Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Mord? Strafanzeige gegen Lauterbach, die EMA und das PEI

Bild: Hintergrund via freepik / Racool_studio, K. Lauterbach via Screenshot PK / YouTube

In der Schweiz machte Investmentbanker Pascal Najadi den Anfang: Er erstatte Strafanzeige gegen den „Gesundheitsminister“ der Schweiz, Alain Berset. Najadi sieht in dessen Äußerungen zur Impfung eine Täuschung der Öffentlichkeit. Nun wurde ein Jurist in Deutschland ebenfalls aktiv und erstatte seinerseits Strafanzeige nicht nur gegen Karl Lauterbach, sondern auch gegen die EU-Arzneimittelbehörde und das Paul-Ehrlich-Institut. Unter anderem wird der Tatverdacht auf schwere Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag und Mord sowie auf fahrlässige Tötung geäußert.

Im Folgenden lesen Sie die Mitteilung des Vereins MWGFD:

Das am 02.01.2023 veröffentlichte Interview zwischen Dr. Weikl und Pascal Najadi setzte einiges in Gang!

Der dreifach geimpfte international tätige Schweizer Investmentbanker Pascal Najadi fühlt sich von seinem Bundespräsidenten, Alain Berset, der als Bundesrat für Internes gleichzeitig auch der „Gesundheitsminister“ der Schweiz ist, vorsätzlich getäuscht und hat deswegen Strafanzeige gegen ihn erstattet. Er ist damit der erste, der einen Staatschef wegen Falschbehauptungen zur Corona-Thematik verklagen will. Dies inspirierte den zweiten Vorsitzenden der MWGFD Dr. Ronald Weikl mit Pascal Najadi ein Interview zu führen. Am Schluss des Interviews warf Weikl die Frage auf, ob ähnliches Vorgehen auch in Deutschland möglich wäre und versuchte Kenntnis darüber zu erhalten, anhand welcher Gesetzesgrundlagen eine Strafanzeige in Deutschland z. B. gegen den Gesundheitsminister Karl Lauterbach möglich wäre.

Kurz zum Hintergrund (hier zum Interview):

Am 27. Oktober 2021 täuschte Alain Berset bei seinem Auftritt im Schweizer Fernsehen SRF mit seiner Aussage „Mit dem Zertifikat kann man zeigen, dass man nicht ansteckend ist“ die Öffentlichkeit über die Wirksamkeit der mRNA-Impfung, und das, obwohl bereits am 3. August 2021 die damalige Leiterin der ihm unterstellten Sektion Infektionskontrolle, die Ärztin Dr. Virginie Masserey, auf die Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien reflektierend, gesagt hat: «Covid-19-Geimpfte können das Coronavirus genauso häufig verbreiten wie Ungeimpfte.»

Nachdem auch der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach medienwirksam, entgegen der Erkenntnislage, eine „nebenwirkungsfreie Impfung“ angepriesen hatte und die Öffentlichkeit über die vermeintliche Wirksamkeit der mRNA-Impfung immer noch ungehemmt täuscht, war Dr. Weikls Frage, ob ähnliches auch in Deutschland möglich sei, durchaus naheliegend. Die Rechtssituation in Deutschland weicht jedoch von dem Schweizerischen Strafgesetzbuch ab. Den Tatbestand Amtsmissbrauch gibt es im deutschen Strafgesetzbuch nicht. Folgende mögliche Vorgehensweise konnte Weikl über die Rücksprache mit einer Juristin in Erfahrung bringen:

Herangezogen werde könnte also lediglich das Heilmittelwerbegesetz (HWG), in dem wahrheitsgemäße Information gefordert ist […] Oder, im Zusammenspiel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Impfpflicht (bzw. Duldungspflicht, wie z.B. bei Bundeswehrangehörigen), ggf. der Tatbestand der „Nötigung im Amt“ §240….

Interview vom 02.01.2023, Quelle: https://www.mwgfd.org/2023/01/strongstrafanzeige-gegen-gesundheitsminister-wegen-fehlinformation-geht-das-auch-in-deutschland-oder-osterreich-strong/

Diese Formulierung war dem Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, der bereits federführend im Wehrbeschwerdeverfahren von zwei hochrangigen Offizieren der Bundeswehr gegen die Pflicht zur Duldung der Covid-19-Injektionen (vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Sommer letzten Jahres) engagiert war, deutlich zu „lasch“, weswegen er eine Email mit dem folgenden Wortlaut an Dr. Weikl schrieb:

Diese Darstellung ist grob falsch und extrem verharmlosend.

Ich kann zu Ihren Gunsten nur vermuten, dass sie in dieser Frage nicht juristisch beraten waren oder grob falsch beraten wurden.

Wenn ein Gesundheitsminister insbesondere durch die bewusste Falschaussage, die Covid-19-Injektionen seien „nebenwirkungsfrei“, entgegen seinen gesetzlichen Pflichten die gesamte Öffentlichkeit täuscht, dann sind hier auch die schwersten Straftatbestände wie Mord zu prüfen, insbesondere (also nicht nur) das Mordmerkmal der Heimtücke.

Darüber hinaus Straftatbestände nach dem AMG (Arzneimittelgesetz)

Schließlich wäre in diesem Kontext zumindest (!) die Beihilfe zu den schweren Straftaten Dritter zu prüfen, die durch solche öffentlichen Falschbehauptungen unterstützt bzw. ermöglicht worden sind.

Seine Aussage, die Covid-19-Injektionen seien auch „hoch wirksam“, war – wie man längst nachweisen kann – selbstverständlich auch bewusst falsch. Aber bei der Lüge von der Nebenwirkungsfreiheit ist der Nachweis noch viel leichter.

Zu Ihrer Information übermittle ich Ihnen im Anhang meine Strafanzeige gegen Verantwortliche des PEI u.a.

Ich gehe davon aus, dass Ihr Verein die Besucher seiner Homepage künftig zutreffender informieren wird. Denn Sie sollten nicht den Anschein erwecken, von der hier in Betracht kommenden wahren strafrechtlichen Schuld der für die Verabreichung der Covid-19-Injektionen Hauptverantwortlichen ablenken zu wollen.

EINE HALBE WAHRHEIT, DIE VON DER GANZEN WAHRHEIT ABLENKT, IST EINE GANZE LÜGE

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt

Am 14.01.2023 auf Telegram veröffentlicht: https://t.me/NetzwerkkritischerExperten

Gewiss, tritt man einen Schritt zurück, klärt seinen Blick angesichts des normalisierten Wahnsinns und reaktiviert sein einstiges Vertrauen in den Rechtsstaat und dessen zuverlässige Gerichtsbarkeit wieder, ist der Sachverhalt glaskar.

Wer eine Impfkampagne weiterhin forciert, während Impfschäden und Todesfälle unverkennbar in die Höhe schießen und inzwischen sämtliche Studien die Schädlichkeit der mRNA-Vakzine belegen, macht sich möglicherweise in der Tat des Mordes verantwortlich.

Dr. Weikl nahm die etwas energische Belehrung des Rechtsanwaltes Schmitz sportlich und zeigte sich dankbar, weil er sogar insgeheim darauf gehofft hatte, dass es noch eine andere Möglichkeiten gäbe, gegen diese unsäglichen Corona-„Impf“-Propagandisten endlich rechtliche Schritte einzuleiten!

Wir danken dem Rechtsanwalt Herr Schmitz für dieses längst überfällige Vorgehen. Als erster Rechtsanwalt macht er nicht nur den Gesundheitsminister Karl Lauterbach, sondern auch das PEI und die EMA für die grob fahrlässige Nichterfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten für gesundheitliche Schäden bis zum Tod bei einer unbekannten Anzahl von Menschen verantwortlich und erstattet Straf-Anzeige gegen diese Akteure

wegen des Tatverdachts

  • der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gem. §§ 223, 224, 226, 227, 340 StGB,
  • des Totschlags und Mords gem. § 212 und 211 StGB,
  • der fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB,
  • der fahrlässigen Tötung gem. § 222 StGB,
  • aller in Betracht kommenden Straftatbestände gem. §§ 95, 96 AMG,
  • aller sonst in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen nach dem StGB, Kriegswaffenkontrollgesetz, Völkerstrafgesetzbuch.

„Zu dieser Strafanzeige sehe ich mich gem. § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB verpflichtet, da die Covid-19-‚Impf‘-Kampagne immer noch weiter vorangetrieben wird, so dass zuverlässig absehbar immer mehr Menschen bis hin zum Tod schwer an ihrer Gesundheit geschädigt werden“, heißt es in seiner Anklageschrift.

MWGFD ist insofern sehr erfreut, über die wichtige Initiative des Rechtsanwaltes Wilfried Schmitz berichten zu können. Wer sich nach Prüfung dieses Sachverhalts bemüßigt fühlt Gleiches zu tun, hat die Möglichkeit über folgende Email-Adresse

[email protected]

Rechtsanwalt Schmitz zu kontaktieren und ggf. auch einen Text für eine Musterklage über ihn einzuholen. Wenn viele sich dem Vorstoß anschließen, ist die Chance, dass sich die Staatsanwaltschaften den Tatsachen stellen müssen, deutlich höher. Denn es ist ein Skandalon, dass Äußerungen von Impf-Kritikern geahndet und bestraft werden, während die Richter die Falschaussage Lauterbachs, die Impfung sei ohne Nebenwirkungen, unter dem Begriff der „Meinungsfreiheit“ gedeckt sehen.

Auf der Website der MWGFD finden Sie die Strafanzeigen gegen PEI und EMA sowie gegen Karl Lauterbach.

(Es gilt die Unschuldsvermutung.)

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