Rechtsanwälte schreiben an Nationalrat: Sorge über verunreinigte Covid-19 Impfstoffe

Symbolbild: freepik / @anishenko

Die bekannte Rechtsanwaltsvereinigung „Rechtsanwälte für Grundrechte“ hat sich mit einem offenen Brief an die Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat gewandt. Darin wird auf aktuelle Erkenntnisse zur Qualität der Impfstoffe Bezug genommen. Neben Hinweisen auf eine Studie zu Fremdstoffen in Impfungen wird auch darauf Bezug genommen, dass ein Hersteller den Produktionsprozess zwischen Studien und Serienfertigung völlig umgestellt habe. Insgesamt drückt das Schreiben Sorge um die Gesundheit der Bevölkerung in Bezugnahme auf den immer stärkeren „Impfdruck“ aus.

Das Schreiben der Anwälte wurde am 26. Juni auch hier auf der Seite afa-zone veröffentlicht. Dabei versuchen die Verfasser zum einen der Vielzahl an Nebenwirkungen, schweren Nebenwirkungen und Todesfällen im Umfeld der Covid-19 Impfungen auf den Grund zu gehen, zum anderen werben Sie darum, strengere Qualitätsmaßnahmen einzufordern.

Anwälte: Bereits 9.500 Todesfälle in EMA-Datenbank, wahrscheinlich hohe Dunkelziffer

Die Rechtsanwälte verweisen auf die aktuelle Zahl registrierter Nebenwirkungen in der Datenbank der EMA: 590.000 Verdachtsfälle, 270.000 schwere Nebenwirkungen und 9.500 Todesfälle in zeitlicher Nähe zur Impfung (Report24 hat diese Zahlen nicht überprüft sondern zitiert an dieser Stelle ausschließlich aus dem offenen Brief). Es wird darauf hingewiesen, dass zahlreiche Nebenwirkungen aus verschiedenen Gründen nicht gemeldet und nicht erfasst werden. In den USA werde davon ausgegangen, dass nur ein Prozent der Nebenwirkungen in der dortigen VAERS Datenbank landen (siehe auch: Meldungen von Nebenwirkungen schwierig: nur 6 Prozent reichen ein).

Studie in Ulm: Geprüfte Probe enthielt nur 1/3 Impfstoff

Hingewiesen wird auf die aktuelle Studie der Universität Ulm, die im Impfserum von AstraZeneca menschliche Eiweiße nachweisen konnte, die dort nichts verloren haben und eigentlich im endgültigen Produkt herausgefiltert werden müssten (Report24 berichtete). In einer bei dieser Studie untersuchten Impfstoff-Dosis hätten sich 2/3 unerwünschte Inhaltsstoffe befunden, nur 1/3 des Inhalts wäre dem Impfstoff zuzuschreiben. Die Rechtsanwälte halten fest, dass ein so großes Missverhältnis zwischen Wirkstoff und sonstigen Inhaltsstoffen die Wirksamkeit der Impfung fraglich erscheinen lässt. Die Studie habe sich nur mit AstraZeneca beschäftigt, andere Impfstoffe wären bislang überhaupt noch nicht systematisch auf Inhalte und Qualität untersucht worden.

90 Prozent der Nebenwirkungen auf 3 Prozent der Impfstoffchargen rückzuführen

In den USA habe sich herausgestellt, dass 90% der Verdachtsfälle von Nebenwirkungen auf nur drei Prozent der Impfstoffchargen zurückzuführen ist. Das ist eine sehr wesentliche Erkenntnis, da pauschale Aussagen über eine schlechte Qualität der Impfstoffe damit hinfällig wären. Sehr wohl ist dadurch aber der Schluss naheliegend, dass wenige im Produktionsprozess verunreinigte oder sonstwie beschädigte Impfstoffchargen in Umlauf gelangten, was teilweise verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit der Geimpften hatte. Eine solche Entwicklung ist auch logisch nachvollziehbar, denn unter höchstem Druck, in kürzester Zeit Milliarden Impfstoffdosen zu liefern, kann im Herstellungsprozess keinesfalls durchgehend höchste Qualität angenommen werden. Dies ist bei allen Produkten der Menschheit so, wo in kurzer Zeit möglichst viele Stückzahlen gefertigt werden müssen – dazu ist keine Verschwörungstheorie sondern nur ein wenig Lebenserfahrung nötig.

EMA akzeptierte fehlende Prüflimits

Die Anwälte berufen sich auf Fachgutachten der Professoren Bhakdi, Hockertz und Palmer sowie Dr. Wodarg, welche ausgearbeitet haben, dass die europäische Zulassungsbehörde EMA das Fehlen von Prüflimits für prozessbedingte Verunreinigungen akzeptierte. Der Hintergrund dieser Entscheidung wäre die Annahme gewesen, dass die fertigen Produkte zu einem späteren Zeitpunkt geprüft würden. Eine durchgängige, sorgfältige Prüfung dürfte gemäß der Autoren aber zu bezweifeln sein. Beim Impfstoff von Biontech/Pfizer wäre zwischen der Herstellung der Chargen für die klinischen Studien und der Herstellung der kommerziellen Chargen für die breite Öffentlichkeit der gesamte Herstellungsprozess verändert worden, ohne dass sich die Behörden daran gestört hätten.

Gesetzgeber möge Qualitätssicherung gewährleisten

Somit mahnen die Rechtsanwälte ein, dass die Ergebnisse der Qualitätsprüfungs-Studie der Universität Ulm im weiteren Gesetzgebungsprozess berücksichtigt würden. Zu Deutsch: man möge dafür Sorge tragen, dass die Qualitätsprüfung der den Massen verabreichten Impfstoffe höchsten Ansprüchen genügt.

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