In der Kindersendung „SRF Kids Reporter:in – Wer bin ich?“ verkauft der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Schweiz die eigene Gender-Ideologie als wissenschaftliche Tatsache. Selbst die Begriffe „Mama“ und „Papa“ werden als verbesserungswürdig hingestellt. Eine Ombudsstelle bestätigt nun, was das Lehrernetzwerk schon länger kritisiert hat.
In einem bemerkenswerten Entscheid bestätigt die Ombudsstelle der SRG zentrale Kritikpunkte am Kinderangebot „SRF Kids Reporter:in – Wer bin ich?“ vom 21. Juli. Ihr Befund: Der Online-Beitrag hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Das berichtet das Lehrernetzwerk.
Das wiege besonders schwer, weil sich das Angebot an Kinder und Jugendliche richte: Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) habe „beim gesellschaftlich umstrittenen Thema rund um Queer- und Geschlechtsidentität“ bestimmte Deutungen nicht als Positionen, sondern als Wissen und gesicherte Tatsachen präsentiert.
Die Ombudsstelle stellt zunächst klar, dass ein Kind, das sich weder als Bub noch als Mädchen fühlt, seine persönliche Geschichte erzählen dürfe. Doch die Grenze sei dort überschritten worden, wo SRF von einer persönlichen Geschichte eines Kindes zu einer scheinbar objektiven Wissensvermittlung überging.
Der schriftliche SRF-Beitrag präsentierte „Fragen und Antworten“ und einen Kasten „Begriffe einfach erklärt“. Damit war der Anspruch ausgedrückt, Kindern die Welt zu erklären. Damit, so die Ombudsstelle, gelte der Maßstab einer Sachdarstellung. Dem wurde SRF aber nicht gerecht.
Es sei nicht sachgerecht, so die Ombudsstelle, wenn „umstrittene Wertungen oder Deutungen als unbestrittene Tatsachen erscheinen“. Kinder und Jugendliche müssten auch bei solchen Themen in die Lage versetzt werden, sich eine eigene Meinung zu bilden. Das war – wie das Lehrernetzwerk weiter berichtet – in folgenden Punkten nicht möglich:
1. Aus einem festgestellten Geschlecht wird ein „zugeteiltes“ Geschlecht
SRF verkaufte Kindern das Konzept eines „zugeteilten Geschlechts bei der Geburt“. Das ist für die Ombudsstelle keine neutrale Formulierung. SRF habe den Kindern diese Deutung präsentiert, ohne sie als solche kenntlich zu machen. Das Verdikt der Ombudsstelle dazu ist sehr deutlich: „Bei einer Publikation, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, geht diese Beschreibung nicht an.“
2. Umstrittene Geschichtsdeutung als Forschungsstand
Noch schwerwiegender ist der Befund zu einer historischen Behauptung. SRF erklärte Kindern, Geschlechtervielfalt habe es schon immer und überall gegeben und vor vielen Jahren hätten Menschen begonnen, alle Identitäten außer „Frau“ und „Mann“ zu unterdrücken.
Die Ombudsstelle zerlegt diese abenteuerliche Darstellung: Es handle sich um eine „weitreichende geschichtswissenschaftliche These“, die ohne Quelle, Einordnung oder Relativierung „als gesicherter Forschungsstand präsentiert“ worden sei.
Außerdem, so die Ombudsstelle, bringe die obige Formulierung die Zweigeschlechtlichkeit implizit mit Unterdrückung in Verbindung. Ein öffentlich finanziertes Kinderangebot etikettierte damit eine gesellschaftspolitisch umstrittene Interpretation als wissenschaftliche Erkenntnis.
3. „Mama und Papa“ als verbesserungsbedürftige Sprache
Besonders deutlich wird die Ideologisierung bei der SRF-Sprachtabelle „Mit kleinen Worten viel bewirken“. Darin stellte SRF unter der Überschrift „Statt…“ alltägliche Begriffe wie „Jungs oder Mädchen“, „Mama und Papa“, „Bruder oder Schwester“ sowie „Frauen und Männer“ geschlechtsneutralen Ausdrücken gegenüber.
Die Ombudsstelle sagt dazu: „Wörter wie ‹Mama und Papa› oder ‹Bruder und Schwester› sind weder ausgrenzend noch problematisch.“ Durch die Konstruktion „Statt X sag Y“ werde Kindern aber suggeriert, ihr normaler Sprachgebrauch sei problematisch und verbesserungsbedürftig. Damit überschreite SRF die Grenze zwischen Information und Empfehlung.
Das ist ein zentraler Punkt. Ein öffentlich-rechtliches Kinderangebot soll erklären. Es soll Kindern nicht durch vermeintlich harmlose Sprachregeln eintrichtern, welche ideologisch erwünschten Formulierungen sie übernehmen sollen.
4. Sechs queere Beratungsstellen empfohlen
Auch bei den „Hilfsangeboten“ bestätigt die Ombudsstelle die Einseitigkeit. SRF führte sechs Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche auf. Alle sechs stammen laut Ombudsstelle aus dem queeren Organisationsspektrum.
Die Ombudsstelle nennt diese Auswahl explizit „einseitig“. Bei einem Kinderangebot wären allgemeine, breit anerkannte und weltanschaulich neutrale Beratungsangebote naheliegend.
Nach der Ohrfeige durch die Ombudsstelle hat SRF den Beitrag überarbeitet und Pro Juventute nachträglich in die Liste aufgenommen. Auf die Frage nach der einseitigen Auswahl antwortete SRF anschliessend, neben den spezialisierten Organisationen werde „auch Pro Juventute als allgemeine Beratungsstelle“ aufgeführt – erwähnt aber nicht, dass das in der von der Ombudsstelle beurteilten Fassung nicht so war. Die vorgenommenen Änderungen hat SRF erstmal nicht transparent ausgewiesen.
Forderungen des Lehrernetzwerkes
Der Zusammenschluss von Lehrern und Eltern fordert, dass der Entscheid der Ombudsstelle Folgen haben sollte. Wenn öffentlich finanzierte Medien Inhalte für Kinder produzieren, müssten besonders hohe Anforderungen gelten. Kinder verfügen noch nicht über dieselben Möglichkeiten wie Erwachsene, Quellen, wissenschaftliche Kontroversen und politische Deutungsrahmen zu erkennen und gegeneinander abzuwägen.
Deshalb sei Sachgerechtigkeit bei Kinderangeboten kein journalistisches Detail. Sie sei eine Schutzmauer gegen die Vermischung von Information und Weltanschauung.
Das Lehrernetzwerk verlangt deshalb:
„1. SRF muss die bereits erfolgten Korrekturen des Online-Beitrags transparent ausweisen und mitteilen, welche von der Ombudsstelle als nicht sachgerecht beurteilt wurden.
2. Umstrittene gesellschaftspolitische Konzepte dürfen in Kinderangeboten nicht als unumstrittenes Wissen vermittelt werden. Kontroversen müssen in einer für Kinder verständlichen Form kenntlich gemacht werden.
3. SRF braucht verbindliche Qualitätsstandards für weltanschaulich sensible Kinderinhalte. Je jünger die Zielgruppe, desto höher muss die Verpflichtung zu neutraler Begrifflichkeit und sauberer Trennung von Tatsachen und Deutungen sein.
4. Beratungsangebote müssen ausgewogen ausgewählt werden. Bei persönlichen Problemen von Kindern sollen allgemeine und weltanschaulich unabhängige Anlaufstellen empfohlen werden.
5. Die SRG-Verantwortlichen müssen erklären, wie ein Beitrag mit diesen Mängeln die redaktionelle Qualitätssicherung passieren konnte. Die entscheidende Frage lautet nicht nur, wer diesen Artikel geschrieben hat, sondern welches redaktionelle Verständnis von Sachgerechtigkeit seine Veröffentlichung ermöglicht hat.“
Diese Forderungen werden sicherlich von der Mehrheit der Bevölkerung geteilt. Den woken Eliten, die den Medienapparat beherrschen, wird das weiterhin herzlich egal sein. Der Entscheid der Ombudsstelle wird sie im SRF kurzzeitig vorsichtiger machen, aber nichts an ihrer Agenda ändern. Das Handwerk können ihnen nur eine politische Revolution und der Entzug sämtlicher staatlicher Förderungen für ihre Institutionen legen.
