Rechtsanwalt: Behandlungsverweigerung bei Impfgeschädigten hilft auch Big Pharma vor Gericht

Bild: freepik / somemeans

Auch wenn der Mainstream kaum darüber berichtet, so versuchen Impfgeschädigte doch unverändert, zu ihrem Recht zu kommen und vor Gericht gegen die Hersteller vorzugehen. Rechtsanwalt Tobias Ulbrich informiert auf X regelmäßig über Impfschadensprozesse und bringt dabei immer wieder Ungeheuerliches ans Tageslicht. So berichtete er am 27. Februar von einem Termin am Landgericht Darmstadt. Die Kammer kritisierte dort, dass die Klägerin zu wenig ärztliche Befundberichte eingereicht hätte: eine Folge der Verweigerungshaltung vieler Ärzte, sich mit Impfschäden zu befassen. Das wird Betroffenen nun auch vor Gericht zum Verhängnis.

Bei der Klägerin handelt es sich laut Ulbrichs Bericht um eine Dame unter 50 Jahren, die nach ihrem Covid-Schuss eine Myokarditis erlitt, bis heute unter Fieberschüben leidet und bei der zudem eine Endothelitis und Vaskulitis diagnostiziert wurden. Das Problem: Die Kammer kritisierte die geringe Zahl vorgelegter ärztlicher Befundberichte.

Wie kommt das? Die Klägerin habe sich zwar sehr um Termine bemüht, doch sobald der Verdacht auf einen Impfschaden im Raum stand, sei die Behandlung von den Ärzten abgelehnt worden. Nun folgt laut Ulbrich auf diese seiner Ansicht nach unterlassene Hilfeleistung auch noch die nicht umfassend genug ausfallende Dokumentation vor Gericht. 

Hier kämpft demnach David gegen Goliath: Die Politik macht Impfschäden zum heißen Eisen, was dazu führt, dass Ärzte Behandlungen von Betroffenen ablehnen. Die können ihren Fall somit vor Gericht schlechter darlegen. Und als wäre das nicht genug, so wird Big Pharma (im vorliegenden Fall ist der Hersteller BioNTech) auf Kosten des Gesundheitsministeriums und somit der Steuerzahler verteidigt: Ulbrich berichtet in seinem Tweet, dass man gar die Beschäftigung eines ganzen Ärzteteams vortrug, das die Unterlagen auf mögliche andere Ursachen für die Erkrankungen untersuchte.

Das zeigt erneut, dass in Deutschland offenkundig kein Interesse an Gerechtigkeit für Opfer besteht: Lieber schützt man die Täter. Kein Wunder, geht es doch um Pharmaunternehmen, die experimentelle Präparate mit schweren Nebenwirkungen auf den Markt warfen, die dann von der Politik selbst unter Vorspiegelung falscher Tatsachen unters Volk gebracht wurden.

Tobias Ulbrichs Bericht (via X):

Thema heute: „LG Darmstadt – gnadenlos?“

Heute haben wir den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Darmstadt wahrgenommen. In dem vorliegenden Verfahren ging es um eine Frau unter 50, die sich nur einmal hat impfen lassen und im Anschluss an diese eine Impfung mit EX8679 gesundheitliche Schäden erlitt. Diese bestanden darin, dass eine Myokarditis zu verzeichnen war und es stellten sich extreme Fieberschübe ein, die bis heute seit Mai 2021 in wöchentlichen Schüben anhalten. Ferner wurde Endothelitis und Vaskulitis mit Blutbild diagnostiziert.

Die Kammer war ungehalten, weil die Klägerin nur wenige ärztliche Befundberichte eingereicht hatte.

Die Klägerin erklärte, dass sie überall bei verschiedensten Krankenhäusern angerufen habe, um Behandlungstermine zu erhalten. Immer dann, wenn der Verdacht im Raum stand, dass es sich um einen Impfschaden handeln könne, hätten ALLE angefragten Ärzte die Behandlung abgelehnt. Dies gilt auch für Professor Schieffer in Marburg, der zunächst einmal mitteilen ließ, dass sich doch die Klägerin ein zweites Mal impfen lassen möge, bevor sie einen Termin bei ihm bekomme.

Der Klägerin wurde ein Warteplatz bei Prof. Schieffer in den Viertausendern genannt.

Die Klägerin wurde umfassend persönlich angehört und sie teilte mit, dass sie in ihrem medizinischen Beruf ausschließlich Dritte – ihre Patienten – schützen wolle. Hätte sie gewusst, dass es keinen Übertragungsschutz gab, weil er von BioNTEch weder als therapeutischer Nutzen beantragt, noch genehmigt worden war, hätte sie sich nicht impfen lassen.

Über Monate lag sie mit Fieber zu Hause im Bett.

Die mangelnde Unterstützung durch die Ärzteschaft soll ihr nun zum Verhängnis werden. Erst unterlassene Hilfeleistung durch Ärzte und dann der Vorwurf, dass es genau deshalb keine umfassende ärztliche Dokumentation gäbe als Folge durch das Gericht.

Welcher Kardiologe und Immunologe im Raum Frankfurt/Main fühlt sich sich angesprochen, die nun seit 3 Jahren andauernden Leiden sauber aufzunehmen, ergebnisoffene Diagnosen zu stellen und Behandlungsangebote zu unterbreiten.

Das Landgericht Darmstadt wollte eine Entscheidung am Schluss der Sitzung fällen. Wie die wohl aussehen wird, kann sich jeder denken.

Für das BMG der klare Hinweis, dass die Politik, Impfschäden nicht zu behandeln oder substantiell zu erschweren, nunmehr auch bei Gerichten Früchte trägt. Kollusives Zusammenwirken von Impfherstellern und Regierung zahlt sich aus.

Danach fragte dann auch eine Beisitzerin, ob tatsächlich das BMG die Anwaltsgebühren der Beklagten Rechtsanwälte zahle, was die Prozessbevollmächtigte zähneknirschend einräumte. Auch die Tatsache, dass das BMG auch noch die Kanzlei Gleiss Lutz als Koordinierungsstelle dazwischen geschaltet habe, wurde bejaht. Ferner wurde die Beschäftigung eines Ärzteteams vorgetragen, das die Unterlagen im Hinblick auf mögliche alternative Ursachen prüfe.

Ich fasse als Prozessbevollmächtigter der Klagepartei zusammen, dass Goliath David zunächst Handschellen anlegte, dann die Augen verband und an einen Stuhl fesselte und dann rief, „Treff mich doch“. Der Kampf wird über die Ärzteschaft immer unfairer ausgetragen.

So stach offenkundig die Beweismittel der LMU München jemand an die Ärzte der Pharmaindustrie durch, die das wieder bei den behandelnden Ärzten monierten mit der sofortigen Folge, dass das Münchener Institut genau wegen der Verwendung der Diagnose im gerichtlichen Verfahren gegenüber der dortigen Geschädigten jede weitere Behandlung ablehnen musste.

Landgerichte in Deutschland leben häufig noch im Rosamunde Pilcher Film. Leider ist die Welt aber völlig anders und liegt außerhalb der Vorstellungskraft der Richter.

Hier hat der Kampf mit fairen Prozessbedingungen nichts zu tun.

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