Vielerorts wird noch verfolgt – doch in Bayern muss Regierung Corona-Bußgelder zurückzahlen

Bild: pixabay

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat nun festgelegt, dass die bayerische Staatsregierung zu Unrecht kassierte Corona-Bußgelder rückerstatten muss. Es geht um all die Fälle, wo Menschen zu Beginn der behaupteten Pandemie ihre Wohnung verlassen haben, um sich im Freien aufzuhalten. Der von seinen Kritikern als totalitärer Wendehals titulierte Ministerpräsident Markus Söder hatte diese Menschen von der Polizei verfolgen und bestrafen lassen.

Einige tausend Bayern, die damals zu Unrecht beamtshandelt und bestraft wurden, können diese Strafgelder nun formlos bei den zuständigen Behörden zurückfordern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte bereits Ende November 2022 festgestellt, dass die Ausgangsbeschränkungen in Bayern unverhältnismäßig und somit unwirksam waren.

Das ganztägig und damit auch während der Tagstunden geltende Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Adressaten.

Begründung der Verwaltungsrichter

In Bayern wollte man noch die schriftliche Ausfertigung des Urteils abwarten, was inzwischen geschehen ist. Nun werden die Rückzahlungen „möglichst unbürokratisch“ durchgeführt. Die genaue Zahl der Betroffenen wäre unklar – T-Online schreibt von bis zu 22.000 möglichen Fällen im Zeitraum vom 1. bis 19. April 2020. Der exakte Text des Urteils wäre interessant, konnte von unserer Redaktion aber bislang nicht aufgetrieben werden.

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