Offener Brief und Strafanzeige: ARD setzt „Rotes Kreuz“ des Widerstands mit Hakenkreuz gleich

Bildcollage: Report24.news; Foto Florian Machl (C) Alois Endl.

Es vergeht kein Tag, wo Systemmedien sich nicht in noch absurdere Theorien verstricken. Es macht den Anschein, dass irgendwelche politisch völlig verhetzten Praktikanten in den großen Medienhäusern schalten und walten dürfen, was immer sie wollen. Diesmal hat man es bei der ARD aber deutlich überzogen, meint Report24 Chefredakteur Florian Machl. Dort setzte man das rote Kreuz des Widerstands mit dem nationalsozialistischen Hakenkreuz gleich. Er wendet sich mit einem offenen Brief an die ARD – und kündigt Strafanzeigen nach deutschem und österreichischem Recht an.

Ein offener Brief von Florian Machl

An die Geschäftsführung und die redaktionelle Leitung der ARD!

Sie haben am 31. Mai, zunächst über das Soziale Netzwerk „Instagram“ ein Bildsujet verbreitet, in dem Sie behaupten, dass so genannte Rechtsextremisten durch spezielle „Emojis“ erkennbar wären. So würden diese das Zeichen für „Aufzeigen“ (englisch: raising hand) als Hitlergruß und ein um 45 Grad gedrehtes rotes Kreuz als Hakenkreuz verwenden. Diese Publikation ist meiner Meinung nach dazu geeignet, die Bevölkerung zu verhetzen – und sie verharmlost nach meinem Empfinden das mörderische Grauen des Nationalsozialismus auf eine besonders perfide Weise.

Dabei stellen Sie Ihre durch nichts belegte „Meinung“ als Tatsache dar, was für ein öffentlich-rechtliches Medium, das einer besonderen journalistischen Genauigkeit und hoher Objektivität unterworfen ist, einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht darstellt. Weiters berufen Sie sich bei Ihrer Publikation auf die bei Ihren Kritikern unter dem Verdacht des Linksextremismus stehende „Amadeu Antonio Stiftung“. Dass es sich hierbei nicht um eine neutrale NGO handelt, dürfte selbst Ihnen klar sein und es ist ein besonderes Armutszeugnis, seine Berichterstattung nur auf eine solche Quelle zu stützen.

Die Zuordnung des gedrehten roten Kreuzes als Substitut für ein „Hakenkreuz“ ist natürlich ein bösartiges und vorsätzliches Framing zur Diskreditierung von Corona-Maßnahmengegnern. Denn tatsächlich wurde dieses Kreuz im Jahr 2020 dazu eingeführt, um Social Media Profile zu kennzeichnen, die friedlich, aber bestimmt ihren Widerstand gegen überschießende staatliche Maßnahmen ausdrücken wollten. Es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass dieses Kreuz je für einen anderen Zweck genutzt oder intendiert wurde. Es gibt auch keinerlei optischen Hinweis darauf, dass irgendeine Ähnlichkeit mit dem Hakenkreuz bestünde. Ganz im Gegenteil, eine solche Gleichsetzung ist auch in Form und Farbe denkunmöglich.

Ein Zeichen der Freiheit umzudeuten ist widerliche Agitation

Unser Medium nutzt dieses Symbol seit seiner Gründung auf Aufklebern und Transparenten. Dabei ist die Intention völlig klar: Unsere Sujets lauten beispielsweise „Freiheit ist nicht verhandelbar“ und „Hände weg von den Kindern“. Unten sehen Sie eine typische Verwendung des Zeichens und eines Slogans. Wenn Sie im Spruch „Freiheit ist nicht verhandelbar“ auch nur einen Funken an Sympathie für die menschenverachtende Zeit des Nationalsozialismus entdecken, dürfte das tatsächliche Problem vielmehr bei Ihrer eigenen Geisteshaltung zu verorten sein. Aber das wissen Sie selbstverständlich. Sie wissen, dass Ihre Vorwürfe falsch, frei erfunden und schlichtweg böswillig sind. Im Grunde genommen bezichtigen Sie mit Ihrem Märchen indirekt ja auch die Rettungsorganisation „Rotes Kreuz“, ein Hakenkreuz als Logo zu führen. Auch das wäre eine völlig wahnsinnige Unterstellung ohne jegliche Basis.

Ich fordere Sie dazu auf, binnen 48 Stunden belastbare Belege dafür beizubringen, wo dieses Symbol jemals als „Hakenkreuz“ eingesetzt wurde. Dabei weise ich Sie darauf hin, dass der Sachverhalt bereits bei Rechtsanwaltskanzleien in Österreich und Deutschland zur Beurteilung aufliegt, die mit der Erstellung von Schriftsätzen beauftragt wurden.

Es ist Ihnen ohne Frage bewusst, dass die Wiederbetätigung im nationalsozialistischem Sinne nach österreichischem Recht zu hohen Gefängnisstrafen von 10 Jahren und mehr führen kann. Mit Ihrer Publikation haben Sie Hunderttausenden Anwendern sozialer Medien, aber auch uns, vorgeworfen, uns in diesem Sinne zu betätigen. Diesen Vorwurf weisen wir aufs Schärfste zurück.

Auch die anderen Symbole Ihrer kruden und unreflektierten Auflistung können in ihrer Gesamtheit oder einzeln als Verharmlosung wahrgenommen werden. Alleine die Vorstellung, ein Frosch könne ein „rassistisches Hasssymbol“ sein, ist für Menschen außerhalb Ihrer offenkundig selbstreferenziell radikalisierten Blase völlig absurd. Ebenso sind international anerkannte Emojis für „Handheben“ keine Hitlergrüße, man nutzt sie beispielsweise, wenn man dem Moderator in einem Chat signalisiert, dass man um Redezeit ersucht. Auch in der Schule aufzuzeigen ist kein Hitlergruß – und das ist völlig klar, wenn man sich die Textbeschreibung zu diesem Piktogramm durchliest.

Verharmlosung des Nationalsozialismus?

Es wird gerichtlich zu prüfen sein, ob Sie nach österreichischem Recht den Tatbestand der Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllt haben (Verbotsgesetz 1947 Art. 1 § 3h). Nachdem es in Deutschland mittlerweile üblich ist, Systemkritiker wegen ähnlicher Tatbestände vor Gericht zu zerren, wenn sie die Zeit von 2020-2022 mit der Zeit von 1933-1945 vergleichen, werden wir nach deutschem Recht um eine staatsanwaltliche Prüfung Ihrer Publikation wegen Verhetzung (§ 130, Volksverhetzung) ersuchen. Sollten Sie nicht in der oben definierten Frist eine nachvollziehbare Stellungnahme mit Belegen für Ihre Behauptung abgeben, werden wir in beiden Ländern eine Strafanzeige einbringen lassen.

Ungeachtet der rechtlichen Aspekte fordere ich Sie dazu auf, sämtliche Handlungen zur Verleumdung Andersdenkender zu unterlassen und zu einem sauberen und objektiven Journalismus zurückzufinden. Sie dürften vergessen haben, dass die deutsche Bevölkerung ihre politische und einseitige Agitation mit Zwangsgebühren finanzieren muss. Würden Sie mit Gewissen agieren, wäre es Ihnen eine selbstverständliche Pflicht, im Sinne der Menschen besonders umsichtig und genau zu recherchieren und zu informieren. Es ist mir unerklärlich, wie man sich Journalist nennen und sich nach einem Tagwerk voller Desinformation und Denunziation noch selbst im Spiegel ertragen kann.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Florian Machl
Chefredakteur Report24.news


Geschätzte Leser, wir bedanken uns für Ihre bisherige Unterstützung und ersuchen Sie auch weiterhin um Ihre tatkräftige Zusammenarbeit, damit wir auch in Ihrem Sinne juristische Maßnahmen setzen können, die unsere Freiheit erhalten oder zurückbringen. https://report24.news/unterstuetzen/

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