„Minderjährig“ reicht: Spanien verteilt illegale Migranten aufs Festland

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Während Spanien viele der erwachsenen Marokkaner nach dem Massenansturm auf Ceuta wieder über die Grenze zurück in die Heimat schaffte, öffnet sich für angeblich Minderjährige ein völlig anderer Weg. 1.342 Kinder, Jugendliche und als solche registrierte Migranten befinden sich inzwischen im spanischen Asylsystem – viele sollen auf das Festland verteilt werden und erhalten damit Zugang zu Aufenthalt, Versorgung und später auch zum Arbeitsmarkt. Besonders grotesk: Bei fast vier von zehn abgeschlossenen Altersfeststellungen in Spanien stellte sich 2024 heraus, dass der angeblich Minderjährige längst erwachsen war – trotzdem wird im Zweifel erst einmal verteilt und später genauer hingesehen.

Nach dem Grenzsturm Ende Juli, bei dem rund 72.000 Menschen aus Marokko nach Ceuta gelangten, seien laut Madrid die meisten Erwachsenen innerhalb weniger Tage zurückgebracht worden oder wären selbst nach Marokko zurückgekehrt, weil es für sie keine kostenlose Rundumversorgung gab. Für jene, die als unbegleitete Minderjährige gelten, sieht die Sache grundlegend anders aus. Spaniens Jugendministerin Sira Rego bezifferte ihre Zahl zuletzt auf 1.342 registrierte Personen; weitere könnten sich noch ohne Registrierung in der Exklave aufhalten. Dabei liegt die gesetzlich vorgesehene normale Aufnahmekapazität Ceutas für unbegleitete ausländische Minderjährige bei gerade einmal rund 90 verfügbaren Plätzen.

Der Minderjährigenstatus ist der Hauptgewinn

Entscheidend ist dabei eine einzige Angabe: das Alter. Wer als unbegleiteter Minderjähriger anerkannt wird, fällt in Spanien unter einen erheblich besseren rechtlichen Schutz als ein erwachsener illegaler Migrant. Er darf nicht einfach an der Grenze zurückgeschoben werden, kommt in staatliche Obhut und erhält bei ausbleibender Rückführung eine reguläre Aufenthaltserlaubnis. Ab 16 Jahren kann damit auch eine Arbeitserlaubnis verbunden sein. Aus dem illegalen Grenzübertritt wird so innerhalb kurzer Zeit ein legalisierter Aufenthalt mit staatlicher Betreuung und Perspektive auf dem spanischen Arbeitsmarkt.

Und auch mit dem 18. Geburtstag fällt dieses Privileg nicht plötzlich weg. Wer bereits eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann sie als Volljähriger verlängern. Die finanziellen Anforderungen dafür sind überschaubar; Einkommen aus Arbeit, Sozialleistungen und anderen Quellen können zusammengerechnet werden. Der Sprung vom „unbegleiteten Minderjährigen“ zum regulär aufenthaltsberechtigten Erwachsenen ist damit rechtlich vorbereitet. Wer also wissen will, warum das offiziell angegebene Alter bei jungen Migranten eine gewisse Bedeutung haben könnte, muss keine komplizierte Migrationsstudie lesen.

Rund vier von zehn waren gar keine Minderjährigen

Wie groß das Problem ist, zeigen ausgerechnet die Zahlen der spanischen Generalstaatsanwaltschaft. Im Jahr 2024 wurden 7.562 Verfahren zur Altersfeststellung bei ausländischen Migranten mit zweifelhaftem Alter geführt. In 2.457 Fällen stellte sich heraus, dass die Betroffenen volljährig waren; 3.825 wurden als minderjährig eingestuft oder konnten jedenfalls den medizinischen Daten zufolge minderjährig sein. Weitere 1.280 verschwanden aus den Einrichtungen, bevor die Untersuchung überhaupt abgeschlossen werden konnte. Von den Fällen mit tatsächlich getroffener Altersentscheidung waren damit 39,1 Prozent Erwachsene.

Fast vier von zehn. Wer bei solchen Zahlen noch so tut, als sei das Alter lediglich ein technisches Detail der Registrierung, möchte das eigentliche Problem offenbar nicht sehen. Die Staatsanwaltschaft beschreibt selbst Fälle, in denen Migranten zunächst erklärten, volljährig zu sein, später gegenüber Hilfsorganisationen plötzlich Minderjährigkeit geltend machten und entsprechende (fabrizierte?) Dokumente präsentierten. Andere kamen ohne Papiere, wurden medizinisch als Erwachsene eingestuft und legten danach irgendwelche Unterlagen vor, die ein jüngeres Alter auswiesen. Teilweise wurden Pässe im Herkunftsland sogar erst ausgestellt, nachdem die Betroffenen längst in Spanien waren.

Dass ein Dokument formal echt ist, bedeutet dabei noch lange nicht, dass auch jede darin eingetragene Angabe stimmt. Immerhin hilft etwas „Taschengeld“ dank der grassierenden Korruption in vielen Herkunftsländern oftmals dabei, ein paar andere Zahlen beim Geburtsdatum eintragen zu lassen. Genau darauf weist die spanische Staatsanwaltschaft selbst hin. Altersfeststellung bei jungen Migranten ist deshalb seit Jahren ein Minenfeld aus fehlenden Papieren, widersprüchlichen Angaben, nachgereichten Dokumenten und medizinischen Verfahren mit relativ großen Ungenauigkeiten. Das müsste eigentlich dazu führen, besonders sorgfältig zu prüfen. Spanien geht inzwischen teilweise den umgekehrten Weg.

Erst verteilen, dann Alter prüfen

Die von der Regierung Sánchez 2025 eingeführte Umverteilungsregel ist dafür ein passendes Beispiel. Wird eine Region wie Ceuta wegen massiver Überlastung zum Notfallgebiet erklärt, müssen unbegleitete ausländische Minderjährige innerhalb von höchstens 15 Tagen anderen autonomen Gemeinschaften zugewiesen werden. Und das Gesetz gilt ausdrücklich auch für Personen, deren Minderjährigkeit noch gar nicht sicher festgestellt wurde.

Mit anderen Worten: Bestehen Zweifel am Alter, kann der Betroffene zunächst in das Register für unbegleitete Minderjährige aufgenommen, aus Ceuta aufs spanische Festland gebracht und dort weiter betreut werden. Die endgültige Altersfeststellung folgt später. Wer tatsächlich 17 ist, profitiert davon, wie laut Gesetz vorgesehen. Wer 19, 20 oder 22 ist und sich erfolgreich jünger macht, befindet sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bereits auf dem spanischen Festland – und muss damit auch kaum mehr fürchten, wieder abgeschoben zu werden. Von wegen „lückenlose Alterskontrolle“ also.

Schon vor dem neuen Massenansturm lief diese Umverteilung auf Hochtouren. Bis März 2026 hatte Madrid nach eigenen Angaben 1.143 „unbegleitete Minderjährige“ aus Ceuta, Melilla und von den Kanaren in andere Regionen gebracht. Allein aus Ceuta waren 437 von 571 Migranten mit abgeschlossenem Transferverfahren verlegt worden. Nun steht die Exklave mit mehr als 1.300 registrierten Minderjährigen beziehungsweise mutmaßlichen Minderjährigen vor einer völlig anderen Größenordnung. Madrid stellt weitere Millionen an Steuergeld bereit, die Regionen sollen übernehmen.

Acht Rückführungen bei mehr als 16.000 Minderjährigen

Ganz unmöglich wäre eine Rückführung übrigens nicht. Spanien kann unbegleitete Minderjährige nach einem individuellen Verfahren zu ihren Familien oder in geeignete Einrichtungen im Herkunftsland zurückbringen, sofern dies mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Das Verfahren ist allerdings aufwendig, Behörden und Staatsanwaltschaft sind beteiligt, Familienverhältnisse müssen überprüft werden und das Herkunftsland muss mitspielen.

Wie wenig davon am Ende tatsächlich geschieht, zeigt erneut die Statistik. Ende 2024 waren 16.041 unbegleitete ausländische Minderjährige im spanischen Register erfasst. Im gesamten Jahr wurden acht zurückgeführt. Acht. Dafür braucht man keine lange politische Analyse. Wer es einmal in dieses System geschafft hat, hat hervorragende Chancen, zu bleiben.

Marokko verspricht plötzlich Kooperation

Nun erklärt ausgerechnet Marokko, man sei bereit, Spanien bei der Identifizierung und Rückführung Minderjähriger zu unterstützen. Rabat ließ über staatliche Medien mitteilen, man wolle mit Spanien und anderen europäischen Staaten zusammenarbeiten. Nun will man wohl nach außen hin „Verantwortungsbewusstsein“ demonstrieren – nachdem zuvor zehntausende Menschen praktisch ungehindert Richtung Ceuta marschieren konnten.

Ceutas Regierungschef Juan Jesús Vivas fordert inzwischen ebenfalls Rückführungen nach Marokko. Auch konservativ regierte Regionen wollen nicht einfach jeden von Madrid zugewiesenen Migranten übernehmen und verlangen vollständige Akten, Altersnachweise und eine ernsthafte Prüfung der Rückkehrmöglichkeiten. Der Widerstand ist nachvollziehbar: Sánchez hat ein System geschaffen, bei dem Madrid die Regeln festlegt, während die Regionen die Betten, Betreuer, Schulen und Sozialkosten bereitstellen sollen.

Report24 hat seit Beginn der Ceuta-Invasion dokumentiert, wie schnell sich Erfolgsmeldungen aus Madrid widerlegen ließen. Erst hieß es sinngemäß, die meisten Migranten seien wieder verschwunden. Dann zeigte sich, dass Tausende geblieben waren. Nun folgt die nächste Etappe: Ein Teil der jungen Invasoren wird nicht zurück nach Marokko, sondern weiter nach Spanien gebracht – und bei zweifelhaftem Alter kann die Reise sogar beginnen, bevor überhaupt feststeht, ob der angebliche Minderjährige tatsächlich minderjährig ist.

Das spanische System setzt damit einen denkbar klaren Anreiz: Wer jung aussieht und jung genug angegeben wird, hat die besseren Karten. Dass bei den amtlich abgeschlossenen Altersprüfungen fast 40 Prozent der Betroffenen erwachsen waren, sollte eigentlich Alarm auslösen. Doch die sozialistische Führung in Madrid reagiert mit Transfers aufs Festland. Für manchen „17-Jährigen“ dürfte der schwierigste Teil der Einreise damit nur noch darin bestehen, sein echtes Geburtsjahr zu vergessen.

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