Ampel treibt Deutschland in Krieg mit Russland: Bürger sollen ihre Keller zu Bunkern umbauen

Deutschland 2025? Hoffentlich haben die Anwohner ihre Keller präpariert. Symbolbild: KI / R24

Für einige Aufregung sorgte gerade die Ankündigung der Stadt Hildesheim, dass die Bundestagswahl nur “voraussichtlich” im Herbst 2025 stattfinden werde, weil im Verteidigungsfall die Wahlperiode verlängert werde. Nun berichtet das Handelsblatt über einen Sachstandsbericht des Innenministeriums, der auf katastrophale Mängel beim Bevölkerungsschutz im Kriegsfall hinweist. Die Bürger mögen daher doch bitte ihre Keller vorbereiten und eigenständig Schutzräume einrichten.

Die Ampel führt Deutschland in den Krieg. An Deeskalation besteht kein Interesse, stattdessen fügt man sich seinem rotgrüngelben Schicksal. So las man am 17. Juni noch auf der Website der Stadt Hildesheim, dass die Bundestagswahl zum 21. Deutschen Bundestag “vorbehaltlich der Auflösung des Bundestages nach Artikel 68 und vorbehaltlich der Verlängerung der Wahlperiode im Verteidigungsfall nach Artikel 115h des Grundgesetzes” voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden würde. Der Aufruhr in den sozialen Netzen war immens, am 18. Juni hatte man den Text prompt geändert.

Kriegsgefahr gebannt? Natürlich nicht. Jetzt berichtet das Handelsblatt über einen „Sachstandsbericht zur Entwicklung eines modernen Schutzraumkonzepts“ des Bundesinnenministeriums, in dem verheerende Defizite beim Bevölkerungsschutz offengelegt werden. Die Konsequenz: Die Bürger mögen sich, wenn die Russen dann tatsächlich kommen, doch bitte selbst schützen – in den eigenen vier Wänden, mit Brettern, Sand und Steinen.

Mit öffentlichen Bunkern sieht es nämlich schlecht aus, an geeigneten Stollen, Tiefgaragen oder U-Bahnstationen, die Schutz bieten würden, fehlt es auch. Daher soll das Wahlvieh, das bei der letzten Bundestagswahl seinen eigenen Untergang besiegelte, doch bitte einfach zu Hause bleiben. Man könne ja Kellerfenster und Lichtschächte abdecken. Dafür seien keine gesetzlichen Regelungen erforderlich, so das Handelsblatt. Und weiter:

Die benötigten Materialien, etwa Bretter, Steine, Steinplatten, Erde, Sand, faserverstärkte Tragetaschen oder Sandsackhüllen ließen sich zudem „leicht und kostengünstig beschaffen“, heißt es in dem Bericht. Für alle jene, die Sozialleistungen beziehen, könne der Staat die Kosten übernehmen.

Mit diesen Maßnahmen sollen sich die Bürger vor sogenannten Kollateralschäden schützen. Gemeint sind damit „Personenschäden in der Zivilbevölkerung, insbesondere durch Trümmer- und Splitterflug oder durch die Druckwelle einer Explosion“. Davor könnten laut den Experten bereits heute Räume unterhalb der Erdoberfläche oder im Inneren von Gebäuden Schutz bieten.

Quelle: Handelsblatt

Wie gut, dass moderne Häuser über keine Keller mehr verfügen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) möchte eine Broschüre verbreiten, in der der Umbau der eigenen vier Wände zum privaten Schutzraum erklärt wird. In den 579 alten Schutzräumen im Westen (aus Zeiten des Kalten Kriegs), die auch heute noch für Zivilschutzzwecke bestimmt sind, finden nur 470.000 Menschen Zuflucht – und das auch nur, wenn sie noch entsprechend vorbereitet werden. Das würde 150 Millionen Euro kosten, wozu jährliche Betriebskosten von 15,1 Millionen Euro kämen. Das Geld ist in Radwegen in Peru zweifelsfrei besser angelegt. Der Regierungsbericht stellt ohnehin fest, dass „ein Direkttreffer jegliche Art von Schutzräumen“ zerstören würde.

Während die Eigenverantwortung der Bürger nach Ansicht der deutschen Politik jahrelang nicht ausreichte, um sich vor einer Grippe zu schützen, will man die Bürger im Kriegsfall also vollkommen allein lassen. Das ruft durchaus Kritik hervor, auch aus der Politik. Mehrere Minister prangern den fehlenden Zivilschutz an und fordern entsprechende Maßnahmen. Auch ein Raketenabwehrsystem brauche es dringend. Komischerweise fordert aber keiner, die Kriegstreiberei zu unterlassen, damit es nicht zum Kriegsfall kommt. Womöglich braucht es die Auflösung des Bundestags nach Artikel 68, um die Verlängerung der Wahlperiode wegen eines Verteidigungsfalls nach Artikel 115h im Jahr 2025 zu verhindern?

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