Das arabisch-muslimische Hawala-System gilt als Einfallstor für Geldwäsche und illegale Finanzströme. Dennoch wurden unter Außenministerin Annalena Baerbock Hawala-Gebühren im Rahmen staatlich finanzierter Auslandsprojekte als Projektkosten anerkannt und mit Steuergeld bezahlt. Das Auswärtige Amt rechtfertigte diese Praxis als „ultima ratio“ in Ländern ohne funktionierendes Bankensystem. Besonders brisant: In einem Afghanistan-Projekt waren allein 245.000 Euro für Hawala-Gebühren vorgesehen. Wieviel Steuergeld in kriminelle Kanäle abgeflossen ist, will niemand wissen.
Das sogenannte Hawala-System ermöglicht Geldtransfers weitgehend außerhalb des klassischen Bankensystems. Ein Kunde übergibt einem Vermittler – dem Hawaladar – Geld, während ein Partner an einem anderen Ort den entsprechenden Betrag an den Empfänger auszahlt. Die beteiligten Vermittler rechnen ihre Forderungen später untereinander ab. Eine gewöhnliche grenzüberschreitende Banküberweisung zwischen Absender und Empfänger findet dabei nicht statt.
Das System erfüllt in Staaten mit schwacher oder zusammengebrochener Bankeninfrastruktur durchaus einen praktischen Zweck. Gleichzeitig ist seine geringe Transparenz für Kriminelle attraktiv. Ermittlungsbehörden beschäftigen sich deshalb seit Jahren mit Hawala im Zusammenhang mit Geldwäsche, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung.
Wie das System funktioniert, wo Hawala in Europa betrieben wird und weshalb es für Behörden ein erhebliches Problem darstellt, hat Report24 bereits ausführlich dargestellt: „Hawala – arabisch-moslemischer Geldversand, wegen dem man das Bargeld verbieten will“. Aktuell brüsten sich ja öffentlich-rechtliche und andere Systemmedien, über Hawala investigativ viel herausgefunden zu haben. Über Baerbocks Hawala-Nutzung schrieb bei dieser aktuellen Kampagne niemand.
Ausgerechnet Baerbocks Außenministerium ließ Hawala zu
Vor diesem Hintergrund ist bemerkenswert, was während der Amtszeit von Außenministerin Annalena Baerbock im Auswärtigen Amt geschah. Offizielle Antworten der Bundesregierung im Deutschen Bundestag belegen, dass staatlich geförderte Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen unter bestimmten Voraussetzungen das Hawala-System einsetzen durften.
Die Bundesregierung hielt dabei fest, dass sie selbst Hawala-Transaktionen weder tätigte noch beauftragte. Gleichzeitig bestätigte sie aber, dass von ihr finanzierte Organisationen Hawala verwenden konnten, wenn für Geldtransfers keine praktikable Alternative bestand.
Die Bundesregierung formulierte das in einer Antwort vom Juli 2024 so: In besonderen Einzelfällen könnten geförderte Organisationen „als ultima ratio das Hawala-System nutzen“. Als Gründe wurden die Rettung von Menschenleben und die Durchführung von Projekten in Gebieten ohne verlässliches Bankensystem genannt.
Eigene Kostenposition „Hawala fees“
Besonders brisant ist, dass es nicht bei einer bloßen Duldung blieb. Die durch Hawala entstandenen Kosten konnten innerhalb der geförderten Projekte abgerechnet werden.
Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage hervor, die sich ausdrücklich auf die Position A1.9 „Hawala fees“ in einer Projektkostenaufstellung des Auswärtigen Amts vom 31. Juli 2023 bezog. Die Bundesregierung bestritt diese Kostenposition nicht. Sie erklärte vielmehr, dass die Abrechnung solcher Kosten wie bei anderen Projektkosten erfolge.
245.000 Euro Hawala-Gebühren bei nur einem Projekt
Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wurde der Fall am 26. Juni 2024 ausführlich behandelt. Anlass war eine „Bild“-Recherche. Der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk verwies dort auf ein Projekt mit einem Volumen von rund 3,1 Millionen Euro und rund 245.000 Euro an Hawala-Provisionen – rund acht Prozent, eine stattliche Summe. Diese Zahlen stehen im offiziellen Ausschussprotokoll.
Finanzministerium widersprach Darstellung des Außenamtes
Besonders unterhaltsam wurde die Angelegenheit durch die Reaktion des Bundesfinanzministeriums. Die damalige parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel erklärte im Finanzausschuss, ihrem Ministerium sei die in der Presse dargestellte „staatlich geförderte Nutzung von Hawala-Banking“ nicht bekannt gewesen.
Das Finanzministerium widersprach der Behauptung, die Ausnahmen seien abgestimmt gewesen. Die betreffende Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Presseanfrage sei weder mit der Fachebene noch mit der Pressestelle des Finanzministeriums abgestimmt gewesen. Die Darstellung, wonach die Nutzung mit dem BMF abgestimmt worden sei, könne man dort nicht nachvollziehen. Insgesamt sei es um Geldbewegungen innerhalb Afghanistans gegangen.
Gesamtausmaß unbekannt
Dokumentiert ist: Unter der Leitung von Annalena Baerbock akzeptierte das Auswärtige Amt in bestimmten geförderten Projekten den Einsatz von Hawala und die damit verbundenen Kosten. Während deutsche und europäische Bürger immer strengeren Regeln für nachvollziehbare Finanztransaktionen, Geldwäschekontrollen und Bargeldgeschäfte unterworfen werden, akzeptierte der Staat bei eigenen Auslandsprojekten ein informelles Transfersystem, von dem bekannt ist, dass es intensiv von Kriminellen genutzt wird.
Freilich, man kann dafür humanitäre und praktische Gründe anführen. Doch dann muss der Staat auch maximale Transparenz darüber herstellen, wie viel Geld auf diesem Weg bewegt wurde, wer die Hawaladare waren, welche Gebühren anfielen und wie eine Zweckentfremdung ausgeschlossen wurde. Nach dem öffentlich dokumentierten Stand wurde eine Gesamtsumme der von der Bundesregierung beziehungsweise ihren geförderten Organisationen gezahlten Hawala-Gebühren nie beziffert.
Man habe die Geldflüsse „nicht zentral erfasst“. Wieviel Steuergeld in dunkle Kanäle floss, kann man nur schätzen. Das Auswärtige Amt erklärte 2024, seit 2010 rund 1,1 Milliarden Euro humanitäre Hilfe für Afghanistan beziehungsweise afghanische Flüchtlinge in Nachbarstaaten bereitgestellt zu haben. Das ergibt rechnerisch ein Maximum von 88 Mio. Euro Hawala-Gebühren. Diese Rechnung wird der Realität aber nicht gerecht, da etliche Projekte auch regulär überwiesen werden konnten. Es wäre an der deutschen Bundesregierung, hier Klarheit zu schaffen.
