Wienerin von türkischem Möbellieferanten vergewaltigt: Wahnsinn vor Gericht

Symbolbild: KI

Horror in Wien: Eine dreifache Mutter kaufte eine gebrauchte Kommode. Ein Türke lieferte sie ihr in die Wohnung – und vergewaltigte die Frau. Vor Gericht kam es nun zu hanebüchenen Aussagen: Dort behauptete der Türke über seinen Dolmetscher, alles wäre einvernehmlich gewesen, weil man gemeinsam ein Glas gehalten habe. Sein Verteidiger verstieg sich gar zu der These: Wenn die Frau nicht gewollt hätte, hätte sie ja aus dem Fenster flüchten können.

Die Wienerin kaufte am 17. Juni eine gebrauchte Kommode über eine Online-Plattform. Geliefert wurde das Möbelstück dann von einem 25-jährigen Türken, der die dreifache Mutter prompt in ihrem Vorzimmer vergewaltigte: „Sie wurde gepackt. Sie wurde hinuntergedrückt“, erörterte die Anklägerin beim Prozess vor dem Wiener Landgericht. Die Frau leide bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Auch ihr 18-jähriger Sohn, der kurz nach der Tat von der Schule nach Hause kam, gab an: „Ich hab‘ gleich gemerkt, dass irgendwas anders an ihr war. Sie hat sich auch jetzt noch definitiv verändert.“

Der Angeklagte ist türkischer Staatsbürger und war während des gesamten Verfahrens auf eine Dolmetscherin angewiesen. Er behauptete frech, es hätte einen „romantischen Moment“ gegeben, als das Opfer ihm ein Glas Wasser gebracht hätte: Daraufhin wäre es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen.

„Sie sind verheiratet und haben eine einjährige Tochter. Wie kommen Sie da auf so eine Idee?“, wollte dazu die vorsitzende Richterin wissen. Der Türke ließ übersetzen: „Das war eine einmalige Situation. Ich schäme mich sehr. Der Ausgangspunkt war das gemeinsame Halten des Glases.“

Als wäre eine solche Behauptung für ein Vergewaltigungsopfer nicht Hohn genug, legte der Verteidiger des Angeklagten noch eine Schippe drauf. Die Krone zitiert ihn mit den Worten: „Es war für meinen Mandanten nicht erkennbar, dass sie das nicht will.“ Und: „Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass sie sich gar nicht gewehrt hat. Sie hätte ja auch aus dem offenen Fenster flüchten können.“ Solange das Opfer nicht aus dem Fenster springt, ist es also keine Vergewaltigung?

Das Gericht folgte dem immerhin nicht. „Sie haben die Situation einfach ausgenutzt für Ihre spontane sexuelle Lust“, konstatierte die Richterin. Wegen Vergewaltigung auf besonders erniedrigende Weise mit Dauerfolgen wurde der Türke (noch nicht rechtskräftig) zu acht Jahren Haft verurteilt.

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