Mit Messer attackiert und dann angezündet: Frau stirbt nach brutalem Angriff im Stuttgarter Milaneo

Symbolbild: KI

Ein brutaler Angriff im Stuttgarter Einkaufszentrum Milaneo endete tödlich: Sechs Wochen nach dem Messer- und Brandanschlag durch ihren getrennt lebenden Ehemann ist die 47-jährige Frau ihren schweren Verletzungen erlegen. Nun wird wegen eines mutmaßlichen Tötungsdeliktes gegen den 54-Jährigen ermittelt. Aufgrund eines gerichtlichen Unterbringungsbefehls befindet er sich zurzeit in einer psychiatrischen Einrichtung.

Am Donnerstag, dem 23. Juli 2026, kurz nach 10 Uhr und damit wenige Minuten nach Öffnung der Shopping-Mall am Mailänder Platz, kam es im Untergeschoss des Milaneo zu der Horror-Tat. Die 47-Jährige arbeitete dort in einem Lebensmittelgeschäft. Nach Angaben der Polizei attackierte der 54-Jährige – laut Polizei ein Mann „mit deutscher Staatsangehörigkeit“ – seine Ehefrau zunächst mit einem Messer und zündete sie anschließend an. Zeugen löschten die Flammen mit einem Feuerlöscher und retteten der Frau so vermutlich das Leben.

Die Frau erlitt schwere Stich- und Brandverletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo sie operiert wurde und seither um ihr Leben kämpfte. Nun erlag sie schließlich den Folgen ihrer schweren Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Polizei bestätigten am 2. September 2026 den Tod der Frau.

Der mutmaßliche Täter floh nach der Tat. Er wurde später in einer Stadtbahn von Fahrgästen bemerkt, weil er deutliche Blut- und Kampfspuren an sich trug. Die Polizei fahndete mit einem Großaufgebot und einem Hubschrauber nach ihm. Knapp zwei Stunden nach dem Angriff, gegen 12.10 Uhr, nahmen Beamte den 54-Jährigen in einem Waldgebiet im Stadtteil Sillenbuch fest.

Die Vorgeschichte: Die beiden waren verheiratet, lebten aber getrennt. Bereits im Juni 2026 war es zu einem Vorfall häuslicher Gewalt gekommen, bei dem die Frau leicht verletzt wurde. Daraufhin verhängte ein Gericht ein Kontakt- und Annäherungsverbot gegen den Mann. Er musste aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Der Mann hätte sich eigentlich weder seiner Frau noch ihrer Arbeitsstelle nähern dürfen – eigentlich…

Polizei und Staatsanwaltschaft betonen: „Es lagen bis zu dem Vorfall am 23.07.2026 keine Anhaltspunkte vor, dass er gegen dieses Verbot verstoßen könnte.“

Gegen den Tatverdächtigen erging zunächst ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes, nun wird wegen eines mutmaßlichen Tötungsdeliktes ermittelt. Der Mann war wegen kleinerer Delikte bereits polizeibekannt. Er befindet sich aufgrund eines richterlichen Unterbringungsbefehls in einer psychiatrischen Einrichtung.

Es handelt sich um einen besonders grausamen und offenbar geplanten Angriff – Messer und anschließendes Anzünden an einem öffentlichen Arbeitsplatz. Welche Klientel diese Art Taten besonders häufig verübt (vermeintlich im Namen der „Ehre“), ist hinlänglich bekannt. War dieser Horror in Deutschland früher auch alltäglich?

Besonders belastend ist die Vorgeschichte: Es gab bereits häusliche Gewalt, ein gerichtliches Annäherungsverbot lag vor, und der Mann hielt sich einfach nicht daran. Das zeigt, dass diese gerichtlichen Schutzmaßnahmen einen Täter nicht von der Tat abhalten können. Ob diese am Ende als Mord oder Totschlag gewertet wird und wie die psychiatrische Unterbringung zu bewerten ist, bleibt den Gerichten vorbehalten. Fakt ist aber: Eine Frau ist tot, obwohl sie versucht hat, sich zu schützen und zu trennen.

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