Im siebenten Teil seiner PR-Kampagne für die Friedensbewegung beschreibt Mag. Ehrlich anhand eines Praxisbeispiels, wie etwaigen Antisemitismusvorwürfen begegnet werden und zugleich Kritik an Massnahmen, z.B. an der Impfung, mainstreamfähig kommuniziert werden kann.
Teil 7 unserer Serie „Widerstand in Corona-Zeiten: Gedanken zur Strategie von Alexander Ehrlich“.
Teil 1 | Teil 2 | Teil 3 | Teil 4 | Teil 5 | Teil 6
Von Siri Sanning
Alexander Ehrlich ist inzwischen Routinier auf dem Gebiet der „Corona-Veranstaltungen“. Der Buslogistiker und Honk for Hope-Gründer engagierte sich als einer der ersten im grenzüberschreitenden, friedlichen Widerstand gegen die staatlich verordnete Corona-Willkür. Von der Standkundgebung über den Autokorso bis hin zur interkonfessionellen, interreligiösen Prozession – um die Bürger anzusprechen und zur Teilnahme anzuregen, werden der Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Ehrlich rechnet damit, dass 2021 der Protest auf der Straße unabhängig von behördlicher Untersagung immer stärkeren Zulauf erfahren und der Versammlungsfreiheit als verfassungsrechtlich geschütztem Grundrecht besondere Bedeutung zukommen wird. In einer Reihe von Videos reflektiert der Demo-Organisator nun seine Erfahrungen und gelernten Lektionen, um den Erfolg der Friedensbewegung mit zusätzlichen Impulsen zu unterstützen.
Deframing und Kosten-Nutzen-Optimierung
Entscheidend sei, die Zuseher nicht zu verschrecken. Man müsse jeden Menschen dort abholen, wo er gerade steht – auch im Hinblick auf das Niveau der Aufklärung. Man habe davon auszugehen, dass Mainstreamkonsumenten aufgrund des Bombardements an Informationen einer bestimmten Art gegenüber Maßnahmenkritikern skeptisch sind. Außerdem tun Menschen sich grundsätzlich schwer, ihre Meinung zu ändern, ist Ehrlich überzeugt. Deswegen habe Aufklärung als etappenweiser, langsamer Prozess zu erfolgen.
Es gelte, gut vorbereitet zu sein und nicht in die beiden Framing-Fallen der Regierung und der Medien – Rechtsextremismus, Verschwörungstheoretiker – zu tappen. Da man gegen einen übermächtigen Gegner antrete, müsse man zudem mit möglichst geringen Mitteln eine möglichst große Wirkung erzielen, erläutert der Unternehmer. Dies sei beispielweise im Zuge der „Solidarität für Israel-Demonstration“ am Wiener Flughafen am 4. März und der Berichterstattung durch OE24. TV gut gelungen.
Rechtssicher demonstrieren: Was darf die Polizei?
Im Telegram-Kanal von Demo-Organisator Manuel Müllner https://t.me/EINSPRUCH_bei_Anzeige findet der Interessierte konkrete Hilfestellung für die Praxis:
Für Demonstranten, zumindest aber für die Veranstalter von Corona-Maßnahmen-Kundgebungen empfiehlt sich die Kenntnis des Sicherheitspolizeigesetz (SPG). Die Polizei darf in einem demokratischen Rechtsstaat definitiv nicht alles, ihr Handeln muss auf Recht und Gesetz beruhen und stets Verhältnismäßig sein. Willkür und Gewaltanwendung ohne ersichtlichen Grund können selbst Straftaten sein, auch Amtsmissbrauch wäre fallweise möglich.
§29 Verhältnismäßigkeit:
„Erweist sich ein Eingriff in Rechte von Menschen als erforderlich (§ 28a Abs. 3), so darf er dennoch nur geschehen, soweit er die Verhältnismäßigkeit zum Anlaß und zum angestrebten Erfolg wahrt.“
- §35 Identitätsfeststellung
- §38 Wegweisung
- §40 Durchsuchung von Menschen
- §42 Sicherstellen von Sachen
- §45 Eingriffe in die persönliche Freiheit
- §47 Durchführung einer Anhaltung
- §49 Außerordentliche Anordnungsbefugnis
- §81 Störung der öffentlichen Ordnung
- §82 Aggressives Verhalten
- §84 Sonstige Verwaltungsübertretungen
Bitte beachtet Ergänzungen zu genannten Gesetzestexten durch die jeweils geltenden Gesetze ( z.B. § 35 SPG iVm (in Verbindung mit) § 6 COVID-MG )
Hilfestellung für Demos:
Die Fähigkeit, das Wort `Nein´ auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit.
Nicolas Chamfort (1741-1794) 1*: französischer Schriftsteller