Messerraub wegen 20 Euro. Anwältin: Er braucht „Zeit, um die Regeln zu verinnerlichen“

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Ein 18-jähriger Ivorer bedrohte in Frankreich einen jungen Mann mit einem Messer – wegen 20 Euro für Sportwetten. Während er deshalb bereits unter gerichtlicher Aufsicht stand, bedrohte er auch noch eine Zeugin des Verfahrens. Seine Anwältin erklärte vor Gericht, der Täter brauche „Zeit, um die Regeln zu verinnerlichen“.

Der Fall ereignete sich im westfranzösischen Fougères. Am 26. Mai forderte der damals 18-Jährige von einem jungen Mann 20 Euro. Andernfalls werde er ihn „abstechen“ und „töten“. Das Opfer schilderte später vor Gericht, der Ivorer habe in rund einem Meter Entfernung ein Messer aus seiner Tasche gezogen. Eine Freundin des Bedrohten gab dem Täter schließlich die verlangten 20 Euro. Rund eine Viertelstunde später nahm die Polizei den Ivorer fest. Zunächst bestritt er die Tat. Erst nachdem ihm Aufnahmen einer Überwachungskamera vorgelegt worden waren, änderte er seine Geschichte. Vor dem Strafgericht in Rennes räumte er schließlich ein, seinem Opfer Angst gemacht zu haben, um an Geld zu gelangen. Die 20 Euro wollte er für Sportwetten auf seinem Mobiltelefon verwenden. Verletzen habe er sein Opfer angeblich nicht wollen.

Der Täter stammt aus der Elfenbeinküste und kam 2023 nach Frankreich. Laut Gerichtsbericht verfügt er dort über keine familiären Bindungen. Ein psychologisches Gutachten stellte eine Abhängigkeit von Alkohol und Cannabis fest. Eine psychische Erkrankung, welche seine Verantwortlichkeit für die Tat eingeschränkt hätte, diagnostizierte der Gutachter nicht. Auch eine begonnene Ausbildung im Bereich Fensterreinigung hielt nicht lange. Der Bericht nennt Alkoholdiebstähle und wiederholte Trunkenheitsvorfälle. Bereits diese Vorgeschichte zeichnete ein wenig schmeichelhaftes Bild. Was danach geschah, setzte dem Ganzen noch die Krone auf. Trotz des laufenden Strafverfahrens und obwohl er bereits unter gerichtlicher Aufsicht stand, bedrohte der 18-Jährige im Juli sogar noch eine junge Frau, die als Zeugin im Messerraub-Verfahren auftreten sollte. Auch dafür wurde er verurteilt.

Täter braucht angeblich „Zeit, um die Regeln zu verinnerlichen“

Vor Gericht bemühte sich seine Anwältin Stéphanie Peltier erwartungsgemäß um Verständnis für ihren Mandanten. Sie bezeichnete den Räuber als „verletzlich“, verwies auf die Betreuung durch eine soziale Einrichtung und auf einen Antrag bei der zuständigen Behindertenbehörde des Départements Ille-et-Vilaine. Besonders irrsinnig war jedoch ihre Erklärung, der Täter wolle es richtig machen, brauche dafür aber „Zeit, um die Regeln zu verinnerlichen“. Zudem äußerte sie die Hoffnung, dass die Gerichtsverhandlung eine „pädagogische Wirkung“ entfalten werde.

Ein erwachsener Mann sollte freilich keine jahrelange pädagogische Begleitung benötigen, um zu verstehen, dass man andere Menschen weder wegen 20 Euro mit einem Messer bedroht noch anschließend eine Zeugin einschüchtert. Dafür braucht es keine komplizierten gesellschaftlichen Regeln, sondern einfach die Einhaltung elementarer Gesetze. Das Gericht verhängte dennoch lediglich acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Für zwei Jahre gelten Auflagen: Der Afrikaner muss sich behandeln lassen, einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, Forderungen der Staatskasse begleichen und darf keinen Kontakt zu seinem Opfer aufnehmen.

Hinter Gitter muss er vorerst nicht. Obwohl er für einen lächerlichen Betrag ein Messer zog, seinem Opfer mit dem Tod drohte und anschließend trotz gerichtlicher Aufsicht auch noch eine Zeugin bedrohte, bleibt es bei Bewährung und Betreuung. Die Justiz setzt auf einen möglichen „pädagogischen Effekt“ – nachdem der Täter bereits gezeigt hat, welchen Eindruck die erste gerichtliche Aufsicht bei ihm hinterlassen hatte. Wie pädagogisch diese Form der Kuscheljustiz tatsächlich sein wird, werden wohl die kommenden Jahre zeigen – und ob sich die Strafakte des Afrikaners zu einem Mammutwerk entwickelt oder nicht.

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