Es geht los: Biontech erstmals in Deutschland wegen Impfschäden verklagt

Symbolbild: Freepik @tiko33

Eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei hat Klagen in sechsstelliger Höhe gegen Impfstoff-Hersteller Biontech wegen gesundheitlicher Schäden durch deren Vakzin eingereicht. Die Juristen prangern den respekt- und verantwortungslosen Umgang des Unternehmens mit Impfgeschädigten an.

Die Kanzlei Rogert und Ulbrich gab Medienberichten zufolge an, dass man sich mit Biontech nicht habe außergerichtlich einigen können. Daher wurden nun Klagen in sechsstelliger Höhe in mehreren Angelegenheiten eingereicht. Die Juristen kritisieren das Verhalten des Vakzin-Herstellers scharf: Der hätte, anstatt korrekt auf Schadensersatz- und Auskunftsansprüche zu reagieren und sich mit dem jeweiligen Sachverhalt auseinanderzusetzen, lediglich auf ein Pfizer-Formular verwiesen.

Marco Rogert stellte fest: „Die Geschädigten fühlen sich nicht ernst genommen. Es plagen sie nicht nur erhebliche, lebenseinschränkende gesundheitliche Probleme seit der Impfung. Nun zeigt das verantwortliche Unternehmen ihnen auch noch arrogant die kalte Schulter statt seiner Verantwortung nachzukommen.“ Die Mandaten des Anwalts hätten ihre Leidensgeschichte in aller Regel zuvor bereits an anderer Stelle, etwa der EMA oder dem PEI, geschildert. „Gerade in Fällen, in denen es um erhebliche gesundheitliche Schäden geht, wäre das Mindeste, was die Opfer erwarten können, dass man sich dort ernsthaft mit den Sachverhalten auseinandersetzt.“

Tobias Ulbrich sieht eine klare Verbindung zwischen Covid-Impfung und diversen Erkrankungen: „Weltweit treten immer mehr Impfschäden ans Tageslicht und viele Geimpfte beginnen erst jetzt zu realisieren, dass ihre derzeitigen Erkrankungen im Zusammenhang mit der mRNA-Injektion stehen“, konstatierte er. Tatsächlich hat Ulbrich bereits zuvor auf Twitter mehrfach Stellung zu diesem Thema bezogen – so twitterte er am 28. August, „VAIDS“ sei keine Krankheit, sehr wohl aber eine Zustandsbeschreibung, denn die Werte von Betroffenen bestätigten eine Beeinträchtigung des Immunsystems nach der Impfung.

Er sieht die Impfstoffhersteller in der Pflicht, zu beweisen, dass kein Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Problemen und der Impfung besteht – und nicht die Impflinge. Dies sei so im Arzneimittelgesetz geregelt.

Die Kanzlei Rogert und Ulbrich in Düsseldorf hat sich auf die rechtliche Aufarbeitung von Impfschäden und deren Folgen spezialisiert. Auch von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Betroffene werden beraten und vertreten.

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