Mit neuen Sanktionen nimmt die Trump-Regierung den Internationalen Strafgerichtshof ins Visier. Dessen Präsidentin warnt bereits vor dem „Untergang der internationalen Rechtsordnung“, obwohl es tatsächlich um den übergriffigen Machtanspruch ihrer eigenen Institution geht. Washington will nicht länger hinnehmen, dass selbst ernannte Weltenrichter über Bürger souveräner Staaten urteilen, die ihre Gerichtsbarkeit niemals anerkannt haben.
In Den Haag liegen offensichtlich die Nerven blank. Nachdem US-Außenminister Marco Rubio am 18. August auch IStGH-Präsidentin Tomoko Akane und den senegalesischen Ankläger Abdoulaye Seye auf die amerikanische Sanktionsliste setzen ließ, warnte die japanische Richterin vor einem möglichen „Untergang der internationalen Rechtsordnung“. Für Akane scheint der Fortbestand dieser Rechtsordnung offenbar davon abzuhängen, dass ihre Institution weiterhin über Bürger anderer Staaten richten darf – selbst wenn diese Staaten den Gerichtshof niemals anerkannt haben. Rubio sieht das anders und bezeichnet den Internationalen Strafgerichtshof als „korruptes und hoffnungslos politisiertes supranationales Gericht“, das sein Mandat überschritten habe.
Die amerikanischen Sanktionen treffen die betroffenen Richter und Ankläger dort, wo es besonders schmerzt. Vermögenswerte im amerikanischen Einflussbereich werden eingefroren, während Banken und Zahlungsdienstleister ihnen den Zugang zum US-Finanzsystem versperren. Inzwischen stehen mehrere Richter, Ankläger und ehemalige Spitzenfunktionäre des Gerichtshofs auf amerikanischen Sanktionslisten. Die Trump-Regierung begnügt sich damit nicht länger mit diplomatischen Protestnoten, sondern setzt den Machtansprüchen aus Den Haag handfeste wirtschaftliche Konsequenzen entgegen.
Report24 berichtete bereits im Juli über Rubios angekündigte Kampagne gegen den IStGH. Der amerikanische Außenminister machte damals deutlich, dass Washington den Einfluss des Gerichtshofs systematisch zurückdrängen will. Weitere Sanktionen, diplomatischer Druck auf Mitgliedstaaten und Maßnahmen gegen jene Funktionäre, die Verfahren gegen Bürger von Nichtvertragsstaaten vorantreiben, gehören ausdrücklich dazu. Die jüngsten Entscheidungen sind damit kein spontaner Wutausbruch Donald Trumps, sondern die konsequente Fortsetzung eines Konflikts, der bereits seit der Gründung des Gerichtshofs besteht.
Schon Bill Clinton lehnte die Den Haager Übergriffe ab
In Brüssel und Den Haag stellt man den Konflikt gerne als persönlichen Feldzug Donald Trumps gegen die sogenannte regelbasierte internationale Ordnung dar. Doch die amerikanische Ablehnung des IStGH begann lange vor seiner Präsidentschaft. Bereits am 31. Dezember 2000 formulierte der damalige demokratische US-Präsident Bill Clinton jenen grundlegenden Einwand, auf den sich Washington bis heute beruft. Zwar unterzeichnete Clinton damals das Römische Statut, warnte jedoch zugleich davor, dass der Gerichtshof Strafgewalt über Angehörige von Staaten beanspruchen könnte, die diesem Vertrag niemals beigetreten sind. Deshalb legte er das Statut dem amerikanischen Senat auch nicht zur Ratifizierung vor. George W. Bush zog zwei Jahre später die Konsequenzen. Am 6. Mai 2002 teilte Washington dem UN-Generalsekretär offiziell mit, dass die Vereinigten Staaten dem Römischen Statut nicht beitreten und aus Clintons früherer Unterschrift keinerlei rechtliche Verpflichtungen ableiten werden.
Donald Trump hat den Streit mit Den Haag also nicht erfunden, dieser liegt vielmehr im US-amerikanischen Selbstverständnis begründet. Der Republikaner verzichtet lediglich auf die diplomatischen Verrenkungen früherer Regierungen und zieht aus der jahrzehntelangen amerikanischen Position nun die Konsequenzen. Die Vereinigten Staaten haben dem Internationalen Strafgerichtshof niemals die Befugnis eingeräumt, amerikanische Soldaten, Regierungsvertreter oder andere Bürger der Vereinigten Staaten vor Gericht zu stellen. Washington akzeptiert deshalb auch nicht, dass sich die Richter in Den Haag diese Befugnis über juristische Umwege selbst zuschreiben.
Israel gerät ins Visier der selbst ernannten Welt-Richter
Der Streit um Israel macht den übergriffigen Machtanspruch des Gerichtshofs besonders deutlich. Weder Israel noch die Vereinigten Staaten gehören dem IStGH an. Trotzdem stellte Den Haag Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant aus. Die Richter berufen sich dabei auf eine territoriale Zuständigkeit: Weil der Gerichtshof „Palästina“ als Vertragsstaat behandelt, beansprucht er die Strafverfolgung mutmaßlicher Verbrechen in Gaza, dem Westjordanland und Ost-Jerusalem – unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit die Beschuldigten besitzen.
Damit geht es längst um viel mehr als nur um Netanjahu oder Gallant. Der Gerichtshof behauptet, unter bestimmten territorialen Voraussetzungen auch über Angehörige jener Staaten richten zu dürfen, die ihm niemals beigetreten sind. Washington weist diesen Anspruch entschieden zurück und betrachtet ihn als Angriff auf die staatliche Souveränität. Denn dieselbe Konstruktion kann auch gegen amerikanische Soldaten, Geheimdienstmitarbeiter oder Regierungsvertreter zum Einsatz kommen, sobald Den Haag ein Verfahren über das Gebiet eines Vertragsstaates begründet.
Bereits Clinton warnte vor genau so einem Szenario. Mehr als ein Vierteljahrhundert später erklärt IStGH-Präsidentin Akane den amerikanischen Widerstand gegen den Den Haager Machtanspruch nun gleich zur möglichen Vorstufe des Untergangs der internationalen Rechtsordnung. Aus Sicht der Gerichtshof-Funktionäre scheint die staatliche Souveränität offenbar nur so lange zu gelten, wie sich nationale Regierungen den Vorstellungen einer supranationalen Institution unterordnen.
Brüssel redet von Souveränität, Washington setzt sie durch
Die Europäische Union reagierte auf die neuen Sanktionen mit der üblichen politischen Solidaritätsbekundung. Ursula von der Leyen, António Costa und Kaja Kallas stellten sich hinter den Internationalen Strafgerichtshof, während mehrere Mitgliedstaaten den Einsatz der europäischen Blocking-Verordnung gegen die amerikanischen Maßnahmen verlangen. Doch die EU-Kommission zögert. Denn zwischen großspurigen Erklärungen über die europäische Souveränität und den tatsächlichen Machtverhältnissen klafft eine gewaltige Lücke.
Wie massiv amerikanische Sanktionen selbst europäische Richter treffen, zeigte bereits der Fall des französischen IStGH-Richters Nicolas Guillou. Banken, Kreditkartenunternehmen, Zahlungsdienstleister und große digitale Plattformen hängen am amerikanischen Finanz- und Wirtschaftssystem. Ein Eintrag auf einer US-Sanktionsliste bleibt deshalb nicht auf das amerikanische Staatsgebiet beschränkt. Er kann auch in Europa dazu führen, dass Betroffene kaum noch auf gewöhnliche Finanzdienstleistungen und digitale Infrastruktur zugreifen können. Report24 berichtete bereits darüber, wie dieser Fall die tatsächliche Abhängigkeit Europas von amerikanischen Unternehmen und Zahlungssystemen offenlegte.
Während die Brüsseler Eurokraten von strategischer Autonomie und internationaler Rechtsordnung schwadronieren, führt Washington vor, wie staatliche Souveränität tatsächlich verteidigt wird. Die Trump-Regierung verweigert dem Gerichtshof nicht nur die Anerkennung, sondern erhöht zugleich den wirtschaftlichen und politischen Druck auf dessen Funktionäre. Damit geraten ausgerechnet jene Richter und Ankläger in Bedrängnis, die anderen Staaten ihre eigenen Vorstellungen von internationaler Gerichtsbarkeit aufzwingen wollen. Man könnte auch sagen, Washington lässt sie zumindest etwas von der eigenen bitteren Medizin kosten.
Tomoko Akanes Untergangswarnung trifft damit zumindest einen Punkt: In Den Haag wankt tatsächlich eine Ordnung. Allerdings nicht die internationale Rechtsordnung, sondern der Machtanspruch einer supranationalen Institution, die auch über Bürger souveräner Staaten richten will, welche ihre Befugnisse niemals anerkannt haben. Donald Trump und Marco Rubio setzen diesem Anspruch nun deutliche Grenzen – und plötzlich fürchten die selbst ernannten Welt-Richter um ihren eigenen Einfluss.
