Regenbogen erlaubt – doch Deutschland-Fahnen auf Polizeiwagen werden verboten

Symbolbild: R24 / KI

Bezeichnend: Während Regenbogen-Flaggen auf Polizeifahrzeugen in Deutschland stets gern gesehen sind, sollen Deutschland-Fahnen darauf auch zur kommenden Fußball-EM keinen Platz haben. Berlins Polizeipräsidentin Slowik begründet das mit „Neutralität“. Diese Doppelmoral hat in der bunten Hauptstadt Tradition.

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik will Deutschland-Fahnen an Streifenwagen zur kommenden EM in Deutschland nicht erlauben. „Wir sind zu Neutralität verpflichtet“, befand sie. Bei einem internationalen Sportereignis mit Gästen aus aller Welt sei die Polizei „absolut unparteiisch“.

Das Zeigen der deutschen Nationalflagge mit Parteilichkeit gleichzusetzen, betrachten Kritiker freilich als absurd. Scharfe Kritik kam etwa vom Berufsverband „Unabhängige“, dessen Verbandssprecher monierte: „Die im Grundgesetz geregelte Bundesflagge steht für Einheit, Freiheit und Demokratie. Wenn eine Polizeipräsidentin als Repräsentantin des Rechtsstaates das Anbringen verbietet, muss sie sich selbst die Frage gefallen lassen, ob sie noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht und die notwendige Eignung für das Amt mitbringt.“

Bei der Deutschen Polizeigewerkschaft wiederum wies man darauf hin, dass die Polizisten die Nationalfarben ohnehin als Hoheitssymbol in Form einer Kokarde auf jeder Dienstmütze tragen würden. Fans aller Nationen sollte klar sein, dass in Berlin die deutsche Polizei agiert.

In anderen Bundesländern sieht man die Thematik deutlich gelassener. So gab etwa das brandenburgische Innenministerium am Sonntag an, ein Fahnenverbot für Polizisten sei in Brandburg „kein Thema“.

In Berlin hat die Doppelmoral aber eine lange Tradition: Zur Fußball-EM 2008 verbot der damalige Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch ebenfalls Deutschlandfahnen an den Dienstwagen. Kurze Zeit später hisste er dafür die Regenbogenflagge am Christopher Street Day vor seinem Amtssitz – und lud per E-Mail alle 16.000 Polizisten der Stadt zum Flagge-Zeigen ein (damals nannte man den Regenbogen übrigens noch „Schwulen-Flagge„). Darauf reagierten mehrere Beamte empört und verfassten kritische E-Mails an Glietsch. Einige von ihnen mussten daraufhin zum Disziplinargespräch erscheinen.

Barbara Slowik agiert genauso: So empörte sie sich 2019 in einer Stellungnahme darüber, dass das Hissen der Flagge der LGBTQ-Agenda immer wieder auf deutliche Ablehnung stößt. Für sie betreffe das Neutralitätsgebot diese Flagge nicht, denn sie stehe für „Toleranz“. Toleranz gegenüber Kindesmissbrauch? Angesichts der heutzutage immer wieder publik werdenden Kindeswohlgefährdungen, die von frühsexualisierungsgeilen Anhängern dieser Agenda ausgehen, kann man das Hissen der Flagge durch die Polizei freilich durchaus als Zeichen werten: Während das Zeigen der deutschen Fahne kriminalisiert wird, dürfen Perverse unter dem Deckmäntelchen des toleranten Regenbogens frei drehen.

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