Österreich: Anwälte betreiben Portal zur Meldung von Impfschäden

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Die Berichte über schwerwiegende Nebenwirkungen und sogar Todesfälle im möglichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 reissen nicht ab. Vielmehr bestehen sogar Zweifel an der Vollständigkeit der Meldungen. Der Außerparlamentarische Untersuchungsausschuss Österreich ACU-Austria rief in einer Presseaussendung dazu auf, im Fall eines potentiellen Impfschadens Kontakt aufzunehmen und bietet Hilfestellung in Fällen notwendiger Beweissicherung.

Von Siri Sanning / Presseaussendung ACU Austria

Seit mehreren Wochen wird die österreichische Bevölkerung täglich mittels Werbeeinschaltungen der Bundesregierung zur Impfung gegen Covid-19 aufgefordert. Die bedingt, also lediglich vorläufig zugelassenen Impfstoffe werden als „wirksam und sicher“ beworben, es wird auch ein moralischer Druck aufgebaut, sich unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, Schwangerschaft, Vorerkrankungen etc. impfen zu lassen. Dies obwohl die klinischen Phasen zur Prüfung der Sicherheit des Impfstoffes deutlich verkürzt, Wechselwirkungen mit Medikamenten und mögliche Folgen für die Fruchtbarkeit bei Männern und Frauen nicht ausreichend geprüft wurden und insbesondere die Langzeit-Sicherheitsdaten vollkommen fehlen.

„Dementsprechend erreichen uns Meldungen über Impfkomplikationen“ erzählt die Anwältin Andrea Steindl von ACU-Austria und weist auf die rechtliche Problematik des bis dato unvollständigen Nebenwirkungsprofils der Impfstoffe hin, wodurch es schwierig sein könnte, den Nachweis für das Vorliegen eines Impfschadens zu erbringen.

Meldungen zu Impfschäden sind unvollständig

Ausnahmslos alle Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung müssen zwingend an die EMA (Europäische Arzneimittelagentur) gemeldet werden. Auch für Ärzte und das gesamte Gesundheitspersonal besteht eine gesetzlich verankerte Meldepflicht – diese umfasst nicht nur die Meldung von bekannten oder unbekannten Nebenwirkungen sondern auch das Ausbleiben der Wirksamkeit. Neben Personen die der Meldepflicht unterliegen, haben auch Patienten und Angehörige die Möglichkeit, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln dem BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) zu melden:

https://nebenwirkungen.basg.gv.at/

Für die Juristin Silvia Behrendt von der Agentur für Globale Gesundheitsverantwortung sind die Meldungen derzeit jedenfalls unvollständig, obwohl dies für die Arzneimittelsicherheit unbedingt erforderlich wäre. Ursache für das Unterlassen von Meldungen ist oft die mangelnde Aufklärung.

„In den letzten Wochen haben uns bedauerlicherweise – meist viel zu spät – immer wieder Nachrichten von Angehörigen verstorbener Heimbewohner und Pflegepersonal aus Altenheimen erreicht, welche von Todesfällen und schwerwiegenden Nebenwirkungen im engeren zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung berichten.“

Deswegen hat nun der ACU-Austria ein eigenes Meldeportal eingerichtet:

https://acu-austria.at/meldung-von-impf-nebenwirkungen/

Eine Meldung auf der Homepage des ACU-Austria kann erstattet werden, wenn die Nebenwirkungen

  • länger als 3 Tage anhalten
  • mindestens einen Tag zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben oder
  • erst nach drei Tagen aufgetreten sind

Häufiger auftretende, meist zeitlich begrenzt vorkommende Nebenwirkungen wie leichte Schmerzen an der Einstichstelle, leichte Kopf-und Gliederschmerzen, leichtes Fieber sind nicht relevant. Das Team des ACU-Austria – bestehend aus Ärzten und Rechtsanwälten – prüft die Kausalität und bietet Hilfestellung in Fällen notwendiger Beweissicherung.

Der Außerparlamentarische Corona Untersuchungsausschuss „ACU-Austria“

Der im November des Vorjahres gegründete außerparlamentarische Corona-Untersuchungsausschuss Österreich ist eine gemeinsame Initiative der Rechtsanwälte für Grundrechte und der Plattform Respekt. Die aktuellen Themen betreffen

  • die Erhebung der Faktenlage und Klärung der (Kollateral-) Schäden in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen
  • die Beurteilung des somit evidenzbasiert festgestellten Sachverhaltes, insbesondere nach rechtlichen Kriterien
  • die Maßnahmen und Konsequenzen als Folgewirkungen

Seine Mitglieder „arbeiten derzeit mit zahlreichen Mitarbeitern auf Hochtouren, um allen Informationen zu Corona-Themen aus der Bevölkerung bestmöglich nachzugehen und alle Beweisgrundlagen zu Missständen und Gesetzwidrigkeiten aufzuarbeiten bzw. umfassend zu sichten.

Die Betreiber versichern, dass sämtliche zweckdienlichen Hinweise, insbesondere im Zusammenhang

  • mit statistischen Erfassungsfehlern bei Todesfällen, sogenannten ´Totenprämien´ für die Deklarierung als COVID-19-Todesfälle, auf diverse Missstände in Alten- und Pflegeheimen,
  • Fehlinformationen im Zuge der medizinischen Versorgung in Krankenanstalten,
  • unzureichende Aufklärungen sowie verschwiegene Nebenwirkungen nach Covid-19 Impfungen,
  • zur laufenden Auslastung von Krankenanstalten etc.

mit entsprechender Sorgfalt untersucht und geprüft werden.

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