Meldestellen-Irrsinn in Berlin: Nur 8 % der angeblichen Diskriminierungsfälle bestätigt

Symbolbild: kroshka__nastya / freepik

Sozialisten lieben Meldestellen: Landesweit werden immer mehr davon eingerichtet, wo Menschen sogenannte Diskriminierung anzeigen sollen. Das sogenannte Landesantidiskriminierungsgesetz mit der entsprechenden Meldestelle war ein Herzprojekt der rotrotgrünen Koalition in Berlin und gibt allen, die sich von Behörden ungerecht behandelt fühlen, eine Beschwerdemöglichkeit. Die Meldungen nahmen im letzten Jahr rapide zu – doch wie sich herausstellt, lag in den allerwenigsten Fällen tatsächlich eine Diskriminierung vor.

Wenn selbst der „Tagesspiegel“ die Behauptungen einer SPD-Politikerin demontiert, muss die Fehlleistung dahinter groß sein: Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) feierte jüngst den Anstieg von Beschwerden um knapp 40 Prozent wegen Diskriminierung durch Berliner Behörden als Erfolg für die eigens dafür eingerichtete Meldestelle. Die „Beschwerdestrukturen“ hätten sich weiter etabliert, freute Kiziltepe sich und betonte deren „zentrale und sich stetig verfestigende Bedeutung“. Am meisten wurde laut entsprechendem Bericht rassistische Diskriminierung gemeldet.

„Das LADG schützt Sie bei Diskriminierung, aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status, wenn diese von Berliner Behörden oder anderen Berliner öffentlichen Einrichtungen ausgeht.“

Der propagierte Zweck des Landesantidiskriminierungsgesetzes

Doch was sie hier in Wahrheit feiert, ist offensichtlich ein massiver Anstieg von unsinnigen Beschwerden. So stieg die Zahl der Meldungen zwar vom Jahr 2022 auf 2023 um 38,9 Prozent. Doch nur acht Prozent (66 von 813) der eingegangenen Meldungen gelten bestätigt als Diskriminierung. Bei 83 Prozent lag laut Prüfung gar keine Diskriminierung vor, bei drei Prozent war eine Aufklärung nicht möglich und bei rund sieben Prozent ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. 392 weitere Verfahren werden im Bericht nicht aufgeschlüsselt; hier sei es laut Sozialverwaltung unmöglich, zu sagen, ob diskriminiert wurde oder nicht.

Was hier als Erfolg verkauft wird, ist also, dass Personen vermeintliches Unrecht melden, das gar kein Unrecht darstellt. Ob sich bestimmte Klientel einfach dauerdiskriminiert fühlen oder ob die Betreffenden Angestellte von Behörden und öffentlichen Einrichtungen abstrafen wollten, weil sie bei ihnen ihren Willen nicht bekommen haben, bleibt dabei unklar. Eine so offensichtlich fehlgeleitete Nutzung der Meldestelle, die betreut und finanziert werden muss, sollte sicherlich nicht noch gefeiert werden.

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