Schon wieder agiert die Ampel verfassungswidrig – Bundesrechnungshof spricht deutliche Mahnung aus

Bild (Basis): freepik / alexgirr

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Finanzplanungen der Ampel mit einem Urteil gekippt hatte, verstößt laut Bundesrechnungshof nun auch der Entwurf zum Nachtragshaushalt 2023 gegen das Grundgesetz. Der Versuch, die Folgen des eigenen Politikversagens nachträglich als Krise zu deklarieren, um so die Schuldenbremse auszuhebeln, wird scharf kritisiert. Wenn Bürger gegen Gesetze verstoßen, bezeichnet man sie als Kriminelle. Wie sieht das bei Regierenden aus?

In seiner Stellungnahme führt der Bundesrechnungshof aus, dass „der Bundeshaushalt 2023 auch unter Berücksichtigung der Entwürfe eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 und eines Notlagenbeschlusses (…) verfassungsrechtlich äußerst problematisch“ bleibe: Er wirft der Ampelregierung vor, bei der Berechnung der erlaubten Kreditaufnahme nicht alle Sondervermögen berücksichtigt zu haben (beispielhaft werden Fonds für Kita-Ausbau und digitale Infrastruktur genannt).

Außerdem wird konstatiert, „dass eine rückwirkende Legitimation bereits getroffener Entscheidungen sowohl im Hinblick auf den vorgesehenen Nachtragshaushalt als auch den vorgesehenen Notlagenbeschluss nach Auffassung des Bundesrechnungshofs mit dem parlamentarischen Budgetrecht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt stehen könnte.“ Der Notlagenbeschluss habe eine Warn- und Prüffunktion für den Haushaltsgesetzgeber (also den Bundestag). Kredite wurden aber bereits aufgenommen und das Geld ausgegeben: „Vor bereits geschaffenen Fakten kann nicht mehr gewarnt werden und auch die Prüfung der Erforderlichkeit der Kreditaufnahme durch das Parlament lief von vornherein ins Leere.“

Der Bundesrechnungshof spricht eine deutliche Mahnung an die Ampel aus: „Umso mehr ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs nunmehr sicherzustellen, dass die Planung des Haushalts 2024 über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben sein sollte.“ Doch dazu ist die Bundesregierung offensichtlich absolut nicht fähig – und das weiß wohl auch der Rechnungshof.

Weidel: Ampel ist unfähig zu verfassungskonformer Haushaltsführung

Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Alice Weidel, kommentierte die Feststellungen des Bundesrechnungshofs in einer Presseaussendung wie folgt:

„Mit der gebotenen Klarheit hat der Bundesrechnungshof die fortgesetzten Haushalts-Tricksereien der Bundesregierung angeprangert. Die nachträgliche Erfindung einer ,außergewöhnlichen Notlage‘ ist nichts als eine faule Ausrede, um die Unfähigkeit der Ampel zu seriöser Haushaltsführung zu bemänteln.

Es führt kein Weg daran vorbei, den Elefanten im Raum beim Namen zu nennen: Der Hauptgrund für die anhaltende Schieflage im Bundeshaushalt ist die ideologiegetriebene ,Klimaschutz‘-, ,Energiewende‘- und ,Transformations‘-Politik, die Massenmigration in die Sozialsysteme und das maßlose Verteilen von Steuergeld in alle Welt für unsinnige Subventionen und fragwürdige Geldgeschenke.

Diese Politik macht die Bürger arm, stranguliert den Mittelstand, vertreibt die produktive Industrie und zerrüttet die Staatsfinanzen. Hier muss der Rotstift rigoros angesetzt werden, um einen verfassungsgemäßen Staatshaushalt aufzustellen, der den Schwerpunkt der Ausgaben auf das Wohl und die Sicherheit der Bürger und des Landes legt.“

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