Syrische Migranten klagen gegen Frontex wegen Abschiebung aus EU – und scheitern vor Gericht

Bild: pixabay

Schlappe für empörte Migranten: Der Gerichtshof der EU (EuG) hat die Klage auf Schadenersatz einer syrischen Familie gegen die EU-Grenzschutzbehörde Frontex abgewiesen. Die Richter sahen in deren Abschiebeaktion keinen illegalen Pushback. Es ist die erste Klage dieser Art und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Soros-finanzierte NGO Pro Asyl kündigte bereits an, dass die Klage weitergehen dürfte…

Eine sechsköpfige syrische Familie kam 2016 nach Griechenland. Laut EU-Gericht habe sie Interesse bekundet, Asyl zu beantragen. In einer sogenannten gemeinsamen Rückkehraktion von Griechenland und der Grenzschutzagentur Frontex wurde sie wenige Tage später in die Türkei zurückgeflogen. Die Familie sah sich als Opfer eines illegalen Pushbacks und forderte von Frontex Schadensersatz.

Die Familie, die heute im Irak lebt, warf Frontex vor, rechtswidrig gehandelt zu haben. So hätte ihr Asylantrag geprüft werden müssen, bevor sie aus der EU gebracht worden sei. Außerdem habe die Grenzschutzagentur gegen das Verbot erniedrigender Behandlung verstoßen und das Recht auf effektiven Rechtsschutz und die Rechte von Kindern missachtet. Für den immateriellen und materiellen Schaden forderten sie eine finanzielle Entschädigung von 136.000 Euro.

Das Gericht wies die Klage nun mit der Begründung ab, die Kläger hätten nicht bewiesen, dass ihre Schäden unmittelbar durch Frontex verursacht wurden. Die Richter argumentierten, die Grenzschutzagentur unterstütze die EU-Staaten bei Rückführungsaktionen lediglich technisch und operativ. Außerdem seien für die Entscheidung, ob Asyl gewährt und ob jemand zurückgeschickt wird, die EU-Mitgliedstaaten und nicht Frontex zuständig. Im vorliegenden Fall hätten die Syrer demnach gegen Griechenland klagen müssen.

Die Klage ist die erste dieser Art. Die Familie kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgehen. Dass diese Familie Rechtsmittel einlegt, ist durchaus zu erwarten. Pro Asyl vertritt den Standpunkt, dass es es sich bei der Rückkehraktion um eine „illegale Abschiebung im laufenden Verfahren“ gehandelt habe. Die Organisation bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als realitätsfern und geht davon aus, dass die Klage weitergehen könnte. Hier zeigt sich erneut, dass es einfach schon viele zu viele mächtige NGOs gibt, die mit Hochdruck daran arbeiten, ihre Agenda durchzusetzen und Europa mit Migranten zu fluten. Die Asylindustrie boomt und die Krisengewinnler stopfen sich die Taschen voll.

Bezüglich des Falls der syrischen Familie drängt sich die Frage auf, warum diese überhaupt in Griechenland einen Asylantrag stellen wollte, obwohl sie doch in der Türkei in Sicherheit war. Könnte es dabei etwa um die üppigeren Sozialleistungen in der EU gehen? Man kann ja von Griechenland aus weiterreisen…

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