Deutsches Regime inhaftiert 60-Jährige wegen „Widerstands bei der Maskenkontrolle“

Symbolbild: verzweifelte ältere Frau (C) Freepik @ stockking

Wie Epoch Times am 16. März meldete, hat das deutsche Regime eine 60-Jährige in Ersatzhaft gezwungen, weil sie sich einer Maskenkontrolle widersetzt und die daraufhin ausgesprochenen Strafen nicht bezahlt habe. Rund zwei Monate muss die Dame absitzen – und die Geschichte dahinter zeigt, dass von einem ordentlichen Rechtsstaat Deutschland nichts übrig geblieben ist.

Während inzwischen überall klar wird – auch in Mainstream Medien und nach Aussagen von Politikern wie Karl Lauterbach – dass die Corona-Maßnahmen speziell im Freien völlig willkürlich und sinnfrei waren, sperrt das deutsche Regime eine 60-jährige weg, weil sie sich bei einer Maskenkontrolle ungebührlich verhalten habe. Ein Sachverhalt, der von der Beschuldigten bestritten wird – in einer ordentlichen Gerichtsverhandlung durfte sie sich dazu übrigens nie rechtfertigen.

Die „Tat“ trug sich am 26. Oktober 2020 in Berlin zu. Zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes beanstandeten, dass „Sabine W.“ ohne „Mund-Nasen-Schutz“ unterwegs war. Die Verordnung, die Bürger dazu zwang, war erst seit zwei Tagen in Kraft. Die Ordnungshüter behaupteten, die Dame habe sich uneinsichtig gezeigt und die Herausgabe ihrer Personalien verweigert. Zudem habe sie einen der Ordnungshüter mit der Schulter angerempelt und sich losgerissen, als diese sie festhalten wollten. Bei diesem „Gerangel“ habe eine Ordnungsmitarbeiterin Prellungen im Bereich der Oberarme und des Schulterbereichs erlitten. Sichtbare Verletzungen konnte ein Amtsarzt nicht feststellen und attestierte die volle Arbeitsfähigkeit.

Die Betroffene Sabine W. schildert den Vorfall gänzlich anders, auch habe sie während der Diskussion mit den Ordnungshütern letztendlich eine Maske aufgesetzt. Zunächst habe sie den Herrschaften mitgeteilt, dass ihr die neue Verordnung noch gar nicht bekannt war. Als sie bereits die Maske aufgesetzt hatte, wäre sie von den Ordnungshütern gepackt und an eine Wand gedrückt worden, was ein Zeuge bestätigen könne. In den Polizeiakten wurde dieser Zeuge einfach nicht angeführt, er wurde nie einvernommen. Einen Angriff gegen die Ordnungshüter habe es ihrerseits nie gegeben, sie habe sich nur instinktiv selbst geschützt.

Das Ordnungssamt stellte ihr einen Bußgeldbescheid in Höhe von 328,50 Euro hinsichtlich des gesamten Sachverhaltes zu, darüber hinaus eine Rechnung in Höhe von 329,11 Euro, weil durch ihr Zutun eine Ordungskraft drei Tage lang arbeitsunfähig gewesen wäre. Falsch beraten zahlte sie „unter Vorbehalt“ die Beträge ein.

Bestrafe einen, erziehe Hunderte

Die Behörden führten zusätzlich ein Strafverfahren wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen und Körperverletzung zum Nachteil einer Ordnungsamtsmitarbeiterin“ gegen Sabine W. Dieses wurde durch die Staatsanwaltschaft selbständig eingeleitet, die ein „besonderes öffentliches Interesse“ behauptete. Es ist naheliegend, dass an der Dame ein Exempel statuiert werden sollte, um auch andere zu erziehen.

Das Ergebnis des Verfahrens wurde ihr nicht zugestellt, der Brief ging anscheinend verloren – stattdessen erhielt sie am 27. 12. 2021 ein Schreiben mit dem Vorwurf, die Strafe in Höhe von 2.786 nicht bezahlt zu haben. Es handelte sich bereits um ein Vollstreckungsverfahren im Rahmen eines Strafbefehls. Der Strafbefehl selbst wäre angeblich am 9. April zugestellt worden – wovon Frau W. nichts wissen will. Mögliche Einspruchsfristen waren inzwischen natürlich abgelaufen. Anwaltliche Hilfe war umsonst, ein Antrag auf Wiedereinsetzung und ein Einspruch gegen den Strafbefehl wurden abgewiesen.

Zwischen Sabine W. und den Behörden gab es über die ganze Zeit nur sporadischen Schriftverkehr, eine mündliche Hauptverhandlung fand nicht statt.

Im Jänner 2022 wurde Sabine W. angeboten, neun Wochen (!) Arbeit für eine Sozialeinrichtung zu leisten, um die Strafe nicht bezahlen zu müssen. Sie lehnte ab. Daraufhin erging am 19. Jänner die Aufforderung an Sabine W. im Frauengefängnis Berlin-Lichtenberg die Ersatzhaft anzutreten oder den offenen Geldbetrag zu begleichen.

Am 3. Februar trat sie die Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA für Frauen mit der Erklärung an, dass sie aus
Protest und unter Androhung weiterer Maßnahmen gegen sie erscheine. Bis zum 4. April wird sie dort nun die Tage zählen und dann das Gefängnis schließlich wieder verlassen.

Epoch Times

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