Während linksgerichtete Systemmedien Frau Dr. Kellermayr zu Lebzeiten und danach für ihr Narrativ missbraucht haben, gibt es Hinterbliebene, die in Liebe an sie denken. Einer davon ist ihr Vater, der an dem am Mittwoch beendeten Gerichtsprozess gegen einen ihrer Kritiker teilnahm. Er glaubt nicht an die Selbstmord-Theorie und legt dafür eine Reihe von Verdachtsmomenten vor. Der Anwalt der Verteidigung sagte im Gericht, dass auch hierzu intensiv behördlich ermittelt wurde.
Dr. Lisa-Maria Kellermayr war ohne Frage eine äußerst streitbare Frau, die sich mit ihrer Art – und auch ihrer manchmal sehr kreativen Auffassung von Wahrheit nicht nur Freunde gemacht hat. Im Gegenteil, in der Corona-Zeit schaffte sie es, sowohl ins Fadenkreuz des Pharma-Giganten AstraZeneca zu kommen, als auch den Zorn zahlloser Maßnahmen- und Impfgegner auf sich zu vereinen. Intensiviert wurden diese Vorgänge durch linksgerichtete Systemmedien, welche die leider psychisch sehr angeschlagene Ärztin auf zahlreiche Bühnen zerrten und ihre Ängste verstärkten.
Die beim Gerichtsprozess verfügbaren Erkenntnisse, Unterlagen und Aussagen von Staatsanwaltschaft, Polizei und dem Verfassungsschutz präsentierten an sich ein klares Bild. Dr. Kellermayr habe sich am 29. Juli in den frühen Morgenstunden im “Panic Room” ihrer Ordination selbst erhängt. Zuvor nahm sie eine Mischung aus Alkohol und Medikamenten zu sich und verfasste mehrere Abschiedsbriefe.
Der Vater der Verstorbenen glaubte nie an diese Theorie. Auf den ersten Blick mag man dies auf die enge emotionale Beziehung schieben, die möglicherweise vor der Realität blind macht. Hört man ihm aber aufmerksam zu, legt er einige sehr plausible Verdachtsmomente auf den Tisch, über die es sich nachzudenken lohnt. Dabei sollte man aber ergebnisoffen bleiben und im Hinterkopf behalten, dass die Verteidigung der Ansicht ist, dass all diese Punkte penibel recherchiert wurden und zu keinen Ergebnissen führten.
- Frau Dr. Kellermayr hatte laut Autopsiebericht ein spezielles Medikament zur Atemlähmung im Blut. Im Prozess wurde von einer Zeugin bestätigt, dass vom Vorrat dieses Mittels in der Ordination nichts fehlte. Es musste also zugekauft worden sein. Eine Überprüfung auf Basis der Kontoauszüge fand angeblich nicht statt. Als Gegenargument ist hier anzuführen, dass ein Arzt mit seinem Ausweis in der Apotheke jedes Mittel kaufen kann – und auch eine Barzahlung möglich gewesen wäre.
- Frau Dr. Kellermayr hat sich durch Einzwängen des Seils in einer mit einer Metallplatte versteiften C3-Sicherheitstür erhängt. Es bestehen Zweifel, dass sie die Befestigung des Seils in geschwächtem Zustand auf eine Weise durchführen konnte, dass die Tür vollständig geschlossen war. Es wird zudem auf Verfärbungen an zwei im Zylinderschloss steckenden Schlüssel hingewiesen, die eine Hitzeeinwirkung denkbar machen. Der Verdacht ist eine Erweiterung der Löcher in der Türzarge. Tatsächlich bedarf es wohl sehr viel Kraft, ein dickes Seil in einer Sicherheitstür vollständig einzuzwängen.
- Das Seil wäre auf Spuren von Frau Dr. Kellermayr untersucht worden, es hätten sich keine DNA-Spuren gefunden. Zudem war im Seil ein Metallteil eingearbeitet, dieses wäre auch auf Antrag des Vaters nicht untersucht worden.
- Das Seil war solchermaßen gestaltet (Ankerhaken, Gegengewicht) und in die äußere Türschnalle eingehängt worden, dass der Selbstmordvorgang auch bei geöffneter Tür stattfinden hätte können. In diesem Fall ergibt die geschlossene Tür beim Zeitpunkt des Auffindens keinen Sinn. Umgekehrt ergibt die aufwändige Beschaffenheit des Seils keinen Sinn, wenn die Tür dabei geschlossen war.
- Die Tür wäre laut Ermittlungsergebnissen für jemanden in Besitz eines Schlüssels auch von außen zu öffnen gewesen, selbst wenn sie von innen versperrt war. Der Vater verweist auf den Tatortbericht, nach dem nicht gesichert wurde, ob sich alle bekannten Schlüssel im Innenraum befanden.
- In der Ordination befanden sich aufgrund des Sicherheitssystems drei Videokameras. Das DSN habe dem Vater die Einsicht in die vollständigen Aufzeichnungen rund um die Tat verweigert. Dabei wäre ihm aufgefallen, dass zunächst ein Lichtkegel aus einem Bereich der Ordination zu sehen war, der später nicht mehr auf den Bildern auftauchte. Der Verdacht: Jemand könnte das Licht abgedreht haben. Eine defekte Lampe wurde in diesem Zusammenhang nicht gefunden, eine automatische Zeitschaltuhr war für den Bereich nicht verbaut.
- Der Tresor, in dem sich einige Unterlagen befanden, war geöffnet. Es wurde nicht geklärt, wer das getan hat. Es wird von keiner Seite behauptet, dass im Tresor etwas fehlte.
- Der finale Abschiedsbrief beginnt mit der Feststellung einer Uhrzeit und dass sich Dr. Kellermayr nun im Panic Room eingesperrt habe. Er ist sehr umfangreich, in etwa 1,5 Seiten lang, und beinhaltet eine Art Generalabrechnung mit all jenen, die ihre Erwartungen nicht erfüllt haben – und erwähnt auch den inzwischen freigesprochenen Roman M., der angedroht hatte, sie vor Gericht zu bringen. Das Dokument wäre auf ihrem Computer gefunden worden, welcher sich aber nicht im Panic Room befindet. Technisch wäre es möglich gewesen, den Text am Mobiltelefon zu verfassen und an den Computer zu schicken. Er führt an, dass für dieses Dokument eine gänzlich andere Schriftart benutzt wurde, als sonst in allen bekannten Dokumenten üblich war. Ob man unter dem Einfluss diverser Substanzen noch zu so einer komplexen Tätigkeit fähig ist, kann man durchaus hinterfragen. Der Todeszeitpunkt, etwa 40 Minuten später, wurde durch das Stoppen einer Pulsuhr festgestellt.
Weiters führt der Vater an, dass er Widersprüche in den Abschiedsbriefen festgestellt hat und deshalb nicht davon überzeugt ist, dass alle Texte von Lisa-Maria Kellermayr stammen.
Kritisch sieht er den Umstand, dass sowohl Dr. Kellermayr als auch ein Journalist in Wien Drohbriefe von der noch nicht ermittelten Person “Claas der Killer” erhielten. Der Journalist erhielt Polizeischutz, Dr. Kellermayr nicht.
Wenn man einen Mord in Betracht ziehen würde, stellt sich zuerst die Frage nach dem Motiv. Dass irgendwelche Internetspinner extra anreisen, um der Ärztin etwas anzutun, klingt wenig plausibel – im Speziellen, weil sie die Art ihres geplanten Todes zahlreichen Menschen im Vorhinein mündlich und schriftlich mitgeteilt hat. Das bedeutet, eine große Gruppe mit ihr persönlich in Verbindung stehender Personen – auch Journalisten – wussten davon, Fremde hingegen nicht.
Welches Motiv könnte aber jemand aus dem Umfeld gehabt haben? Ich gebe die Überlegungen hierzu sinngemäß wieder: Sie passte genau ins Bild, um das gewünschte Narrativ zu erzählen. Wem nutzte ihr Tod am meisten? Jenen, die ein Opfer benötigt haben, um die frei erfundene Behauptung der bösartigen, hetzenden und mörderischen Impfgegner zu unterstreichen und über die Grenzen des Landes hinweg zu einer großen Geschichte zu machen. Als solches Opfer eignete sich Frau Dr. Kellermayr mit ihrer Vorgeschichte von parasuizidalem Verhalten und ihre multimedial breitgetretene, prekären Situation perfekt. Weit hergeholt? Möglich. Gänzlich auszuschließen? Entscheiden Sie selbst.
Das nachfolgende Video entstand nach dem dritten Prozesstag, einen Tag vor dem Urteil. Darin habe ich Strafverteidiger Dr. Feigl dazu befragt, ob die Mord-Theorie für das Verfahren von Bedeutung ist.