Während Ungeimpfte zu „Sozialschädlingen“ degradiert wurden und Gefahr liefen, wegen eines Schnupfens kriminalisiert zu werden, hat man in Deutschland scheinbar wenig Probleme damit, wenn tatsächlich schwerwiegende Erkrankungen aus dem Ausland eingeschleppt werden. Eine AfD-Anfrage brachte ans Licht, dass statistisch drei von vier Tuberkulose-Patienten in Deutschland ausländische Staatsangehörige sind. Die Bundesregierung erhebt aber keine Informationen zu Aufenthaltsstatus, Leistungsbezug oder aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen während der Behandlung.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, informiert aktuell über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Tuberkulosefällen bei ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland. „Von 2015 bis 2025 waren durchschnittlich 65 Prozent aller Tuberkulose-Patienten in Deutschland ausländische Staatsangehörige. Statistisch gesehen sind sogar drei von vier Patienten mit dieser ansteckenden Lungenerkrankung im Ausland geboren“, so Sichert.
Der Abgeordnete hatte erst kürzlich mit einer Anfrage ans Licht gebracht, dass die Bundesregierung keine Angaben zu den Kosten der Massenmigration für das Gesundheitssystem machen kann (Report24 berichtete). Entlarvend, wenn man die stetig steigenden Belastungen für die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bedenkt.
Mit der Anfrage zur Tuberkulose bringt er zumindest in einem Teilaspekt ein wenig Licht ins Dunkel: Die Menschen, die von der Politik unverändert durch Pullfaktoren ins Land eingeladen werden, bringen mitunter Erkrankungen mit, mit denen das deutsche Gesundheitssystem sich ansonsten kaum befassen müsste. Allein im Jahr 2023 seien dem deutschen Gesundheitssystem Kosten in Höhe von über 100 Millionen Euro durch Tuberkulose entstanden. Der Anteil von Tuberkulose-Patienten mit ausländischem Geburtsland lag dabei im Jahr 2023 bei 75,6 Prozent.
Die Behandlungen werden über die Jahre stetig teurer: Die Gesamtkosten für Tuberkulosebehandlungen stiegen laut Statistischem Bundesamt von 120 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 147 Millionen Euro im Jahr 2023. Der Bundesregierung liegen aber auch hier keine expliziten Daten zu Kosten im Kontext der Massenmigration vor. Zur Finanzierung von Behandlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann sie keine Angaben machen.
Sichert ordnet ein: „Auch wenn die Gesamtzahl der Tuberkulose-Fälle von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften seit der Masseneinwanderung ab 2015 tendenziell rückläufig ist, bleibt Tuberkulose weiterhin eng mit Migration verknüpft: Seit Jahren liegt der Anteil von im Ausland geborenen Patienten konstant bei rund 70 bis 75 Prozent. Auch bei schweren, resistenten Krankheitsverläufen sind diese Gruppen überproportional vertreten.“ Diese schweren Verläufe gehen dabei massiv ins Geld: „Die Behandlungskosten bei einer schweren Tuberkulose kosten die Krankenversicherten in der GKV pro Fall schätzungsweise 60.000 bis 100.000 Euro.“
Doch die Krankenversicherten verdienen scheinbar keine Transparenz darüber, wer unter welchen Umständen ihnen so horrende Kosten verursacht. Wie Sichert anprangert, fehlen laut Anfragebeantwortung weiterhin grundlegende Informationen zu Aufenthaltsstatus, Leistungsbezug oder aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen während der Behandlung. Die Bundesregierung verweise wiederholt darauf, dass entsprechende Daten ‘nicht erhoben’ werden.
„Die AfD-Fraktion fordert eine lückenlose Aufklärung in diesem Bereich, der den deutschen Steuerzahler jährlich über 100 Millionen Euro kostet“, so Sichert abschließend.
