Das schwedische Volk zahlt einmal mehr den Preis für jahrzehntelange rot-grüne Migrationsexperimente. Ein bereits mehrfach vorbestrafter Pflegehelfer aus Eritrea drang nachts in die Wohnung einer dementen 82-Jährigen ein und missbrauchte die wehrlose Frau. Für die Richter war das jedoch weder eine „schwere Vergewaltigung“ noch ein Grund zur Abschiebung. Der afrikanische Intensivtäter sei schließlich gut „integriert“.
Die sukzessive alternden europäischen Gesellschaften sehen sich einer Verwundbarkeit ausgesetzt, die bislang kaum thematisiert wird: einer Abhängigkeit von ausländischen Pflegekräften. Auch wenn es unzählige liebevolle Pflegekräfte – philippinische Krankenschwestern und Pflegerinnen haben beispielsweise einen sehr guten Ruf – gibt, so sorgen männliche Pflegehelfer aus Afrika und aus dem Nahen Osten immer wieder für Horror-Schlagzeilen. So jüngst auch wieder in Schweden.
Dort drang laut einem Bericht der schwedischen Zeitung Samnytt ein bereits mehrfach vorbestrafter Eritreer, der für ein Pflegeunternehmen arbeitete, mit aus einem Schlüsselschrank im Büro gestohlenen Schlüsseln nachts in das Haus einer 82-jährigen Frau ein. Die demente und wehrlose Seniorin, die auf die Hilfe von Pflegern angewiesen war, wurde daraufhin von dem Afrikaner – ein Mann Anfang 30 – brutal vergewaltigt. Am darauffolgenden Tag meldete ihr Sohn die Tat bei der Polizei.
🇸🇪An Eritrean care worker has been convicted for raping 82-year-old Swedish woman, but the court ruled against deportation.
— Remix News & Views (@RMXnews) June 16, 2026
The court argued the African is "integrated" in Sweden and the rape was "brief" and "without threats or blows."
On the night of Nov. 3, 2025, the victim's… pic.twitter.com/Qx1SzW4N38
Obwohl die Beweislage durch am Tatort gesicherte Spermaspuren auf dem Bettlaken der Frau eindeutig war, tischte der Eritreer dem Gericht eine Lügengeschichte nach der anderen auf. Zuerst behauptete er eiskalt, er habe bei einem früheren Besuch Telefonsex mit seiner Freundin gehabt. Als dieses Lügengebilde zusammenbrach, behauptete er allen Ernstes, er habe heimlich neben der Seniorin masturbiert und dabei auf ihr Bett ejakuliert. An seinen nächtlichen Griff in den Schlüsselschrank könne er sich ohnehin nicht erinnern – er habe ja eigentlich nur „Kollegen treffen“ wollen.
Während die Staatsanwaltschaft aufgrund der absoluten Wehrlosigkeit des Opfers eine Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung forderte, schaltete die Justiz in den berüchtigten schwedischen Kuschelmodus. Für das Bezirksgericht war die Tat offenbar nicht brutal genug. In der Urteilsbegründung hieß es, der Übergriff sei „nur von kurzer Dauer“ gewesen und es seien „keine Schläge oder Drohungen“ gefallen. Es reichte also nur für eine Verurteilung im so genannten „normalen Härtegrad“ zu vier mickrigen Jahren Haft.
Und auch die von der Staatsanwaltschaft geforderte Abschiebung samt Wiedereinreiseverbot wurde vom Richter abgelehnt. Denn der Täter sei als Kind ins Land gekommen und lebe nun seit fast 20 Jahren in Schweden. Er habe gearbeitet und spreche die Sprache – also gebe es keinen Grund für eine Ausweisung. Dass diese angebliche „Integration“ in Wahrheit eine steile kriminelle Karriere im Stockholmer Bandenmilieu bedeutet, war dem Richter egal. Der Mann ist ein notorischer Intensivtäter, hat Diebstähle auf dem Kerbholz und wurde erst 2022 wegen schwerer Drogenkriminalität zu über zwei Jahren Haft verurteilt. Wie so jemand überhaupt als Pfleger für schutzlose Senioren arbeiten durfte, ist völlig schleierhaft. Man attestierte dem Afrikaner zwar am Ende zähneknirschend ein „klares Risiko für weitere Straftaten“ – auf die Straße lassen wird man ihn nach seiner kurzen Haftstrafe jedoch trotzdem wieder.
