung oder gar Nötigung durch die Regierung.
- Ferner sei daran erinnert, dass die tatsächlichen hygienischen Probleme in Gesundheitseinrichtungen nicht das Corona-Virus sind, sondern zahlreiche andere Erreger, u.a. multiresistente Bakterien.
- Das tatsächliche Problem im Gesundheitswesen ist der seit Jahren bekannte und von der Politik vollkommen ignorierte Pflegenotstand, sowie der Personalmangel unter Ärzten. Anstatt also große Budgets für nicht sinnvolle Corona-Tests auszugeben, wäre es wesentlich sinnvoller, das Geld in die Aufstockung des Gesundheitspersonals und für Präventionsmaßnahmen zu investieren.
Einer Impfpflicht für die Angehörigen von Gesundheitsberufen (ebenso wie einer seit letztem Freitag verkündeten allgemeinen Impfpflicht) stehen massive verfassungsrechtliche Bedenken und eindeutige Rechtsargumente entgegen:
Nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (E-MRK) hat jedermann Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, wobei der Schutzbereich dieses Rechtes auch das Verbot von Eingriffen in die körperliche oder geistige Integrität eines Menschen umfasst, insbesondere auch das Verbot von Eingriffen durch Biomedizin oder genetische Experimente (ebenso Art. 3 GRCh). Derartige Eingriffe sind nur dann erlaubt, wenn sie durch Gesetz determiniert und in einer demokratischen Gesellschaft zum Schutz der Gesundheit erforderlich sind. Eben dieses ist aber insbesondere nach den dargelegten medizinischen Ausführungen nicht der Fall.
Weiters stellt eine Impfpflicht für die Angehörigen von Gesundheitsberufen (und Allgemeinheit) einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Erwerbsfreiheit nach Art. 6 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger dar, weil die Möglichkeit der Ausübung eines bestimmten Berufes damit an die Voraussetzung der Impfung gebunden wird. Auch ein solcher Eingriff ist nur im Fall einer unerlässlichen Notwendigkeit zulässig, das heißt, er muss auf einem Gesetz beruhen, durch ein öffentliches Interesse geboten, zur
Zielerreichung geeignet und auch sonst sachlich zu rechtfertigen sein. Aus medizinischer Sicht liegen aber diese Voraussetzungen nicht vor.
Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass
- die Impfung keine sterile Immunität gewährt, sondern vielmehr ein Infiziert-Werden des Geimpften möglich bleibt,
- folglich auch ein geimpfter Arzt, Pfleger, etc. durch die Möglichkeit einer Ansteckung den Patienten gefährden würde und
- demnach schwerlich mit der Zieladäquanz einer Impfung für den Ausschluss der Infektionsgefahr im Gesundheitswesen argumentiert werden kann.
Berücksichtigt man die umfassend dokumentierten Fälle schwerster Impfschäden, dann bedeutet die Impfpflicht sogar einen Eingriff in das Recht auf Leben nach Art. 2 E-MRK. Dieses Recht ist unabdingbar und kann – von den in der E-MRK genannten Sonderfällen abgesehen – nicht Gegenstand eines Eingriffes sein, und selbst dann nicht, wenn dieser Eingriff im Sinne der öffentlichen Gesundheit erforderlich wäre.
Von wesentlicher Bedeutung ist weiters, dass sämtliche Impfzulassungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 nur bedingt erfolgt sind, weil insbesondere keine Studien über die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Impfung vorliegen.
Die Resolution des Europarates, Nr. 2361, vom 27.01.2021 verbietet einen Impfzwang als Eintrittsvoraussetzung in das öffentliche oder berufliche Leben.
Nach dem Nürnberger Kodex ist es verboten, jemanden zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment zu zwingen. Jede Teilnahme muss unter anderem frei, selbstbestimmt, ohne Zwang, List, Betrug und unter vollkommender Aufklärung der Fakten und Rechtslage erfolgen.
Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass eine Impfpflicht für die Angehörigen der Gesundheitsberufe und für die Allgemeinheit aus verfassungsrechtlicher Sicht schlichtweg unzulässig und haftungsbegründend für die Verantwortlichen ist.
Abschließend weisen wir Sie darauf hin, von zahlreichen Personen aus den Gesundheitsberufen die Mitteilung erhalten zu haben, dass sie im Fall einer Impfpflicht ihre Arbeit mit sofortiger Wirkung niederlegen werden. Das Recht auf Arbeitsniederlegung und Streik ist verfassungsgesetzlich garantiert und geschützt (Art. 11 E-MRK; Art. 8 UN-Sozialpakt).
Wir zeichnen mit dem Ausdruck unserer vorzüglichsten Hochachtung
MFG – Österreich
FAN-Österreich
1.569 Mitarbeiter/innen aus Oberösterreich
1.654 Mitarbeiter/innen aus Niederösterreich
791 Mitarbeiter/innen aus Wien
210 Mitarbeiter/innen aus dem Burgenland
1.322 Mitarbeiter/innen aus der Steiermark
766 Mitarbeiter/innen aus Kärnten
702 Mitarbeiter/innen aus Salzburg
1.308 Mitarbeiter/innen aus Tirol
689 Mitarbeiter/innen aus Vorarlberg
Dieses Schreiben erging an:
Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer
Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner
Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer
Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser
Landeshauptmann Mag. Markus Wallner
Landeshauptmann Günther Platter
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil
Landeshauptmann Dr.Michael Ludwig
Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig
Gesundheitslandesrätin Mag. Christine Haberlander
Gesundheitslandesrat Mag. Dr. Christian Stöckl
Gesundheitslandesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Gesundheitslandesrätin Dr. Beate Prettner
Gesundheitslandesrätin Christine Rüscher, MBA,MSC, Akad. BO
Gesundheitsstadtrat Peter Hacker
Gesundheitslandesrätin Anette Leja
Gesundheitslandesrat Dr. Leonhard Schneemann
Bundesminister für Dr. Wolfgang Robert Mückstein
Bundeskanzler Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.
Vizekanzler Mag. Werner Kogler
Presse und Öffentlichkeit