In Deutschland spricht man bezüglich der Migrationsbewegungen seit Jahren über Begrenzung, Rückführung und Kontrolle. Doch hinter den immer neuen Ankündigungen verbirgt sich ein System, das Millionen Menschen aufnimmt, abgelehnte Asylbewerber mit neuen Aufenthaltstiteln versorgt, Ausreisepflichten kaum durchsetzt und selbst bereits in anderen EU-Staaten anerkannte Schutzberechtigte erneut ins Verfahren lässt. Neun amtliche Zahlen zeigen, was von der angeblich geplanten migrationspolitischen Wende tatsächlich übrig bleibt.
Zuerst einmal eine zumindest etwas positive Meldung. Die Zahl der neu gestellten Asylanträge ist 2025 deutlich zurückgegangen. Insgesamt registrierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 113.236 Erstanträge und 55.307 Folgeanträge. Die Zahl der neu gestellten Asylanträge ist im ersten Halbjahr 2026 ebenfalls weiter zurückgegangen. Das BAMF registrierte von Januar bis Juni 39.646 Erstanträge – 35,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Doch gleichzeitig explodierte die Zahl der Folgeanträge um 47,2 Prozent auf 16.901. Insgesamt wurden damit noch immer 56.547 Asylanträge gestellt. Der Rückgang fällt also deutlich geringer aus, sobald man nicht nur die von der Regierung bevorzugt präsentierten Erstanträge betrachtet.
Doch solche Rückgänge ändern jedoch nichts an dem gewaltigen Bestand, den die Politik über Jahre hinweg aufgebaut hat – und ebenso wenig an einem Rückführungssystem, das seinen Namen kaum verdient hat. Die entscheidende Frage lautet ohnehin nicht bloß, wie viele Menschen in einem einzelnen Jahr neu kommen. Entscheidend ist, wie viele dauerhaft bleiben, wie konsequent negative Entscheidungen umgesetzt werden, wie viele Menschen trotz Schutz in anderen Staaten nach Deutschland weiterziehen und welche gesellschaftlichen sowie finanziellen Folgen daraus entstehen. Eben dort fällt die Bilanz verheerend aus.
- 3.236.395 „Schutzsuchende“ leben in Deutschland
Zum Jahresende 2025 waren im Ausländerzentralregister genau 3.236.395 sogenannte Schutzsuchende erfasst. Als Schutzsuchende gelten dabei Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre, politische oder völkerrechtliche Gründe in Deutschland aufhalten. Die Zahl umfasst sowohl anerkannte Schutzberechtigte als auch Menschen mit offenem oder abgelehntem Schutzstatus.
Mehr als 3,2 Millionen Menschen: Das ist die Größenordnung einer eigenen europäischen Nation wie Bosnien-Herzegowina. Was der Bevölkerung ursprünglich als zeitlich begrenzte humanitäre Aufnahme verkauft wurde, hat sich zu einem dauerhaften Parallelmodell der Einwanderung entwickelt. Unterbringung, Sozialleistungen, Schulen, medizinische Versorgung, Integrationsprogramme und Verwaltungsverfahren müssen längst nicht mehr für eine vorübergehende Ausnahmesituation, sondern für eine Millionenbevölkerung organisiert werden.
Der Begriff „Schutzsuchende“ verschleiert dabei die politische Realität. Schutz klingt vorübergehend. Das deutsche System produziert jedoch in großer Zahl Menschen, die dauerhaft bleiben – auch wenn das Asylsystem nicht als System für die permanente Zuwanderung konzipiert ist, sondern als temporäre Maßnahme gedacht war.
- 1.020.715 Menschen mit abgelehntem Asylantrag
Zum 31. Dezember 2025 waren in Deutschland 1.020.715 Personen registriert, deren Asylantrag abgelehnt worden war. Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass der weitaus überwiegende Teil dieser Menschen inzwischen ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht erworben habe. Was als euphemisierende Erklärung gedacht ist, dokumentiert in Wirklichkeit jedoch das ganze politische Versagen. Mehr als eine Million Menschen erhielten zunächst eine negative Asylentscheidung – und die große Mehrheit blieb dennoch im Land.
Die Ablehnung eines Asylantrags ist in Deutschland offenbar häufig nicht das Ende des Aufenthalts, sondern lediglich eine Zwischenstation auf dem Weg zu einem anderen Aufenthaltstitel. Damit wird das Asylverfahren zur Einbahnstraße. Wer anerkannt wird, darf bleiben. Wer abgelehnt wird, erhält nicht selten eine Duldung, stellt einen Folgeantrag oder gelangt über Sonderregelungen und Bleiberechtsprogramme doch noch zu einem regulären Aufenthalt.
Das Risiko der unerlaubten Einreise wird damit politisch minimiert: Selbst eine negative Entscheidung bedeutet längst nicht mehr, dass das Land wieder verlassen werden muss. Ein Staat, der mehr als eine Million Menschen mit abgelehnten Asylanträgen im Land registriert und gleichzeitig erklärt, die meisten hätten inzwischen ohnehin ein Aufenthaltsrecht erhalten, hat das Prinzip der zeitlich begrenzten Schutzgewährung faktisch aufgegeben.
- 232.067 Menschen mussten Deutschland verlassen
Am 31. Dezember 2025 hielten sich 232.067 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland auf. Bis zum 31. März 2026 stieg die Zahl sogar auf 237.588. Es handelt sich nicht um Menschen mit einem offenen Verfahren, sondern um Personen, bei denen die rechtliche Verpflichtung zur Ausreise bereits bestand. Hunderttausende Menschen müssen Deutschland nach geltendem Recht verlassen – und bleiben trotzdem. Die Ausreisepflicht verkommt damit zu einer amtlichen Feststellung ohne ausreichende praktische Konsequenz. Der Staat stellt fest, dass jemand gehen muss, ist aber vielfach nicht in der Lage oder nicht willens, diese eigene Entscheidung durchzusetzen.
Aber genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen einem Rechtsstaat auf dem Papier und einem handlungsfähigen Rechtsstaat. Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile sind wertlos, wenn ihre Umsetzung systematisch unterbleibt. Eine Ausreisepflicht, die über Jahre hinweg nicht vollstreckt wird, ist keine wirksame Sanktion. Sie ist eine Einladung, den deutschen Staat nicht ernst zu nehmen. Während Dänemark den Schutz durch eine Asylgewährung prinzipiell als temporär begreift und die Rückkehr zum politischen Ziel erklärt, behandelt Deutschland selbst die vollziehbare Ausreisepflicht zunehmend wie einen unverbindlichen Wunschzettel. Ganz nach dem Prinzip „Kann sein, muss nicht sein.“
- 34.448 geplante Abschiebungen scheiterten
Im Jahr 2025 scheiterten insgesamt 34.448 geplante Abschiebungen. Davon wurden 32.855 bereits vor der Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen. Weitere 441 scheiterten während und 1.152 nach der Übergabe. Dem standen lediglich 22.787 tatsächlich vollzogene Abschiebungen gegenüber. Damit wurden deutlich mehr Abschiebungen abgebrochen, als erfolgreich durchgeführt wurden. Von einer „Rückführungsoffensive“ kann angesichts solcher Zahlen keine Rede sein. Der deutsche Abschiebeapparat produziert vor allem Ankündigungen, Termine, Akten und Abbrüche.
Besonders entlarvend sind die Gründe. In 21.341 Fällen erfolgte die geplante Zuführung der abzuschiebenden Person nicht oder die Maßnahme wurde noch am selben Tag abgesagt. Weitere 11.184 Rückführungsersuchen wurden spätestens am Vortag storniert. Nur ein kleiner Teil der Fälle scheiterte an spektakulären Widerstandshandlungen, medizinischen Notfällen oder Beförderungsverweigerungen.
Das Hauptproblem liegt damit also nicht etwa in dramatischen Szenen am Flughafen, sondern im staatlichen Apparat selbst. Die Behörden schaffen es in Zehntausenden Fällen nicht einmal, die betreffende Person zum vorgesehenen Zeitpunkt der Bundespolizei zuzuführen. Ein System, das bereits an diesem elementaren Schritt scheitert, kann noch so viele Abschiebeflüge ankündigen – es bleibt weitgehend wirkungslos. Denn um solche Flüge durchführen zu können, braucht es auch jene Leute, die abgeschoben werden sollen. Aber noch nicht einmal das scheint möglich zu sein.
- 62.950 unerlaubte Einreisen wurden festgestellt
Die Bundespolizei registrierte 2025 insgesamt 62.950 unerlaubt eingereiste Personen. Am häufigsten wurden ukrainische, afghanische, syrische, türkische und algerische Staatsangehörige festgestellt. Die Zahl beruht auf der Polizeilichen Eingangsstatistik und umfasst naturgemäß nur jene Fälle, die von den Behörden überhaupt entdeckt wurden. Fast 63.000 festgestellte unerlaubte Einreisen in einem einzigen Jahr zeigen, dass Deutschland von einer wirksamen Kontrolle seiner Grenzen weiterhin weit entfernt ist. Selbst nach Jahren der politischen Beteuerungen und zeitweiligen Grenzkontrollen gelingt es Zehntausenden, ohne die erforderliche Einreiseberechtigung ins Land zu gelangen.
Noch absurder wird die Lage durch das deutsche Asylrechtssystem. Wer unerlaubt einreist und anschließend ein Schutzbegehren äußert, wird regelmäßig nicht unmittelbar einfach zurückgewiesen, sondern in das Verfahren übernommen. Die vorherige Verletzung der Einreisebestimmungen tritt politisch in den Hintergrund, während Unterbringung, Versorgung und juristische Prüfung beginnen. So entsteht ein System, in dem sich die unerlaubte Einreise lohnen kann. Die Grenze wird zwar formal geschützt, doch hinter ihr wartet ein Verfahren, das selbst nach einer Ablehnung häufig nicht zur tatsächlichen Ausweisung führt.
- 14.613 hatten bereits Schutz in Griechenland
Im Jahr 2025 stellten 14.613 Personen einen Asylerstantrag in Deutschland, obwohl ihnen bereits in Griechenland ein Schutzstatus zuerkannt worden war. Weitere 13.394 Antragsteller wiesen einen Eurodac-Treffer auf, der auf ein bereits zuvor eröffnetes Asylverfahren in Griechenland hindeutete. Diese Menschen flohen nicht direkt aus einem Kriegsgebiet nach Deutschland. Sie hatten bereits einen sicheren EU-Mitgliedstaat erreicht, dort ein Asylverfahren durchlaufen und internationalen Schutz erhalten. Trotzdem reisten sie weiter und stellten in Deutschland erneut einen Antrag.
Das europäische Asylsystem (die sogenannte „Dublin-Regelung“) wird damit zur Farce. Asylforderer können sich offenbar aussuchen, in welchem Land sie die günstigsten Lebensbedingungen erwarten, weil Deutschland bereitwillig ein weiteres Verfahren eröffnet. Aus dem Recht auf Schutz wird schleichend ein Recht auf freie Wahl des ihrer Ansicht nach großzügigsten Sozialstaates.
Im selben Jahr wurden lediglich 811 Drittstaatsangehörige nach Griechenland abgeschoben. Diese Zahl ist zwar nicht unmittelbar mit den 14.613 neuen Anträgen derselben Personengruppe gleichzusetzen, zeigt aber die gewaltige Diskrepanz zwischen Sekundärmigration nach Deutschland und tatsächlichen Rückführungen nach Griechenland. Europa hat kein funktionierendes gemeinsames Asylsystem, solange die Asylanten ungehindert weiterziehen können und die bevorzugten Zielländer anschließend auf den Verfahren, Kosten und gesellschaftlichen Folgen sitzenbleiben.
- 42,9 Prozent der Gewaltverdächtigen waren Nichtdeutsche
Nichtdeutsche stellten im Jahr 2025 satte 42,9 Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität. Das Bundeskriminalamt bezeichnet diese Gruppe selbst ausdrücklich als deutlich überrepräsentiert. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst Tatverdächtige und keine rechtskräftig Verurteilten. Doch dieser statistische Hinweis lässt die vom BKA selbst festgestellte Überrepräsentation nicht verschwinden. Er ändert auch nichts daran, dass fast jeder zweite wegen Gewaltkriminalität registrierte Tatverdächtige keinen deutschen Pass besaß.
Seit Jahren versucht die Politik, diese Entwicklung mit unterschiedlichen Altersstrukturen, einem höheren Männeranteil oder sozialen Faktoren zu erklären. Doch selbst wenn solche Faktoren einen Teil der Unterschiede beeinflussen, bleibt die politische Verantwortung bestehen. Schließlich war es die deutsche Migrationspolitik, die Zusammensetzung, Umfang und Auswahl der Zuwanderung maßgeblich bestimmte.
Wer über Jahre hinweg überwiegend junge Männer aus archaisch geprägten, gewaltbelasteten und kulturell weit entfernten (vor allem moslemischen) Gesellschaften aufnimmt, darf sich anschließend nicht überrascht zeigen, wenn dies auch in den Kriminalstatistiken sichtbar wird. Die Bevölkerung muss die Folgen einer Politik tragen, deren Verantwortliche die dazugehörigen Zahlen am liebsten nur unter methodischen Vorbehalten diskutieren.
- 14,8 Prozent Arbeitslosigkeit unter Ausländern
Die Arbeitslosenquote ausländischer Staatsangehöriger lag im Jahresdurchschnitt 2025 bei 14,8 Prozent und damit mehr als dreimal so hoch wie bei Deutschen. Die Zahl der arbeitslosen Ausländer nahm trotz aller Integrationsprogramme erneut zu. Seit 2015 wurde den Deutschen erzählt, die Massenzuwanderung werde das angebliche Fachkräfteproblem lösen, die Rentenkassen stabilisieren und einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung bringen. Zehn Jahre später zeigt die Arbeitslosenstatistik ein anderes Bild. Während Unternehmen tatsächlich nach qualifizierten Fachkräften suchen, verfügt ein großer Teil der über das Asylsystem eingereisten Menschen weder über die benötigte Ausbildung noch über ausreichende Sprachkenntnisse.
Deutschland hat nämlich nicht in erster Linie Fachkräfte importiert, sondern vielfach zusätzlichen Qualifizierungs-, Betreuungs- und Sozialleistungsbedarf. Die Kosten dafür werden anschließend als notwendige „Integrationsinvestitionen“ verkauft – obwohl sie erst durch die vorausgegangene ungesteuerte Zuwanderung entstanden sind.
Dass viele ausländische Arbeitnehmer (man denke beispielsweise an die fleißigen Krankenschwestern und Pflegekräfte aus den Philippinen) unverzichtbare Arbeit leisten, widerlegt diese Bilanz nicht. Erwerbsmigration qualifizierter Menschen und ungesteuerte Asylmigration sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge. Die Politik wirft beides bewusst in einen Topf, um die wirtschaftlichen Leistungen regulär angeworbener ausländischer Fachkräfte als Rechtfertigung für ein dysfunktionales Asylsystem zu verwenden.
- 24,8 Milliarden Euro zahlte der Bund
Die finanziellen Leistungen des Bundes „im Kontext von Flucht und Migration“ beliefen sich 2025 auf 24,8 Milliarden Euro. Darin enthalten sind unter anderem Sozial- und Integrationsleistungen, finanzielle Entlastungen für Länder und Kommunen sowie Ausgaben zur Bekämpfung sogenannter Fluchtursachen. Die zusätzlichen eigenständigen Kosten der Länder und Kommunen (aber auch der gesetzlichen Krankenkassen, die für die Versorgung dieser Menschen mit aufkommen müssen) sind darin noch nicht einmal inbegriffen.
Seit 2016 summieren sich allein die in den entsprechenden Regierungsberichten ausgewiesenen Bundesleistungen auf rechnerisch 242,5 Milliarden Euro. Fast eine Viertelbillion Euro in zehn Jahren – ohne eine vollständige gesamtstaatliche Abrechnung sämtlicher Folgekosten. Dabei geht es nicht nur um Unterkunft und unmittelbare Versorgung. Hinzu kommen Bürgergeld, Gesundheitsleistungen, Schulen, zusätzliche Verwaltung, Polizei, Justiz, Integrationskurse, Sprachförderung, Wohnungsbau und die langfristigen Folgen einer Bevölkerung, deren Arbeitslosenquote weit über dem deutschen Durchschnitt liegt.
Trotzdem weigert sich die Politik bis heute, eine transparente Vollkostenrechnung der Migration vorzulegen. Die Ausgaben werden auf unterschiedliche Ministerien, Haushaltstitel, Bundesländer, Kommunen und Sozialversicherungssysteme verteilt. So bleibt die Gesamtsumme für die Öffentlichkeit kaum überschaubar – während Jahr für Jahr weitere Milliarden in ein Fass ohne Boden fließen.
Die Zahlen lassen keine Ausreden mehr zu
Keine dieser neun Zahlen stammt aus einer „rechten“ Kampagne. Sie kommen vom Statistischen Bundesamt, vom Bundeskriminalamt, von der Bundesagentur für Arbeit, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und aus offiziellen Antworten der Bundesregierung. Der Staat selbst liefert damit die Beweise für das Scheitern seiner Politik.
Mehr als 3,2 Millionen sogenannte „Schutzsuchende“, über eine Million registrierte Menschen mit abgelehntem Asylantrag, Hunderttausende Ausreisepflichtige, Zehntausende gescheiterte Abschiebungen, unerlaubte Einreisen, massive Sekundärmigration, eine deutliche Überrepräsentation bei der Gewaltkriminalität, eine dreimal höhere Arbeitslosigkeit und jährliche Milliardenausgaben sind keine vorübergehenden „Herausforderungen“. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen.
Dänemark hat gezeigt, dass auch eine sozialdemokratisch geführte Regierung Migration begrenzen, temporären Schutz durchsetzen und die nationale Identität verteidigen kann. In Deutschland werden vergleichbare Forderungen dagegen noch immer moralisch diffamiert, geheimdienstlich problematisiert oder als angeblich extremistisch gebrandmarkt.
Die Frage ist deshalb längst nicht mehr, ob Deutschland eine andere Migrationspolitik braucht. Die Frage lautet, wie lange sich die politische Klasse noch weigern kann, die Konsequenzen aus ihren eigenen Zahlen zu ziehen. Denn ein Staat, der seine Grenzen nicht kontrolliert, seine Entscheidungen nicht vollstreckt und sein eigenes Volk für die Folgen zahlen lässt, hat nicht nur ein Migrationsproblem. Er hat ein Autoritätsproblem.





