Mithilfe eines Gummiparagrafen unliebsame Politiker loswerden? Ein Gesetzentwurf scheint genau darauf abzuzielen: Wer wegen einer Straftat nach § 130 StGB – dem umstrittenen Volksverhetzungsparagrafen – verurteilt wird, soll sein passives Wahlrecht verlieren können. Praktisch: So könnte sich das herrschende System unliebsame Regierungskritiker und Oppositionelle vom Hals halten.
Der folgende Artikel ist eine Übernahme vom Multipolar-Magazin:
Berlin. (multipolar) Das Bundesjustizministerium will, dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung künftig mit einem Entzug des passiven Wahlrechts einhergehen kann. Im vorgelegten Gesetzentwurf wird der betreffende Paragraf 130 des Strafgesetzbuches (StGB) geändert. Demnach müsse im „Interesse des Schutzes der demokratischen Verfasstheit unseres Gemeinwesens“ die Möglichkeit bestehen, Personen, die wegen einer Straftat nach § 130 StGB zu einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden, „von der Wählbarkeit auszuschließen und ihnen die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, abzuerkennen“. Ob und in welchem Umfang der Entzug von passivem Wahlrecht und Amtsfähigkeit angeordnet werde, stehe „im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts“.
Das Gesetz wurde bereits 2022 dahingehend verschärft, dass die Strafbarkeit früher greift. Zur Begründung der nun geplanten weiteren Verschärfung heißt es, Personen, die sich gemäß Paragraf 130 StGB strafbar machen, würden „das friedliche Zusammenleben in unserer demokratischen Gesellschaft bedrohen“. Ihren Äußerungen würden „die Grenzen des zulässigen und notwendigen gesellschaftlichen und politischen Meinungskampfes“ überschreiten. Übernähmen sie öffentliche Ämter, bestünde die „Gefahr eines Vertrauens- und Ansehensverlustes“ von demokratisch gewählten staatlichen Repräsentanten und von Amtsträgern. Die Vorschrift diene dem „Schutz des öffentlichen Friedens und der Funktionsfähigkeit und Integrität öffentlicher Repräsentationsorgane und Dienststellungen“. Es gebe „ein rechtspolitisches Bedürfnis“ für die Verschärfung.
Der Journalist Norbert Häring kritisiert, der Volksverhetzungsparagraf sei „voll schwammiger Begriffe“. Diese ließen sich „politisch einseitig und willkürlich gegen Kritiker der Regierung“ auslegen. Kritisch äußert sich zudem die Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalski, Mitglied des Deutschen Ethikrats: In einem Beitrag für die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung schreibt sie, es sei wenig vertrauenerweckend, „wenn das ohnehin umstrittene Instrument der Entziehung des passiven Wahlrechts weiter ausgedehnt werden soll“, zumal der Paragraf 130 StGB „seit jeher aufgrund seiner unklaren Konturen in der Kritik steht“.
In einem Artikel der „Welt“ heißt es, die Maßnahme sei eine Reaktion auf den „Aufstieg der AfD“. Die Organisation „Campact“ habe bereits 2023 mithilfe einer Petition versucht, dem Politiker Björn Höcke (AfD) das passive Wahlrecht zu entziehen. Die Übergabe der Petition an die Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz, Britta Haßelmann (beide Grüne) und Dietmar Bartsch (Linke) sei aber folgenlos geblieben.
2024 erschien auf der „Campact“-Plattform „WeAct“ eine weitere Petition mit dem Anliegen, den Paragrafen 130 StGB zu erweitern, um rechtsextreme Politiker nach Belegung mit einer mindestens halbjährigen Freiheitsstrafe des Amtes zu entheben oder um die Kandidatur für ein Amt vereiteln zu können. Im April 2025, während der Koalitionsgespräche, organisierte die Organisation eine „öffentliche Aktion“ vor dem Willy-Brandt-Haus in Berlin, um die SPD zu „bestärken“. Tatsächlich habe die Forderung der Petition Einzug in den Koalitionsvertrag gehalten, wie die „Welt“ berichtet. „Campact“ sei dies nicht weit genug gegangen, da die Regelung zunächst „nur Wiederholungstäter erfasste“. Die Regierung sei der Organisation mit dem aktuellen Gesetzentwurf jedoch entgegengekommen.
Aus den Angaben des Bundestagspräsidiums geht hervor, dass die SPD in diesem Jahr eine Spende in Höhe von 310.000 Euro von „Campact“ erhielt. 460.000 Euro wurden zudem auf das Spendenkonto der Grünen überwiesen. Der Verein gab 2025 dem eigenen Transparenzbericht zufolge 26,05 Millionen Euro aus. Hinter „Campact“ steht die „Demokratie-Stiftung Campact“, die vor allem von ausländischen Organisationen wie der von dem Multimilliardär und Börsenspekulanten George Soros gegründeten „Open Society Foundation“ regelmäßig hohe fünf- bis sechsstellige Beträge erhält. Große finanzielle Zuwendungen von beiden Organisationen erhalten vor allem Vereine, die sich dem Klimaschutz widmen und sich der „Stärkung der Demokratie“ verschrieben haben, darunter die „Amadeu Antonio Stiftung“, „GermanZero“ und „HateAid“. „Campact“ hält an „HateAid“ eine Beteiligung von 33,32 Prozent.