Ein angeblich sehr investigatives Netzwerk aus Systemmedien präsentiert aktuell Erkenntnisse zum System des weltweiten Hawala-Geldversandes. Dabei werden durch arabische Mittelsmänner vorbei an jeglichen Banken und Kontrollsystemen weltweit Milliardensummen bewegt. Statt klar gegen diese Art mohammedanischer Schlepper-, Drogen- und Terrorfinanzierung vorzugehen, setzt vor allem die EU auf das Bargeldverbot für die eigenen Bürger. Die Hintergründe der Problematik müssen Leser der Systemmedien zwischen den Zeilen herausfinden – oder sie kommen zu Report24.
Hawala – Das weltweite Schattenfinanzsystem titelte die blaue Seite des ORF, begleitend zu einer längeren Informationssendung am 30. August 2026. Dass es sich um ein arabisch-moslemisches Parallelsystem zur westlichen Bankenwelt handelt, könnte man schon dem Namen Hawala entnehmen. „Hawala“ (arabisch حوالة – ḥawāla) bedeutet wörtlich etwa „Übertragung“, „Überweisung“ oder „Transfer“. Das Wort leitet sich vom arabischen Verb ḥawwala ab, also „übertragen“, „weiterleiten“ oder „überweisen“.
Hawala funktioniert als informelles Geldtransfersystem. Ein Kunde übergibt beispielsweise einem Hawala-Vermittler in Österreich einen Geldbetrag und nennt den Empfänger im Ausland. Der Vermittler verständigt einen dortigen Partner, der dem Empfänger den entsprechenden Betrag aus eigenen Mitteln auszahlt – häufig gegen ein vereinbartes Kennwort oder einen Code. Zwischen den beiden Hawala-Vermittlern entsteht dadurch eine Forderung, die später durch gegenläufige Zahlungen, Bargeldtransporte oder Handelsgeschäfte ausgeglichen wird. Das System beruht wesentlich auf Vertrauen und persönlichen Netzwerken und kann deshalb auch ohne klassische internationale Banküberweisung funktionieren. Das bedeutet auch, dass staatliche Kontrolle oder Geldwäschegesetze nicht greifen.
Hawala ist für organisierte Kriminalität eine wichtige Säule
Das Überweisungssystem wird sowohl für legale Geldtransfers – etwa Überweisungen an Familienangehörige in Ländern mit schwachem Bankensystem – als auch für kriminelle Zwecke genutzt. Für organisierte Kriminalität ist das System attraktiv, weil Geld grenzüberschreitend bewegt werden kann, ohne dass eine klassische internationale Banküberweisung erfolgt. Ermittlungsbehörden stoßen deshalb auf Hawala im Zusammenhang mit Geldwäsche, Drogenhandel, Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Steuer- und Abgabenbetrug sowie Terrorismusfinanzierung. Kriminelle können damit Erlöse transferieren, Zahlungsströme verschleiern und Gelder zwischen verschiedenen Ländern verrechnen.
Die korrekte Aussage in der Berichterstattung über Hawala müsste also sein, dass es sich um ein weltweites System organisierter arabischer Intensivkriminalität und Terrorfinanzierung handelt. Diese Aussage findet sich beim ORF und anderen Systemmedien nicht. All diese Medien sind auch stets daran beteiligt, gegen die Interessen der autochthonen Völker des Westens zu agitieren. So treibt man seit Jahren das Bestreben voran, sämtliche Zahlungen auf elektronische Überweisungen umzustellen. Tatsächlich würde nur ein solches System dem arabischen Hawala einen Riegel vorschieben. Doch weshalb müssen immer die Europäer die Zeche dafür zahlen, dass sich Fremde nicht integrieren wollen oder finstere Ziele verfolgen?
Barbershops, Mobiltelefongeschäfte und arabische Gastro
Hawala-Geschäfte werden in der Regel nicht in äußerlich erkennbaren Finanzbüros abgewickelt, sondern können als „Nebentätigkeit“ gewöhnlicher Gewerbebetriebe stattfinden. In Österreich und Deutschland sind insbesondere Handyshops, daneben Kioske, Lebensmittelgeschäfte, Gastronomiebetriebe, Reisebüros, Juweliere beziehungsweise Edelmetallhändler und andere Einzelhandelsbetriebe dokumentiert. Für Deutschland weist eine Antwort der Bundesregierung auf Grundlage von BaFin-Daten beispielsweise ausdrücklich einen 2022 festgestellten Hawala-Fall in einem Handyladen aus. In Österreich wurde besonders der Fall eines Handyshops in Wien-Ottakring bekannt, in dem laut Ermittlungen ein illegales Hawala-Büro betrieben und ein Millionenvolumen abgewickelt worden sein soll.
Auch Friseur- und Barbershops tauchen in diesem Zusammenhang auf, wobei man aus rechtlichen Gründen zwischen belegten Einzelfällen und einer allgemeinen Verdächtigung der Branche unterscheiden muss. In einer österreichischen Gerichtsentscheidung ist etwa eine kriminelle Vereinigung beschrieben, die eine Pizzeria, ein Lebensmittelgeschäft und einen Barbershop als Tarnung für organisierten Suchtgifthandel verwendete und zugleich das Hawala-System zur Verschleierung ihrer Einnahmen einsetzte. Die pauschale Verdächtigung aller Barbershops sowie der oben genannten Geschäftsarten ist rechtlich problematisch.
Für Kriminelle können solche Geschäfte jedenfalls mehrere praktische Vorteile bieten. In vielen der genannten Branchen sind Bargeldzahlungen, häufig wechselnde Kunden und grenzüberschreitende Kontakte nichts Ungewöhnliches. Dadurch können zusätzliche Bargeldbewegungen weniger auffällig erscheinen als bei einem nahezu vollständig bargeldlos arbeitenden Unternehmen. Ein reales Geschäft bietet zudem Geschäftsräume, Kundenverkehr und eine plausible Erklärung für regelmäßige Bargeldbestände; Handyshops oder Reisebüros können darüber hinaus ohnehin mit internationalen Dienstleistungen verbunden sein. Genau diese Eigenschaften können missbraucht werden, um ein informelles Transfersystem hinter einer legalen Geschäftstätigkeit zu verbergen.
Behörden drangsalieren Betriebe lieber mit absurden EU-Gesetzen
Tag für Tag kommen neue EU-Gesetze hinzu, von denen eines absurder ist als das nächste – man denke nur an die Verpackungsverordnung. Anhand der nun im Mainstream angekommenen Berichterstattung über Hawala zeigt sich, welche Prioritäten nationale Behörden, aber auch die EU setzen: Statt sich um internationale Großkriminalität zu kümmern, werden Gurken- und Bananenkrümmungen geprüft und kleine heimische Unternehmen in den Ruin getrieben.
