Brandanschlag auf Synagoge: Polizeibekannter Afghane in U-Haft

(C) Report24/KI

Mitten am helllichten Tag brennt es an der Bergischen Synagoge in Wuppertal. Mitglieder der jüdischen Gemeinde können die Flammen löschen, bevor Menschen verletzt werden oder größerer Schaden entsteht. Wenig später sitzt ein polizeibekannter 37-jähriger Afghane in Polizeigewahrsam – inzwischen wurde gegen ihn Haftbefehl wegen versuchter schwerer Brandstiftung erlassen.

An antisemitischen Anschlägen und Übergriffen durch Moslems mangelt es in Deutschland nicht. So auch am Donnerstag gegen 14 Uhr, als ein Mann brennbare Flüssigkeit auf den Treppenstufen vor der Synagoge im Stadtteil Barmen verteilt und angezündet hat. Das Feuer wurde unmittelbar gelöscht, der Brandstifter wenig später in Tatortnähe festgenommen. Die Polizei teilte bereits am Abend mit, dass es sich um einen polizeibekannten 37-Jährigen mit afghanischer Staatsangehörigkeit handelt. Nach den bisherigen Erkenntnissen soll er allein gehandelt haben. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen.

Am Freitag folgte der nächste Teil der Geschichte. Oberstaatsanwalt Wolf-Tilmann Baumert erklärte gegenüber dem WDR, Äußerungen des Beschuldigten gegenüber der Polizei seien bereits am Donnerstagabend „klar in Richtung eines antisemitischen Motivs“ gegangen. Auch das angegriffene Ziel spreche dafür. Hinweise auf einen islamistischen Hintergrund liegen nach dem derzeitigen Ermittlungsstand allerdings nicht vor. Gegen den Afghanen wurde inzwischen Haftbefehl erlassen.

Ein amtsbekannter Straftäter

Und der 37-Jährige war den Behörden längst bekannt. Laut Staatsanwaltschaft ist er bereits wegen der Bedrohung einer Nachbarin vorbestraft. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung fanden Ermittler mehrere Messer sowie eine Machete, die laut WDR griffbereit abgelegt waren. Auch ein Mobiltelefon wurde sichergestellt und wird ausgewertet. Was sich darauf befindet und ob daraus weitere Erkenntnisse zum Motiv oder zur Vorbereitung der Tat hervorgehen, müssen die Ermittlungen zeigen.

Der Zentralrat der Juden bezeichnet die Tat ausdrücklich als Brandanschlag. Präsident Josef Schuster verweist auf die Durchführung am helllichten Tag und sieht darin ein Zeichen einer fortschreitenden Normalisierung des Judenhasses. Der Zeitpunkt sorgt zusätzlich für Alarm: Nur drei Tage nach dem Anschlag beginnt mit Jom Kippur der höchste jüdische Feiertag. Schuster fordert die Sicherheitsbehörden auf, die Gottesdienste entsprechend zu schützen.

Nicht der erste Anschlag

Für die jüdische Gemeinde Wuppertals ist das alles erschreckend vertraut. Bereits am 29. Juli 2014 zogen drei junge Männer mit selbst gebastelten Molotowcocktails zur selben Synagoge. Sie warfen die Brandsätze in Richtung des Eingangs und nahmen laut Landgericht billigend in Kauf, das Gebäude in Brand zu setzen. Nur weil die Brandsätze noch während des Fluges erloschen, blieb es damals bei geringem Sachschaden. Menschen wurden nicht verletzt. Die drei Männer wurden wegen versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt. Bei zwei Angeklagten erhöhte das Landgericht die Strafen später auf zwei Jahre beziehungsweise ein Jahr und elf Monate – beide ebenfalls zur Bewährung. Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf die Revision eines Angeklagten verworfen hatte, waren die Verurteilungen rechtskräftig. Zwölf Jahre später lodern wieder Flammen an derselben Synagoge

Früher konnte ein antisemitischer Anschlag bei ungeklärtem ideologischem Hintergrund kurzerhand im Topf „rechte Kriminalität“ landen. Heute kennen die Ermittler immerhin den mutmaßlichen Täter: einen polizeibekannten, vorbestraften 37-jährigen Afghanen, der sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei seiner Festnahme antisemitisch äußerte. Nun muss der Staatsschutz nur noch herausfinden, in welche Schublade der deutsche Behördenapparat diesen Brandanschlag einsortiert.

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