Afghane prahlte bei Messer-Mordprozess mit seinen Totschläger-Fähigkeiten

Bild: pixabay

Andere Länder, andere Mentalitäten, andere Sitten. Für einen sinnlosen Messer-Mord an einem 24-Jährigen am Kebab-Stand wurde der vorbestrafte Afghane Abdul A. (28) nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft und 60.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der „schutzsuchende Flüchtling“ prahlte vor Gericht, dass er mit zwei Fausthieben jeden Gegner monatelang ins Koma schicken könne. Schließlich wäre er in Afghanistan Polizist gewesen. In Österreich lebte er seit 2015 von Sozialhilfe.

Es ist teilweise schon ein ganz besonderer Menschenschlag, der aufgrund der Migrationspolitik unserer Politik ungeprüft und ohne Rückflugticket ins Land gelassen wird. Die arbeitende Bevölkerung muss diese Umtriebe bezahlen – für ihre Sicherheit garantiert niemand. Denn Behörden und Politik sind weiterhin nicht willens, die Neuankömmlinge dahingehend zu durchleuchten, ob ihre Identität zutrifft und ob im Ausland etwas gegen sie vorliegt. Ebenso lässt man vorbestrafte Gewalttäter gerne so lange auf freiem Fuß herumlaufen, bis jemand stirbt.

Der nun in Wien verhandelte Mord soll sich am 3. Jänner um 22:38 in Wien Margareten zugetragen haben. Der 28-jährige Afghane und ein 24-jähriger Iraker gerieten an einem Kebab-Stand in Streit. Das spätere Opfer habe die Familie und den Gott des Afghanen beleidigt und außerdem ein Messer gezogen. Dieses habe ihm der Täter entwunden und so lange mit gezielten Herzstichen auf ihn eingewirkt, bis er vor Ort verstarb. Ende Jänner konnte der bis dahin flüchtige Täter von der Sondereinheit WEGA festgenommen werden – er war zunächst nicht geständig.

Beim Täter handelt es sich um einen „subsidiär Schutzberechtigten“ also um einen Asylwerber, dessen Asylantrag nicht stattgegeben wurde, weil er keine Verfolgung in der Heimat nachweisen konnte. Nachdem er nach eigener Aussage ebendort als Polizist tätig war, liegt diese Einschätzung nahe – eine weitere naheliegende Frage wäre, ob er bereits in Afghanistan straffällig wurde und deshalb „fliehen“ musste. Doch solche Fragen stellen unsere Behörden nicht. Und: Nahezu selbstverständlich war der Täter bereits wegen Suchtmitteldelikten vorbestraft. Er war im Zuge der illegalen Massenmigration des Jahres 2015 nach Österreich gekommen und lebte von der Mindestsicherung.

Bei der Verhandlung prahlte Abdul A. nun damit, am Boxautomaten besonders hohe Werte zu erzielen. Mit zwei Fausthieben würde er jeden Gegner monatelang ins Koma schicken. Seine Entwaffnungstechniken habe er bei der Polizei in Afghanistan erworben. Weshalb man einen Gegner nach einer erfolgreichen Entwaffnung dann mittels Herzstichen töten muss, konnte er nur unter Verweis auf seinen beleidigten Gott und seine beleidigte Familie begründen. Inwiefern ein Iraker einen anderen Gott anbetet, als ein Afghane und welcher davon größer ist, wurde nicht näher erörtert.

Mit der Weigerung, fremde Intensivtäter in Haft zu nehmen oder des Landes zu verweisen, schaffen die Behörden nicht nur für Österreicher ein hohes Sicherheitsrisiko. Gewaltbereite, extremistische Täter stellen auch für andere Flüchtlinge eine massive Gefahr für Leib und Leben dar.

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