Medizin, Recht, Pädagogik: Alles was Sie jetzt zu Kindern und Covid-19 wissen müssen

Symbolbild: Collage Report24 aus Motiven von Freepik

Die Kampagnen um die Impfung gegen COVID-19 laufen auf Hochtouren. Inzwischen wird die Drittimpfung gefordert, weitere „Booster“ sind angedacht. Nicht nur Ungeimpfte und Unentschlossene sehen sich einem immer stärker werdenden Druck ausgesetzt. Auch Eltern werden zusehends gedrängt, ihre Kinder gegen Covid-19 impfen zu lassen. Ist das tatsächlich notwendig oder ratsam? Stellt SARS-CoV-2 für Kinder und Jugendliche eine ernstzunehmende Bedrohung dar? Und wie sieht es mit der rechtlichen Situation aus?

Von Siri Sanning

In diesem Artikel haben wir für Sie sowohl aus medizinischer als auch aus rechtlicher Sicht den aktuellen Stand der Dinge herausgearbeitet:

  • Kinder und Jugendliche sind keine Infektionstreiber
  • COVID-19 stellt keine relevante Gesundheitsgefahr für Kinder und Jugendliche dar
  • Eine Impfung gegen COVID-19 geht bei Kindern und Jugendlichen mit gesundheitlichen Risiken einher
  • Minderjährige ohne Einwilligung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten dürfen nicht gegen COVID-19 geimpft werden
  • Ärzte dürfen Kinder und Jugendliche nach Meinung einiger Juristen nicht gegen COVID-19 impfen

Sachverständigengutachten zu Impfungen für Kinder und Jugendliche, Abschnitt 1

Dr. Michael Palmer, Dr. Sucharit Bhakdi, Dr. Stefan Hockertz:
Sachverständigengutachten zum Comirnaty-(Pfizer)-COVID-19-mRNA-Impfstoff für Kinder

„Dieses Gutachten über die Anwendung des Impfstoffs COVID-19 von Pfizer (Comirnaty, BNT162b2) bei Heranwachsenden ist in drei Abschnitte gegliedert, die sich der Reihe nach mit folgenden Fragen befassen:

  1. Ist eine Impfung von Jugendlichen gegen COVID-19 notwendig?
  2. Ist der COVID-19-Impfstoff von Pfizer wirksam?
  3. Ist der COVID-19-Impfstoff von Pfizer sicher?

Die in Abschnitt 1 dargelegten Argumente beziehen sich auf alle COVID-19-Impfstoffe, während die Argumente in den Abschnitten 2 und 3 speziell für den Impfstoff Comirnaty von Pfizer gelten.

In Abschnitt 1 wird gezeigt, dass die Impfung von Jugendlichen gegen COVID-19 unnötig ist, weil

  • in dieser Altersgruppe die Krankheit fast immer mild und gutartig verläuft;
  • für die seltenen klinischen Fälle, die eine Behandlung erfordern, diese leicht verfügbar ist;
  • eine Immunität gegen die Krankheit aufgrund einer früheren Infektion mit dem Virus (SARS-CoV-2) oder mit anderen Coronavirus-Stämmen inzwischen weit verbreitet ist; und
  • asymptomatische Jugendliche die Krankheit nicht auf Personen übertragen, die einem größeren Infektionsrisiko ausgesetzt sein könnten.

1. Die Impfung von Jugendlichen gegen COVID-19 ist unnötig

1.1 Was zeigen die verfügbaren Beweise?

Es gibt mehrere Hinweise darauf, dass die Impfung von Jugendlichen gegen COVID-19 nicht notwendig ist.

1.1.1 Die Sterblichkeitsrate von COVID-19 in der Allgemeinbevölkerung ist gering.

Die große Mehrheit aller mit COVID-19 infizierten Personen erholt sich nach einer leichten, oft uncharakteristischen Erkrankung. Nach Angaben des weltweit führenden Epidemiologen John Ioannidis (1, 2) liegt die Sterblichkeitsrate bei COVID-19 in allen Altersgruppen in der Größenordnung von 0,15% bis 0,2%, wobei ältere Menschen, insbesondere solche mit Begleiterkrankungen, sehr stark betroffen sind. Diese Rate übersteigt nicht den Bereich, der üblicherweise bei der Influenza beobachtet wird, gegen die eine Impfung von Jugendlichen nicht als dringend oder notwendig angesehen wird.

1.1.2 Die Prävalenz und der Schweregrad von COVID-19 sind bei Jugendlichen besonders gering.

In den USA machten im April 2020 die unter 18-Jährigen nur 1,7% aller COVID-19-Fälle aus (3, 4). Innerhalb dieser Altersgruppe wurden die schwersten Fälle bei sehr jungen Säuglingen beobachtet (4). Dies steht im Einklang mit der fehlenden Kreuzimmunität gegen COVID-19 bei Säuglingen, die in anderen Altersgruppen durch eine vorangegangene Exposition gegenüber regulären respiratorischen humanen Coronaviren bedingt ist (siehe Abschnitt 1.2.1). Bei etwas älteren Kindern wurde Anfang 2020 ein eigenartiges multisystemisches Entzündungssyndrom beobachtet (5); es ist denkbar, dass auch bei diesen Patienten noch keine Kreuzimmunität vorhanden war.

Im wesentlichen wurden keine schweren Fälle von COVID-19 bei Personen über 10, aber unter 18 Jahren beobachtet (4). Auf diese Gruppe entfielen nur 1% der gemeldeten Fälle, von denen fast alle sehr mild verliefen. Somit ist das Risiko einer COVID-19-Infektion bei Jugendlichen besonders gering. Eine Impfung dieser Altersgruppe ist daher nicht erforderlich.

1.1.3 COVID-19 kann behandelt werden.

Zahlreiche erfahrene Ärzte haben gemeinsam wirksame Behandlungsrichtlinien für klinisch manifeste COVID-19 entwickelt (6). Behandlungsmöglichkeiten gibt es sowohl für das Frühstadium der Krankheit, bei dem die Hemmung der Virusreplikation im Vordergrund steht, als auch für das Spätstadium, bei dem eine entzündungshemmende Behandlung im Vordergrund steht. Zwei Medikamente, die im Frühstadium erfolgreich eingesetzt wurden, sind Hydroxychloroquin und Ivermectin. Beide Medikamente wurden und werden auch bei einer Reihe anderer Krankheiten eingesetzt. Ivermectin beispielsweise gilt als sicher genug, um nicht nur zur Behandlung der manifesten Krätze – einer unangenehmen, aber nicht schwerwiegenden Parasiteninfektion der Haut – eingesetzt zu werden, sondern sogar prophylaktisch bei asymptomatischen Kontaktpersonen von Krätze-Infizierten (7).

Ivermectin wird auch häufig zur Behandlung von parasitären Tropenkrankheiten wie Onchozerkose (Flussblindheit) eingesetzt und steht deshalb auf der Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der WHO. Im Falle von COVID-19 sieht sich die WHO jedoch veranlasst, vor der Verwendung desselben bekannten und sicheren Arzneimittels außerhalb klinischer Studien zu warnen (8). Diese Politik ist rational nicht zu rechtfertigen und wurde zu Recht von nationalen oder regionalen Gesundheitsbehörden außer Kraft gesetzt und von einzelnen Ärzten weltweit ignoriert.

Da eine wirksame Behandlung zur Verfügung steht, gibt es keinen Grund mehr für den Notimpfstoffeinsatz bei allen Altersgruppen, auch bei Jugendlichen.

1.1.4 Die meisten Menschen, insbesondere Jugendliche, sind inzwischen immun gegen SARS-CoV-2.

Aufgrund der vielen inhärenten Fehler und Unzulänglichkeiten der gebräuchlichen Diagnosemethoden (siehe Abschnitt 1.2) ist es unmöglich, den Anteil derjenigen, die sich bereits mit SARS-CoV-2 infiziert haben, und derjenigen, die dies nicht getan haben, genau zu bestimmen. Es gibt jedoch bestimmte Hinweise darauf, dass der Anteil derer, die infiziert waren und sich erholt haben, hoch ist:

  • Die Inzidenz des multisystemischen Entzündungssyndroms bei Kindern (siehe Abschnitt 1.1.2) erreichte Anfang bis Mitte 2020 ihren Höhepunkt und ging dann mit einer leichten Verzögerung nach der ersten Welle der COVID-19-Atemwegserkrankung selbst zurück (9).
  • Etwa 60% der zufällig ausgewählten Testpersonen aus British Columbia haben nachweisbare Antikörper gegen mehrere SARS-CoV-2-Proteine (persönliche Mitteilung von Stephen Pelech, University of British Columbia), was auf eine frühere Infektion mit dem Virus hinweist – im Gegensatz zur Impfung, die nur Antikörper gegen ein einziges (das Spike-Protein) hervorrufen würde.

Es hat sich gezeigt, dass eine frühere COVID-19-Infektion sehr zuverlässig vor einer erneuten Infektion schützt (10), und eine humorale und zelluläre Immunität wird bei fast allen geheilten Personen nachgewiesen, auch bei denjenigen, die während der gesamten Infektion asymptomatisch blieben (11). Somit verfügt ein großer Teil der Menschen aller Altersgruppen, einschließlich der Jugendlichen, bereits über eine spezifische, zuverlässige Immunität gegen COVID-19. Wie bereits erwähnt, sind die meisten Personen, die nicht über eine solche spezifische Immunität verfügen, dennoch durch eine Kreuzimmunität vor schweren Erkrankungen geschützt (12, 13). Diese Immunität wird bei gesunden Jugendlichen und jungen Erwachsenen besonders wirksam sein. Personen mit spezifischer Immunität oder ausreichender Kreuzimmunität können unmöglich einen Nutzen aus einer experimentellen Impfung ziehen.

1.1.5 Die asymptomatische Übertragung von COVID-19 ist nicht real.

Ein häufig angeführter Grund für die Impfung von Personen, die selbst nicht dem Risiko einer schweren Erkrankung ausgesetzt sind, ist die Notwendigkeit, eine „Herdenimmunität“ zu erzeugen: Die wenigen, die einem hohen Risiko ausgesetzt sind, sollten geschützt werden, indem die Ausbreitung des Virus in der allgemeinen Bevölkerung verhindert wird.

Ein Subtext dieser Argumentation ist die Idee der „asymptomatischen Ausbreitung“ – es wird angenommen, dass Personen, die infiziert sind, aber außer einem positiven PCR-Test keine Anzeichen dafür zeigen, die Infektion auf andere empfängliche Personen übertragen können. Wenn wir die Vorstellung einer solchen asymptomatischen Ausbreitung akzeptieren, dann könnte die präventive Massenimpfung tatsächlich als einziges Mittel für einen zuverlässigen Schutz der gefährdeten Personen erscheinen.

Es wurde jedoch festgestellt, dass eine solche asymptomatische Übertragung nicht stattfindet. In einer groß angelegten Studie, an der fast 10 Millionen Einwohner Chinas teilnahmen, konnten keine Neuinfektionen bei Personen festgestellt werden, die mittels PCR positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden waren, aber keine anderen Anzeichen einer Infektion aufwiesen (14). Dies stimmt mit mehreren Studien überein, in denen die PCR mit der Virusisolierung in Zellkulturen bei Patienten mit akuter COVID-19-Erkrankung verglichen wurde. In allen Fällen hörte das Viruswachstum in der Zellkultur mit dem Abklingen der Symptome oder sehr kurz danach auf, während die PCR noch Wochen oder Monate danach positiv blieb (15, 16). Es wurde daher vorgeschlagen, zur Beurteilung der Infektiösität und zur Bestimmung der Isolationsdauer eher die Zellkultur als die PCR zu verwenden (16).

Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine Beschränkung des Kontakts von Risikogruppen mit Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung zeigen oder vor kurzem gezeigt haben, als Schutzmaßnahme wirksam und ausreichend wäre. Wahllose Massenimpfungen von Personen, die selbst nicht von einer schweren Erkrankung bedroht sind, sind daher nicht erforderlich, um einen solchen Schutz zu erreichen.“

Zur englischen Fassung der Studie bitte hier klicken.
Zum Dokument bitte hier klicken.
Zur deutschen Übersetzung der Studie bitte hier klicken klicken.

Psychiater DDr. Raphael Bonelli: Klinik ohne coronakranke Kinder

Er schildert in seinem Kurzvideo „Wie gefährlich Corona für Kinder WIRKLICH ist!“ die Erlebnisse einer Kinderärztin, die über ein Jahr in einem Schwerpunkt-Krankenhaus auf der dort eigens für Kinder eingerichteten Corona-Station arbeitete. Die gute Nachricht: In all dieser Zeit musste sie kein einziges an Corona erkranktes Kind aufnehmen bzw. behandeln.

Der Film: Corona Kinder. Kindheit in der Pandemie

Dieser Anfang Juli 2021 online gegangene Film widmet sich den Folgen der Corona-Maßnahmen für Kinder. Report24.news berichtete.

Er gibt Antworten auf die Fragen, ob die Test-und Maskenpflicht an deutschen Schulen sinnvoll oder schädlich ist und wie Schülerinnen und Schüler damit umgehen; ob das Corona-Virus für Kinder tatsächlich gefährlich ist bzw. Kinder tatsächlich „Pandemietreiber“ sind; welche Auswirkungen die Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung auf die körperliche und psychische Entwicklung von Heranwachsenden haben.

Als Experten kommen im Film zu Wort:

Dr. med. Michaela Glöckler: Kinderärztin und ehem. Leiterin der Medizinischen Sektion am Goetheanum in der Schweiz.

Sie fordert, vom Krisenmanagement Abstand zu nehmen und zu einem risikostratifizierten Handeln überzugehen. Dieses Handeln ist dabei an den realen Risiken auszurichten: „Die Schutzwürdigen schützen. Und den 97%, die nicht gefährdet sind und die bis jetzt gesund geblieben sind, die Rückkehr in die Normalität erlauben.“

Dr. med. Steffen Rabe: Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, im Vorstand des Vereins „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ e.V.

Er hält entschieden fest, dass Kinder keine Pandemietreiber sind und dies inzwischen in den wenigen, vom Robert-Koch-Institut erstellten Forschungsarbeiten ersichtlich ist. Das Übertragungsrisiko von Kind zu Kind sowie von Kind zu Lehrer bzw. Erzieher ist minimal und vernachlässigbar.

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. M. Sc. Christian Schubert: Arzt, Psychologe, Psychotherapeut, Leiter des Labors für Psychoneuroimmunologie an der Klinik für Medizinische Psychologie der Medizinischen Universität Innsbruck.

Prof. Dr. Franz Ruppert: Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut, Professor an der Katholischen Stiftungshochschule München und in eigener Praxis tätig.

Hans-Christian Prestien: Rechtsanwalt sowie Familien- und Jugendrichter

Prof. Dr. Christian Kreiß: Bankier und Professor für Finanzierung und VWL an der Hochschule Aalen.

Leonard Heffels: Lehrer und Schriftsteller

Link zum Film auf corona-kinder-film.de. Sollte eine unserer Quellen aus dem Internet verschwinden, lassen Sie es uns bitte wissen ([email protected]).

Offener Brief des Pädagogen Bastian Barucker: Kinder weder Gefährder noch gefährdet

„Ich bin Pädagoge, Lehrbeauftragter, Vorstand eines Kindergartens und Vater und arbeite seit fast 20 Jahren in der Bildung. Ich bitte dich darum, dich zu fragen, ob du wirklich einverstanden mit den Maßnahmen gegenüber Kindern bist. Ich bitte dich darum, die Quellen in diesem Brief zu studieren und dir eine Meinung zu diesem Thema zu bilden. Solltest du zu dem gleichen Schluss kommen wie ich, dann freue ich mich, wenn du regional aktiv wirst und einen für dich stimmigen Weg findest, für die Kinder einzustehen.

Nach fast 1,5 Jahren Corona-Krise ist eins sicher:

Die derzeitige Studienlage besagt: Kinder sind weder Infektionstreiber noch ist Covid-19 eine bedeutende Gesundheitsgefahr für ihr Leben. Sie erkranken fast nie schwer, sterben daran seltener als an Influenza, entwickeln kein Longcovid und stecken andere Menschen nur selten an. Das bedeutet, dass es keine faktische Notwendigkeit Liebe Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Pädagogen, Therapeuten, Cousinen und alle Anderen gibt gesunde Kinder millionenfach Maßnahmen auszusetzen, die auf ihre Schädlichkeit nie geprüft wurden. Außerdem gibt es keinen medizinischen Grund gesunde Kinder massenhaft gegen Covid-19 zu impfen.

Bezüglich der Corona-Maßnahmen ergibt sich aus der aktuellen Studien- und Evidenzlage folgendes:

* Es gibt keine Hinweise für die Wirksamkeit eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit.

* Masken schaden Schulkindern.

* Sars-Cov2 wird nicht signifikant durch gesunde Personen übertragen.

* Masken verursachen überhöhte CO2- Werte in der Rückatmung.

* Die Corona-Maßnahmen belasten Kinder psychisch stark

* Kinder brauchen keine Covid-19 Impfung

Vergleichsländer wie Schweden oder eine große Anzahl von US-Bundesstaaten verzichten seit Anfang an oder seit langem auf alle Maßnahmen, die gesunde Kinder betreffen. Keines dieser Länder verzeichnet eine höhere Anzahl an Erkrankten oder Toten im Pandemiezeitraum. Es ist also längst belegt, dass es sicher und möglich ist, alle Corona-Maßnahmen für gesunde Kinder zu beenden.“

Zum Offenen Brief „Worauf wartest du noch? Ein offener Brief an alle, die sich für das Wohl der Kinder mitverantwortlich fühlen.“ gelangen Sie via Klick auf den roten Text.

Welche Risiken drohen Kindern bei der Impfung?

Grundsätzlich zu bedenken ist, dass lediglich ein geringer Teil der Nebenwirkungen bzw. Impfreaktionen gemeldet wird und Eingang in offizielle Datenbanken findet. Der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (Pharmig) nennt die Zahl von 6 Prozent. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wies Ende August 2021, so der österreichische Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner, für die 4 von der EU zugelassenen Corona-Impfstoffe 875.000 Impfschadens- und 14.000 Todesfälle aus. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahlen maximal 10 Prozent der tatsächlichen Fälle repräsentieren.

Für mittelschwere und schwere Fälle wurde in Österreich von Anwälten ein weiteres Impfschadensportal eingerichtet, das in jüngster Zeit zahlreiche Meldungen von Schädigungen Minderjähriger verzeichnete. Anlaufstellen wie beispielsweise das deutsche Paul Ehrlich-Institut oder Behörden in Frankreich sind seit Verabreichung der COVID-19-Impfstoffe kaum mehr in der Lage, die Menge an eingehenden Meldungen über Impfnebenwirkungen zu bewältigen.

An die Öffentlichkeit gelangte geheime Verträge zwischen dem US-Pharmariesen und Impfstoffhersteller Pfizer und Brasilien – Stichwort PfizerLeaks – belegen, dass Wirksamkeit und Nebenwirkungen Mitte März 2021 noch unklar waren – zu einem Zeitpunkt, zu dem die Verimpfung des Impfstoffs längst begonnen hatte. Der behördliche Vertragsunterzeichner, zum damaligen Zeitpunkt zuständiger hoher Beamte des brasilianischen Gesundheitsministeriums, befindet sich inzwischen in Haft. Ihm wird vorgeworfen, bei der Beschaffung von COVID-Impfstoffen Bestechungsgelder verlangt zu haben.

Ein weiterer, für persönliche Impf-Überlegungen relevanter Faktor sollten die – auch abseits der Mainstream-Medien – geschilderten Erfahrungen Betroffener sein. Jüngst fragte ein US-amerikanischer Fernsehsender sein Publikum nach COVID-Toten und erhielt stattdessen abertausende Schilderungen zu „Impftoten“. Die Umfrage eines Web-Portals für Mediziner hinsichtlich der COVID-19-Impfstoffe erbrachte zahllose Nebenwirkungen und erhebliche Sicherheitsbedenken. Die Frage des Wiener Psychiaters DDr. Raphael Bonelli an seine YouTube Community ergab ein ähnliches Bildbinnen weniger Stunden berichteten tausende Menschen über gravierende gesundheitliche Schäden im Umfeld im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19, auch zahlreiche Meldungen von Todesfällen waren darunter.

In Deutschland nimmt die Zahl jener Ärzte, welche aus der Impfkampagne aussteigen zu, ebenso die Zahl jener, welche offen vor der COVID-19 Impfung warnen. Ein Top-Chirurg aus Bayern warnte in einem Kurzvideo sogar vor einer drohenden Überlastung des medizinischen Systems durch ImpfnebenwirkungenReport24.news berichtete. Schließlich stellen auch in Eigeninitiative von Bürgern erstellte Kanäle und Gruppen eine relevante Informationsquelle dar. Als Beispiel sei an dieser Stelle die Telegram-Gruppe des österreichischen Aktivisten Martin Rutter erwähnt, in der Angehörige von Menschen, die sich haben impfen lassen, ihre Beobachtungen schildern und die inzwischen über 41.000 Mitglieder umfasst.

Im Hinblick auf konkrete Schädigungen durch die Impfung gegen COVID-19 sind die verschiedenen Rote Hand Briefe der Impfstoffhersteller und der Behörden zu beachten. Im britischen The Guardian wurde kürzlich von einer aktuellen US-Studie berichtet, die besagt, dass Teenager eher an einer impfbedingten Herzmuskelentzündung erkranken als wegen COVID-19 ins Krankenhaus zu müssen und dass vor allem für Knaben die Impfung gefährlicher wäre als die Infektion. Zahlreiche Experten werden darüber hinaus nicht müde, auf die Gefahren durch thrombotische Ereignisse, massive Entgleisungen des körpereigenen Immunsystems und des antibody dependent enhancement /der antikörperabhängigen Verstärkung ADE hinzuweisen.

Sachverständigengutachten zu Impfungen für Kinder und Jugendliche, Abschnitt 3

In Abschnitt 3 des weiter oben schon erwähnten Gutachtens von Palmer, Bhakdi und Hockertz, welcher speziell für den Pfizer-Impfstoff gilt, wird festgehalten, dass der COVID-19-Impfstoff nicht sicher ist:

3.1 Was zeigen die Beweise? Die klinischen Versuche für Comirnaty (BNT162b2) wie auch für die anderen COVID-19-Impfstoffe wurden in sehr kurzer Zeit durchgeführt, was bedeutet, dass keine angemessenen Vorsichtsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit getroffen wurden. Tierversuche, die vor Beginn der klinischen Prüfung durchgeführt wurden, ließen jedoch bereits eine schwere Toxizität erwarten. Leider hat sich diese Erwartung in der Praxis seit Beginn der Massenimpfungen mehr als bestätigt.

3.1.1 Präklinische Daten aus Tierversuchen deuten auf das Potenzial für schwere Schäden hin.

3.1.1.1 Toxische und gerinnungsfördernde Aktivitäten des Spike-Proteins. Eine schwere klinische COVID-19-Erkrankung wird häufig von einer pathologischen Aktivierung der Blutgerinnung begleitet (32). Die zentrale Rolle des Spike-Proteins bei dieser Komplikation ist anerkannt (33). (…)

Da Comirnaty und andere genbasierte Impfstoffe die Synthese von aktivem und damit potenziell toxischem Spike-Protein induzieren, ist es wichtig zu verstehen, wie dieses Protein im Körper verteilt wird. Die Toxizität könnte begrenzt sein, wenn der Impfstoff und damit die Synthese des Spike-Proteins auf die Injektionsstelle im Muskelgewebe, aber außerhalb des Blutkreislaufs beschränkt bliebe. Gelangt der Impfstoff hingegen in den Blutkreislauf, so ist mit einer Expression des Spike-Proteins in den Blutgefäßen und einer Toxizität durch die Aktivierung der Blutgerinnung zu rechnen.

3.1.1.2 Verteilung des Impfstoffs im Tierversuch. Wie sich herausstellt, gelangt der Impfstoff nach intramuskulärer Injektion tatsächlich sehr schnell in den Blutkreislauf.

3.1.1.7 Potenzielle Risiken für die Fruchtbarkeit und für das gestillte Neugeborene. Eine hohe Expression von Spike-Protein in den Eierstöcken birgt die Gefahr einer erheblichen Schädigung dieses Organs mit möglichen Folgen für die weibliche Fruchtbarkeit. Die Aufnahme des Impfstoffs durch die Brustdrüsenzellen eröffnet zwei mögliche Wege der Toxizität für das gestillte Kind: erstens die Expression des Spike-Proteins und seine Sekretion in die Muttermilch und zweitens die vollständige Übertragung des Impfstoffs in die Milch. Die Milchdrüsen sind apokrin, d. h. sie sondern Teile ihres eigenen Zytoplasmas ab und geben sie in die Milch ab; somit kann alles, was in das Zytoplasma gelangt ist, auch in die Muttermilch gelangen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass sowohl die VAERS-Datenbank als auch das EU-Register für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (EudraVigilance) über Todesfälle bei gestillten Neugeborenen nach Impfungen der Mütter berichten (siehe Abschnitt 3.1.3.6).

3.1.1.8 Das Versäumnis von Pfizer, Risiken zu untersuchen, die aus präklinischen Untersuchungen hervorgehen.

3.1.3.2 Schwere Ereignisse im Zusammenhang mit einer gestörten Blutgerinnung. Die Litanei der Diagnosen in beiden Datenbanken, die auf eine pathologische Aktivierung der Blutgerinnung hinweisen, ist schier endlos – Herzinfarkte, Schlaganfälle, Thrombosen im Gehirn und in anderen Organen, Lungenembolien; aber auch Thrombozytopenien und Blutungen, die aus einem übermäßigen Verbrauch von Thrombozyten und von Gerinnungsfaktoren bei der disseminierten intravasalen Gerinnung resultieren. Diese Krankheitsmechanismen verursachten viele der oben zusammengefassten Todesfälle; in anderen Fällen verursachten sie schwere akute Erkrankungen, die in vielen Fällen schwere Behinderungen hinterlassen werden.

3.1.3.3 Andere schwere Reaktionen. Zu den schwerwiegenden Reaktionen gehören auch Krampfanfälle, andere neurologische Symptome, insbesondere im Zusammenhang mit der motorischen Kontrolle, und schwere Entzündungen mit Schäden an mehreren Organen. Auch hier ist bei vielen dieser Patienten eine lang anhaltende oder sogar dauerhafte Restschädigung sehr wahrscheinlich.

3.1.3.4 Schwerwiegende unerwünschte Wirkungen bei Jugendlichen. (…) Die Zahl der unerwünschten Ereignisse ist zwar viel geringer als bei Erwachsenen, aber das liegt einfach daran, dass diese Altersgruppe bisher viel seltener geimpft wurde. Sollte die systematische Impfung für Jugendliche freigegeben werden, ist damit zu rechnen, dass diese Zahlen rasch auf ein ähnliches Nibeau wie bei den Erwachsenen ansteigen werden.

3.2 Fehlende Beweise. Wie wir oben gesehen haben, wurden bei den klinischen Versuchen und der anschließenden überstürzten Notzulassung des Impfstoffs von Pfizer wichtige positive Hinweise auf Risiken vernachlässigt, was zu bedauerlichen, aber vorhersehbaren Ergebnissen führte. Ebenso vernichtend ist die Liste der Auslassungen – potenzielle Risiken, die in präklinischen oder klinischen Versuchen hätten untersucht werden müssen, aber nie untersucht wurden.

Kinderimpfungen: Die Beurteilung der Rechtslage

Zur rechtlichen Situation in der EU und den USA

Die rechtlichen Grundlagen der Anwendung der COVID-19-Impfstoffe sind nicht so eindeutig und unwidersprochen wie oftmals kolportiert. Während in den USA unter anderem die von Robert F. Kennedy jr. gegründete Children´s Health Defense bezüglich Klagen federführend ist, befasst sich auf europäischer Ebene beispielsweise die Südtiroler Anwältin DDr. Renate Holzeisen mit entsprechenden Rechtsstreitigkeiten. Für Interessierte, die diesbezüglich noch nicht oder kaum informiert sind, können diese beiden Adressen Ausgangspunkt für weiterführende Aufklärung sein.

Das o. a. Sachverständigengutachten zum Comirnaty-(Pfizer)-COVID-19-mRNA-Impfstoff für Kinder – Dr. Michael Palmer, Dr. Sucharit Bhakdi, Dr. Stefan Hockertz „… wurde von der italienischen Rechtsanwältin Renate Holzeisen beim Europäischen Gerichtshof in Verbindung mit einer Klage eingereicht, die die Zulassung des mRNA-Impfstoffs von Pfizer für Kinder ab 12 Jahren anfechtet.“

Die Rechtslage in Österreich

Die Rechtsanwälte für Grundrechte erörtern in ihrem Schreiben „Die rechtliche Situation zur ´Impfung´ von Minderjährigen“ die mit ihr einhergehenden Probleme, welche vor allem haftungsrechtlicher, allenfalls auch strafrechtlicher Natur sind. In diesem Zusammenhang sei auch auf das Schreiben der Rechtsanwälte an die Österreichische Ärztekammer hingewiesen, welches allgemein auf den Umgang mit der COVID-19-Impfung eingeht. Es stellt sich die Frage, über wie viel Wissen sog. „Impfärzte“ diesbezüglich verfügen. Ist ihnen beispielsweise bekannt, dass die Hersteller der COVID-19-Impfstoffe in ihren Produktinformationen bestätigen, dass ihre Substanzen weder vor einer Infektion mit dem Virus, noch vor dessen Weitergabe schützen? Dass eine schriftliche Aufklärung der Impfwilligen nicht ausreichend ist?

Dass Berufshaftpflichtversicherungen gute Gründe sehen könnten, sich auf Haftungsausschlüsse zu berufen und zugleich auf das Impfschadengesetz kein Verlass ist? Klären sie Impfwillige darüber auf, dass diese an einer „Real World Study“, einer Impfstudie in der realen Welt (Bezeichnung: EMA) teilnehmen? Report24.news berichtete von einer entsprechenden Stellungnahme, in welcher österreichischen Ärzten mögliche Haftungsfallen im Zusammenhang mit der „Impfung“ gegen COVID-19 zur Kenntnis gebracht wurden.

Die Experten der Plattform Respekt halten für Österreich wie folgt fest:

„Kinder dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten geimpft werden (§ 42 Arzneimittelgesetz).

Kein Überreden zur Impfung

Kein Gruppendruck. Unabhängig davon sind Minderjährige in Entscheidungsfindungen mit einzubeziehen und über alle Risiken aufzuklären und dies ist schriftlich nachzuweisen (§ 42 Arzneimittelgesetz).

* Eine Nutzen-Risiko-Abwägung ist für jeden Einzelnen notwendig.

* Zwangsimpfungen für Kinder und Jugendliche sind unethisch und inakzeptabel.

* Die experimentellen GEN-Impfstoffe befinden sich in der klinischen Testphase III.

* Es gibt nur eine bedingte Zulassung. Massenimpfungen sind unvertretbar, fahrlässig und unethisch.

* Es gibt keine ausreichende Datenerhebung in Österreich. Zum Beispiel: wie viele Menschen erkranken mit oder durch die Impfung? Wie viele Menschen sterben mit oder durch die Impfung?

* Manipulation durch millionenschwere Werbekampagnen. Ohne Risikoaufklärungen. Gefahren werden verschwiegen und nicht veröffentlicht!

* Schließlich: Dieses Virus rechtfertigt nicht die Ausschaltung demokratischer Grundregeln und Grundprinzipien.“

Die gesamte Stellungnahme der Plattform Respekt finden Sie hier.

Die Rechtslage in Deutschland

Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte

Die Beurteilung der Richter und Staatsanwälte des “Netzwerkkrista” von Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Ärzten und Schulleitern, wenn minderjährige Schüler von Impfteams an Schulen ohne Einwilligung der Eltern geimpft werden, ist eindeutig – Report24.news berichtete.

Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu.“

Jenen Medizinern, welche behaupten, dass es rechtlich zulässig ist, Minderjährige ab 14 Jahren mit entsprechender Einsichtsfähigkeit zu impfen, wird dezidiert widersprochen und davor gewarnt, derartigen Aussagen zu vertrauen. Eine juristische Überprüfung der Thematik, so die Richter und Staatsanwälte, hat ergeben, dass „eine Impfung von Kindern und Jugendlichen ohne oder gar gegen den Willen der Eltern erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für den behandelnden Arzt haben kann.“

Keine Rechtfertigung des Eingriffs durch Einwilligung des Jugendlichen:

Ist die Einwilligung des Jugendlichen wirksam, entfällt die Rechtswidrigkeit der Tat und damit auch die Strafbarkeit des Arztes. Eine Einwilligung eines Jugendlichen kann aber nur dann wirksam sein, wenn dieser die nötige Einsichtsfähigkeit hat, die Entscheidung auf einem freien Willensentschluss beruht und er Wesen und Tragweite des Eingriffs erkennt und abschätzen kann. Alle drei Voraussetzungen sind bei der Einwilligung in die Covid-19-Impfung höchst problematisch.

Quelle und detaillierte Ausführungen hier.

Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Beate Bahner

Die Heidelberger Juristin Beate Bahner betont, dass die Impfung von Kindern und Jugendlichen gegen COVID-19 „absolutes Hochrisikogebiet für alle impfenden Ärzte“ ist. Sie spricht eine dringende Warnung an all diese aus:

  • Die Corona-Impfung bei Jugendlichen ist nicht indiziert. Denn sie hat keinen Nutzen, da Kinder und Jugendliche nachweislich nicht schwer erkranken und erst recht nicht daran versterben.
  • Das Risiko der Impfungen ist erheblich, dies zeigen die Berichte über teilweise schwere Nebenwirkungen weltweit. Wenn das Risiko einer Impfung den Nutzen deutlich überwiegt, dann darf nicht geimpft werden – die „Behandlung“ ist eindeutig kontraindiziert!
  • Eine nicht indizierte Behandlung darf vom Arzt niemals vorgenommen werden – selbst bei Einwilligung beider Eltern nicht!
  • Erst recht können Jugendliche keine wirksame Einwilligung in die Impfung abgeben, da die Impfung keine Routinebehandlung ist (wie etwa Blutabnahme, Zahnspange oder z.B. Aknebehandlung). Es bräuchte angesichts der erheblichen Risiken stets die Einwilligung beider Eltern! Aber auch diese wäre unwirksam, da die Impfung keinen Nutzen hat, aber vielfältige und unbekannte Risiken. Diesen Risiken dürfen Eltern ihre Kinder niemals aussetzen!
  • Angesichts fehlender Langzeitstudien können Jugendliche die Gefahren und Risiken noch weniger abschätzen als Erwachsene oder gar Ärzte, die um diese Gefahren wissen müssen! Jugendliche können daher nicht wirksam in diese Impfung einwilligen – unabhängig von ihrem Alter, da sie die Tragweite der Entscheidung nicht erfassen können.
  • Konsequenz: Ärzte dürfen Kinder und Jugendliche nicht impfen. Dies ist nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs strafrechtlich als eine Körperverletzung anzusehen. Ärzte haften hierfür auch zivilrechtlich persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Impfkomplikationen und Impfschäden!
  • Und zwar auch dann, wenn beide Eltern tatsächlich so sorgfältig über alle Aspekte aufgeklärt werden sollten, wie die Coronavirus-Impfverordnung dies für Ärzte verpflichtend vorsieht. Denn der Bundesgerichtshof hat gerade bei neuen, nicht anerkannten Behandlungsmethoden sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung gestellt.

Verantwortungsvolle Ärzte, so Dr. Bahner, werden mindestens fünf Jahre abwarten, bis aussagekräftige Langzeitstudien vorliegen. Nähere Ausführungen finden Sie auf Dr. Bahners Webseite. Ihr neues Buch „Corona Impfung – was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ erscheint demnächst im Handel und ist auch als kostenloses E-Book erhältlich.

Zum E-Book gelangen Sie über diesen Link:

Corona Impfung – was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten

Beispiele für Berichterstattung im Mainstream:


Zwei Filme übers Impfen, die jeder gesehen haben sollte: Vaxxed und Vaxxed 2!

Vaxxed: »Alles worum ich bitte, ist, dass dieser Film gesehen wird. Menschen können dann selbst urteilen, aber sie müssen ihn sehen!« (Robert de Niro)

Vaxxed 2: »Dieser Film stellt unsere Demokratie auf den Prüfstand!« (Robert F. Kennedy Jr.)

Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende!

Informationen abseits des Mainstreams werden online mehr denn je bekämpft. Um schnell und zensursicher informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Telegram oder abonnieren Sie unseren Newsletter! Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, freuen wir uns außerdem sehr über Ihre Unterstützung.

Unterstützen Sie Report24 via Paypal: