Zahlreiche Journalisten alternativer Medien sind derzeit auf der Suche nach Hinweisen, wo die für so genannte „Corona-Impfungen“ verwendeten Substanzen geprüft werden. Mittlerweile geht man in Österreich davon aus, dass im Inland keine Prüfung stattfindet. Man verlässt sich auf die EU bzw. das Paul-Ehrlich-Institut. Eine Kollegin rief beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an und erhielt erstaunliche Antworten: Wie geprüft wird, wäre ein Geschäftsgeheimnis. Veröffentlichungen unterbleiben wegen „missbräuchlicher Verwendung“.
Von Willi Huber
Zur Recherche hinsichtlich der Qualität von Arzneimitteln stellt das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Homepage zur Verfügung. Die dort angebotenen Informationen über den Wirkstoff Comirnaty von Pfizer/Biontech sind äußerst dürftig.
Die Kollegin kontaktierte daraufhin die angebotene Telefonnummer, um mit einem Herrn R. verbunden zu werden (Name der Redaktion bekannt). Dieser gab wie folgt Auskunft: Jede Charge würde eigens freigegeben. Bei der Prüfmethodik handle es sich aber um ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis. Die Prüfkriterien, also die verwendeten Parameter und Standards, wurden ebenso nicht genannt.
Die spannendste Information war möglicherweise die Aussage, dass aufgrund „missbräuchlicher Verwendung“ zurzeit sehr wenig veröffentlicht wird. Dies betrifft insbesondere Chargennummern. Das ist für Kritiker der Corona-Impfungen wenig verwunderlich, denn beispielsweise in den USA hat sich gezeigt, dass einzelne Chargen zu exorbitant mehr Nebenwirkungen und Impfschäden führen als andere – das soll wohl vor den Bürgern und Steuerzahlern verheimlicht werden. (Siehe auch: Webseite informiert, ob es mit Covid-Impfcharge bekannte Probleme gibt).
Es ist einigermaßen beachtlich, dass man von den Bürgern zwar erwartet, sich mit den experimentellen Gen-Impfstoffen spritzen zu lassen – ihnen aber jegliche nachvollziehbare Information zur Sicherheit dieser Impfstoffe vorenthält. Die zu Impfenden haben einfach den Stehsatz zu akzeptieren, die Impfstoffe wären sicher und effektiv. Nachfragen sind aber nicht erwünscht.
Beim Paul-Ehrlich-Institut gibt es ebenso eine Webseite mit Informationen zum Thema Chargenprüfung. Dort ist festgehalten, dass diese Qualitätsprüfungen eine wesentliche Aufgabe des PEI darstellt. Doch es gibt auch Ausnahmen:
Eine Freistellung von der staatlichen Chargenprüfung nach § 32 Abs. 4 AMG ist dann möglich, wenn die Herstellungs- und Kontrollmethoden des Herstellers einen Entwicklungsstand erreicht haben, bei dem die erforderliche Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit gewährleistet sind.
Bei „Frag den Staat“ wurden von Andreas Brehm am 18. Jänner 2022 präzise Fragen ans Paul-Ehrlich-Institut gerichtet:
Ich bitte um Beantwortung meiner Fragen zu den Covid-19 Impfstoffen Corminaty,Vaxzevria, Spikevax u. Janssen, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Vorgaben!
1. Wie oft kam es zu Beanstandungen bei einzelnen Chargen?
2. Gab es nicht freigegebene Chargen, wenn ja aus welchen Gründen?
3. Welche Art von Untersuchungen wurden durchgeführt: physikalische, chemische, mikroskopische Untersuchungen?
4. Sind Unterschiede in der Zusammensetzung der Impfstoffe von Charge zu Charge festgestellt worden und sind diese zulässig?
5. Informationen aus https://www.howbadismybatch.com/ zeigen Chargen der Impfstoffe mit extrem unterschiedlicher Toxizität. Ist das so korrekt?Diese Fragen sind von übergeordnetem öffentlichem Interesse!
Die Frist zur Beantwortung wurde mit 22. Februar festgelegt – man darf gespannt sein, ob hier eine Reaktion erfolgt. Zum aktuellen Stand der Recherchen ist noch völlig unklar, ob die Impfstoffe in Deutschland von staatlicher Seite aus auf ihre Beschaffenheit, Qualität und Verunreinigungen geprüft werden. Wir werden an der Sache weiterhin dranbleiben und regelmäßig berichten.
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