Anzeige gegen Schuldirektor, der Mädchen wegen TikTok-Videos von Polizei einschüchtern ließ

Deutsche Jugendliche als neue Staatsfeinde? - Symbolbild: R24 / KI

Nachdem publik wurde, dass ein Schuldirektor eine Schülerin wegen harmloser TikTok-Videos bei der Polizei denunzierte und Beamten daraufhin in der Schule eine „Gefährderansprache“ an das Mädchen richteten, obwohl keinerlei Straftatbestand vorlag, brodelt es in Deutschland. Stasi-Methoden bringen gerade geschichtsbewusste Bürger auf die Barrikaden: Der Aufschrei ist groß. Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch hat nun Strafanzeige gegen den Schuldirektor gestellt. Öffentlich-Rechtliche derweil beklagen eine rechte Hetzjagd gegen Schule und Schuldirektor.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Dieser Fall fliegt jetzt sowohl dem Schulleiter als auch der Polizei um die Ohren: Eine 16-jährige Schülerin hatte auf ihrem TikTok-Account ein Bild der Schlümpfe gepostet, verbunden mit dem Spruch, dass auch Deutschland blau sei (sprich: AfD wählt). In einem anderen Posting bezeichnete sie Deutschland als Heimat. Der Direktor ihrer Schule rief daraufhin die Polizei – mit der Begründung, sie poste „mutmaßlich staatsschutzrelevante Inhalte“ in den sozialen Netzen. Drei Beamte rückten an, stellten zwar fest, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht, holten die Schülerin jedoch aus dem Unterricht und hielten eine „Gefährderansprache“.

Seltsame Widersprüche

Die Polizei selbst gibt diesen Vorfall vom 27. Februar in einer Pressemitteilung zu. Interessanterweise widerspricht die Mitteilung aber teilweise den Schilderungen der Betroffenen – der Schülerin und ihrer Mutter, die mit der Jungen Freiheit sprach – in manchen Punkten. So seien die Beamten nicht selbst in den Klassenraum gegangen, sondern hätten den Schuldirektor hineingeschickt, um die 16-Jährige zu holen. Die Beamten standen angeblich „nur“ im Flur, um nicht von Mitschülern wahrgenommen zu werden, wobei jedoch nicht ausgeschlossen werden könne, „dass der Polizeieinsatz an dem Gymnasium von anderen Personen öffentlich wahrgenommen wurde“. Das muss er wohl ganz offensichtlich, denn die Mutter der Schülerin berichtete der Jungen Freiheit, dass mehrere Mitschüler ihre Tochter nach dem Polizeigespräch getröstet hätten – ganz nebenbei ein deutlicher Hinweis darauf, wie es der 16-Jährigen nach dieser Maßnahme ging.

Dennoch stellt man das Gespräch mit der Schülerin so dar, als habe man die 16-Jährige rein präventiv „vor möglichen Anfeindungen“ schützen wollen, „die sich aus ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten“. Hier wird es kritisch, denn die JF hatte die Antworten eines Polizeisprechers auf eine Anfrage veröffentlicht, in der stattdessen von einer Art „Gefährderansprache“ die Rede war – eine solche Maßnahme hat den Schutz anderer vor potenziellen „Gefährdern“ zum Ziel, nicht den Schutz des „Gefährders“ selbst. Die JF schrieb:

Die JF fragte bei der Polizei nach, wie man solch ein „Gespräch“ zwischen Polizisten und Jugendlichen eigentlich bezeichnet und was man ihr jetzt konkret vorwirft. „Nach der Feststellung, daß nach vorliegenden Informationen kein strafrechtlicher Sachverhalt vorzuliegen scheint, wurde mit der Schülerin eine Art „Gefährderansprache“, hier ein normenverdeutlichendes Gespräch gemäß Paragraph 13 SOG M-V geführt“, so Polizeisprecher Opitz, „um letztlich auch aufzuzeigen, daß es Straftatbestände wie § 86a StGB und andere gibt“.

Das muß man übersetzen: Das „SOG M-V“ ist das Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Paragraph 13 definiert die Allgemeinen Befugnisse: „Die Ordnungsbehörden und die Polizei haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird.“

Passen diese Schilderungen zusammen? In der Pressemitteilung der Polizei hieß es weiterhin, dass die Schülerin und auch ihre Mutter beim anschließenden Telefongespräch sich verständnisvoll gezeigt hätten. So verständnisvoll, dass die Mutter gegenüber der Jungen Freiheit äußerte: „Das ist so eine heftige, mit Verlaub, Stasischeiße, ich hätte das in meinem ganzen Leben nicht für möglich gehalten, was meiner Tochter hier angetan wurde.“

ÖRR beklagt Hetzkampagne gegen Schule

Der zwangsgebührenfinanzierte NDR behauptet nun in einem Artikel, es fände eine „Hetzkampagne“ gegen das fragliche Gymnasium in Ribnitz-Damgarten statt. Es sei Ziel von Drohanrufen und Schmäh-E-Mails. Auslöser war demnach aber nicht etwa das Fehlverhalten des Schulleiters, der (angeblich als Reaktion auf eine Hinweismail) den TikTok-Account seiner Schülerin sichtete und wegen eines Schlumpfvideos die Polizei verständigte, sondern „eine Kampagne rechtspopulistischer Medien und von AfD-Politikern“.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die „Stasischeiße“ (O-Ton der Mutter der betroffenen Schülerin) wird hier ganz offen in Schutz genommen und stattdessen jede Kritik daran kriminalisiert, indem der Eindruck eines von Oppositionspolitikern angeführten radikalen Mobs erweckt wird, der den Schulleiter bedrohe. Dabei muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass die Kritik der Bürger sich keineswegs allein gegen den Direktor richtet, sondern auch gegen die Polizisten, die keinen Anfangsverdacht feststellten, aber dennoch eine offenkundige Einschüchterungsmaßnahme bei einer völlig unschuldigen 16-Jährigen durchführten. Aus naheliegenden Gründen werden solche Personalien wohl nicht als „Freund und Helfer“ wahrgenommen.

Der NDR (oder der Polizeisprecher, dessen Äußerungen wiedergegeben werden) widerspricht in seinen Ausführungen sogar der offiziellen Pressemitteilung der Polizei, denn er behauptet: „Von den Mitschülern seien die Beamten nicht wahrgenommen worden.“ Komisch, denn in der Presseaussendung merkt man explizit an: „Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Polizeieinsatz an dem Gymnasium von anderen Personen öffentlich wahrgenommen wurde.“ Was denn nun? Wie wahrscheinlich ist es wohl, dass in einer Schule, die von Hunderten Kindern und Jugendlichen besucht wird, niemand die drei Polizeibeamten bemerkt, die anrücken und eine Schülerin durchs Gebäude zum Büro des Direktors führen?

Strafanzeige gegen Schuldirektor

Von der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch kassierte der Schulleiter nun jedenfalls eine Anzeige wegen „Verdacht auf falsche Verdächtigung und Nötigung“, wie sie auf X bekannt gab.

Laut von Storch komme erschwerend hinzu, „daß der Schulleiter, soweit ein strafbares oder gefährdendes Verhalten tatsächlich offenkundig nicht vorgelegen hat, in eklatanter Verletzung seiner Fürsorgepflicht für die ihm anvertraute Schülerin gehandelt hat“.

Sie fordert: „Dieser Fall MUSS Konsequenzen haben – für den Schulleiter und die Polizei!“

Damit spricht sie zahlreichen Kommentatoren aus der Seele. Auch das Verhalten der Beamten wird scharf angeprangert. Man fragt sich hier: Wo bleiben eigentlich die Gefährderansprachen an Linksextreme und Unterstützer der Terrororganisation Hamas? Diejenigen, die auf der Straße Israel-Flaggen verbrennen und antisemitische Parolen grölen, werden eine solche Ansprache wohl nicht so wehrlos über sich ergehen lassen wie eine jugendliche Deutsche…

Innenminister findet Gefährderansprache ohne jede Grundlage verhältnismäßig

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister findet derweil, dass die „Verhältnismäßigkeit gewahrt“ wurde und nimmt das Vorgehen in Schutz. Das ist schon entlarvend: Die Feststellung, dass die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam hätten, weil sie blau sind (das Erstarken der AfD in den vergangenen Monaten ist nun einmal Fakt), macht einen also zum potenziellen Gefährder.

Dieser Schluss ist in etwa so intelligent wie der des Bayerischen Rundfunks, der in einer „Recherche“ herausgefunden haben will, dass eine unklare Anzahl von AfD-Mitarbeitern rechtsextrem sei – weil die Betreffenden nämlich, halten Sie sich fest, Mitglieder der AfD sind!

Fassen wir zusammen: Von den „über 100 rechtsextremen AfD-Mitarbeitern“ sind allein 25 (Junge Alternative) plus „Dutzende“ (entsprechende Landesverbände) deshalb rechtsextrem, weil sie wiederum Mitglieder der AfD oder ihrer Jugendorganisation sind. Das dürfte mindestens die Hälfte der fraglichen Anzahl ausmachen. Die große BR-Recherche unterliegt damit einem phänomenalen Zirkelschluss: Die AfD wäre rechtsextrem, weil so viele ihrer Mitarbeiter rechtsextrem seien. Und diese sollen wiederum rechtsextrem sein, weil sie Mitglieder der AfD sind, die ja rechtsextrem ist.

Apollo News (Hervorhebung durch Redaktion)

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