RT-Verbreitungsverbot & Verwaltungsstrafen: Eine Kriegserklärung an die Pressefreiheit

Symbolbild: unsplash / bermixstudio

Die EU hat die Übertragung von Programmen des russischen Staatssenders RT verboten. Wer dessen Inhalte verbreitet, wird in Österreich künftig bis zu 50.000 Euro Verwaltungsstrafe bezahlen müssen. Das ist eine Kriegserklärung an die Pressefreiheit – und zielt vor allem auf die Alternativmedien ab.

Ein Kommentar von Heinz Steiner

Wie der „Standard“ gestern berichtete, erklärte Medienministerin Susanne Raab (ÖVP), dass der russische Staatssender RT „ein Instrument der Kriegsführung“ sei. Die Verhängung von Verwaltungsstrafen bis zu 50.000 Euro für die „Übertragung von Programmen“ des Senders wurde deshalb von ÖVP und Grünen unter Verweis auf die EU-Sanktionen gegen die russischen Staatsmedien in einem Antrag eingebracht, und von allen Parteien bis auf die FPÖ unterstützt. Die Freiheitlichen erkennen zwar an, dass über diesen Kanal Propaganda verbreitet werde, doch diese Bestimmung käme einer Art Zensur gleich. Immerhin werde damit eine dauerhafte Einschränkung umgesetzt.

Problematisch ist der Umstand, dass in der medialen Berichterstattung damit die Möglichkeit eingeschränkt wird, auf RT-Berichte hinzuweisen und zu verlinken. Unabhängig davon, ob der jeweilige Bericht mit Bezugnahme auf den jeweiligen RT-Bericht nun wohlwollend oder kritisch ist. Vor allem muss man dabei auch den Umstand bedenken, dass die ukrainischen Medien in gleicher Weise parteiisch sind und ihrerseits ebenso Propaganda verbreiten. Doch eine entsprechende Einschränkung diesbezüglich wird nicht umgesetzt. Dies ist eine eklatante Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Immerhin handelt es sich bei den ukrainischen Berichten ebenfalls um eine sehr parteiische und propagandistische Berichterstattung. Wobei man allerdings hinzufügen sollte, dass die EU-Mainstreammedien diesbezüglich nicht viel besser sind und ukrainische Berichte unkritisch übernehmen. Siehe auch die Geschichte um die „Helden der Schlangeninsel„, wo man trotz der Versicherung der russischen Seite, dass die Grenzschützer gefangen genommen wurden, die ukrainische Propaganda übernahm, wonach die 13 Soldaten von den Russen getötet wurden. Schlussendlich stellte sich heraus, dass die russischen Meldungen doch richtig waren. Die angeblich gefallenen Helden haben sich nämlich ergeben.

Im Grunde genommen sollen nun jene Medien dafür bestraft werden, die – mit entsprechenden Backlinks – den deutschsprachigen Konsumenten eine Berichtigung von Vorfällen liefern. Das heißt: In Zukunft dürfen die Mainstreammedien in Österreich weiter ungestraft ukrainische Propagandameldungen verbreiten, doch Richtigstellungen unter Berufung auf zensierte russische Medien sind nicht erlaubt? Gerade die kleineren alternativen Medien können sich solche Summen von bis zu 50.000 Euro gar nicht leisten – und werden so als wichtiger Korrektor zum oftmals einseitig transatlantisch orientierten Mainstream quasi mundtot gemacht. Denn unabhängig davon, wie man zum russischen Einmarsch in die Ukraine steht, ist es für das Verständnis des gesamten Bildes unabdingbar, möglichst alle Seiten zu analysieren und zu betrachten.

Denn, wenn eines glasklar ist: Die Wahrheit stirbt im Krieg als Erstes. Doch wenn nur mehr eine einseitige Berichterstattung (in diesem Fall pro Ukraine) erlaubt ist, stirbt auch die Integrität der medialen Berichterstattung. Ist es das, was die österreichischen Politiker wirklich wollen? Wie soll es dann weitergehen? Vielleicht bekommt Österreich demnächst ja auch noch ein Orwell’sches Wahrheitsministerium…

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