ARD-Klage endlich vom Tisch: AUF1 darf Namen und Logo behalten 

Bild: AUF1 / zVg

Drei Jahre dauerte der Markenstreit zwischen der ARD und dem unabhängigen Sender AUF1 an: Nun ist er endlich beigelegt worden. Das Ergebnis: AUF1 darf Logo und Namen behalten und wird seine Arbeit mit voller Kraft fortführen. AUF1-Chef Stefan Magnet dankt in einer Aussendung allen Unterstützern.

Nachfolgend lesen Sie die Presseaussendung von AUF1:

Der Kampf David gegen Goliath ist zu Ende: Nach drei Jahren ist der Markenstreit zwischen AUF1 und ARD beendet – AUF1 darf seinen Namen und sein Logo behalten!

Was als Klage eines mächtigen, milliardenschweren Mainstream-Medienkonzerns begann, endete mit einer klaren Botschaft, sagt AUF1 Chef Stefan Magnet: „Mut, Zusammenhalt und Ausdauer zahlen sich aus. Nach drei Jahren intensiver juristischer Auseinandersetzung wurde der Markenrechtsstreit zwischen AUF1 und ARD beigelegt. Beide Parteien einigten sich vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante auf eine einvernehmliche Lösung.

Alles oder nichts

Für AUF1 stand in diesem Verfahren viel auf dem Spiel. Hätte die Klage der ARD Erfolg gehabt, wäre der Sender gezwungen gewesen, seinen Namen und sein Logo und damit sämtliche Sendungen mit AUF1-Branding aus dem Netz zu löschen – ein Szenario, das die Arbeit der vergangenen Jahre vollständig zunichtegemacht hätte. „Wir waren in einer existenziellen Zwangslage“, sagt AUF1-Chef Stefan Magnet. „Hätten wir diesen Rechtsstreit verloren, wäre unsere Marke vernichtet worden. Wir hatten also gar keine Wahl, als uns zu wehren – und das mit aller Kraft.“

Zuschauergemeinde half mit

Mit Unterstützung seiner Zuschauer und eines engagierten Anwaltsteams gelang es AUF1, die Vorwürfe aus der ARD-Klage abzuwehren und im Gegenzug Unstimmigkeiten in der ARD-Markenanmeldung aufzudecken. Nach langen Verhandlungen und zahlreichen Anhörungen in Spanien konnte schließlich dadurch eine Einigung erzielt werden, die beiden Seiten Rechtssicherheit verschafft.

In der entsprechenden Vereinbarung heißt es dazu wörtlich: Sämtliche markenrechtlichen Streitigkeiten zwischen der ARD und AUF1 wurden im Rahmen eines Verfahrens vor dem „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“ durch eine Vereinbarung beigelegt, die eine einvernehmliche Regelung zur Nutzung der Kennzeichen vorsieht und AUF1 die weitere Nutzung seines Namens ermöglicht.

Im Klartext: Die Vereinbarung sieht vor, dass beide Sender ihre Namen und Logos weiterhin nutzen dürfen. Damit bleibt AUF1 berechtigt, seine bisherigen Formate, Beiträge und Aufklärungsarbeit unverändert fortzuführen.

AUF1 macht weiter

„Dieses Ergebnis zeigt, dass sich Kämpfen auszahlt“, sagt Stefan Magnet. „Wir danken allen, vor allem unseren treuen Unterstützern, die uns in dieser schwierigen Zeit unterstützt haben – mental wie finanziell.“

AUF1 wird seine redaktionelle Arbeit ungebremst fortsetzen, sagt Magnet und betont, dass der Sender auch künftig für Aufklärung und unabhängige Information im Dienst seiner Zuseher stehen wird. Magnet: „Wo die Freiheit ist, dort sind auch wir!“

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