Kuscheln mit den Klimaklebern: Hundert Berliner Polizisten vernetzen sich mit Letzter Generation

Symbolbild: Polizei tanzt mit buntem Aktivisten (C) Report24.news

Während man Aktivisten mit konservativen Positionen mit Vorliebe mit Knüppeln prügelt und wegsperrt, hat das linke Vorfeld des Terrors in Berlin völlige Narrenfreiheit. Um „Austausch und Verständnis“ für die jeweiligen Positionen zu erzeugen, gibt es jetzt gemeinsame Seminare mit Polizisten und Klimaklebern an deutschen Hochschulen – unter anderem der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht. Die Berliner Justiz hielt darüber hinaus fest, dass es sich bei den Aktivisten nicht um eine kriminelle Vereinigung handelt.

Nach einem Bericht der Berliner Zeitung finden in mehreren deutschen Bundesländern Vernetzungs-Events zwischen Polizei und Klimaklebern statt. Man möchte die Positionen des anderen besser verstehen. Die Klimakleber würden „Kontakt in den Rest der Gesellschaft suchen“. Wenn sich die letzten verbliebenen deutschen Steuerzahler dadurch verhöhnt vorkommen, die letztendlich die Rechnung für solche Aktivitäten bezahlen müssen, haben sie Pech gehabt. Denn die Justizsenatorin Felor Badenberg hielt fest, dass es sich bei der Gruppe um keine kriminelle Vereinigung handelt.

Dem gegenüber hat Rechtsanwalt Mathias Markert Anfang Juli auf Facebook aufgelistet, welche Straftaten er den so genannten Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ zurechnen würde:

Liegt vor:
§ 240 Abs. I #Nötigung
§ 315b Gefährlicher Eingriff in den #Straßenverkehr
Zu prüfen im Falle von Widerstand
§ 113 Abs. 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
§ 115 Abs. 3 StGB Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
Ggf. im Falle eins Unglücksfalles während des Blockadevorganges
§ 323c Abs. 2 StGB Behinderung hilfeleistender Personen
Ggf. bei Beschmieren von Sachen oder auch Schäden in der Straße
§ 303 StGB #Sachbeschädigung
Zu prüfen, wenn durch die Blockade Schäden für Leib und Leben eintreten
§ 229 Fahrlässige Körperverletzung
§ 222 StGB Fahrlässige Tötung

Für die erfüllten Tatbestände liegen meines Erachtens keinerlei Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe vor. Die Tatbestandsverwirklichung impliziert auch den Vorsatz. Notwehr kommt auch nicht in Frage. Da die Taten wiederholt, geplant und nach einem Muster geschehen, ist ggf. die Definition von Terror erfüllt. Auch der Verdacht von § 129 StGB, Bildung einer kriminellen Vereinigung kann begründet sein.

Rechtliche Analyse durch Rechtsanwalt Mathias Markert (Auszug)

Rechtschaffene Bürger fühlen sich zu Recht seit langem von den Behörden an der Nase herumgeführt. Wenn man sich daran erinnert, wie hart gegen friedliche Corona-Maßnahmengegner vorgegangen wurde, deren einziges „Verschulden“ es war, für Freiheits- und Grundrechte auf die Straße zu gehen, wird die Toleranz gegenüber den Klimaklebern immer unverständlicher. Es zeigt natürlich auf, dass es sich um zentral geplante Aktionen handelt, die von globalistischen Kräften angeordnet und bezahlt werden. Dieselben Kräfte haben großen Einfluss auf die Politik und somit auf Exekutive und Justiz.

Die Zeitung Welt am Sonntag berichtete von einem Bündnis, das sich über mehrere Bundesländer und Behörden erstreckt und sich ständig vergrößert. Es ginge um „einen Austausch in beide Richtungen“, die Polizei würde den Aktivisten Polizeiarbeit erklären. Dazu finden Seminare an deutschen Hochschulen statt.

Die unfassbare Vernichtung von Zeit der arbeitenden deutschen Bevölkerung, die nahezu unzählbare Stunden in Staus verbringen muss, welche von den Klimaklebern verursacht werden, wird also vorerst ungesühnt bleiben. Dem gegenüber muss man sich stets vor Augen halten, was die Staatsgewalt mit all jenen macht, die Vereinigungen gründen oder betreiben, welche sich auf Liebe zum Vaterland und Recht und Ordnung berufen. Deutschland erscheint in großen Teilen von antideutschen Kräften gekapert worden zu sein – man verfolgt und kriminalisiert die Unschuldigen und fasst Kriminelle mit Samthandschuhen an.

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