Mann stirbt nach Corona-Impfung – Klage des Sohns auf Schmerzensgeld abgewiesen

Bild: freepik / somemeans

Gestern wurde vom Landgericht Ravensburg die Klage eines Mannes, dessen Vater nach seiner Corona-Impfung verstarb, abgewiesen. Der Sohn des Verstorbenen hatte auf Schmerzensgeld geklagt: Er warf dem impfenden Arzt vor, dass sein Vater nicht hinreichend über die Impfung und deren Risiken aufgeklärt wurde. Der Anwalt des Klägers merkte an, dass dies bei 95 Prozent der Impflinge in Deutschland der Fall sein dürfte. Er sieht hier ein politisches Urteil.

Der zu der Zeit 87-jährige Vater des Klägers war von einem Allgemeinmediziner in Bad Schussenried (Kreis Biberach) im Juni und Juli 2021 und nochmal im Januar 2022 gegen Corona geimpft worden. Acht Monate nach seiner dritten Impfung verstarb er. Der Sohn des Verstorbenen sieht einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Tod: Er wirft dem Arzt vor, seinen Vater nicht hinreichend über die Impfung und mögliche Folgen aufgeklärt zu haben. Die von seinem Vater erklärte Einwilligung sieht er daher als unwirksam an. Der Kläger forderte als Erbe seines Vaters ein Schmerzensgeld in Höhe von 22.500 Euro, also 7.500 Euro pro Impfung.

Das Landgericht Ravensburg sieht keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und wies die Klage mit der Begründung ab, dass der Sohn nichts zu konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen seines Vaters als Folge der Impfungen vorgebracht habe, nicht einmal zu Schwellungen und Spannungen im Bereich der Einstichstelle in den Tagen nach der jeweiligen Impfung. Selbst wenn keine wirksame Einwilligung des Patienten vorgelegen habe, allein für den Stich mit der Nadel und das Einbringen des Impfstoffes sei keine Entschädigung in Geld geboten, argumentierte das Gericht in der am Donnerstag veröffentlichten Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Politisches Urteil“ – 95 Prozent der Impflinge unzureichend aufgeklärt

Aus Sicht des Anwalts des Klägers, Eberhard Frohnecke aus Osnabrück, ist das ein politisches Urteil, denn es können Schmerzensgeldansprüche bereits bei lediglich fehlerhafter Aufklärung durch den impfenden Arzt geltend gemacht werden. Die Erklärung des Juristen dazu: Jede Behandlung ist für den Patienten ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Im Falle einer Impfung mit einer Nadel, gar juristisch gesehen eine gefährliche Körperverletzung. Verschärft durch die Verabreichung eines mutmaßlich nicht ausreichend getesteten Impfstoffes. „Dies kommt im juristischen Sinne einer Vergiftung gleich“, erklärt Frohnecke. Aus diesem Grund muss der Patient „nach freiem Willen, ohne Angst und ohne Druck“ dem Eingriff zustimmen und zwar auf der Grundlage einer vollständigen Erklärung, in der das Für und Wider der Coronaimpfung erklärt wird sowie Dringlichkeit, Risiken, mögliche Folgen und auch Erfolgsaussichten. „Geschieht dies nicht, dann ist die Aufklärung unwirksam – und es besteht ein Schadenersatzanspruch.“ Laut Frohnecke wurden 95 Prozent der gegen Covid Geimpften in Deutschland nicht ausreichend aufgeklärt.

Abgesehen davon ist es generell schwierig, Impfschäden geltend zu machen. Die besten Chancen auf Entschädigung haben Betroffene von Herzproblemen, Hirnfunktionsstörungen und neurologischen Erkrankungen. Einige Entschädigte leiden unter erhöhter Blutungsneigung, unter Narben am Impfarm, Inkontinenz, Lähmungen oder Embolien. Todesfälle infolge der Impfung – beispielsweise nach einer Hirnvenenthrombose – wurden vereinzelt anerkannt. Die Impfstoff-Hersteller sind dabei fein raus, denn alle EU-Regierungen haben sich vertraglich verpflichtet, für sämtliche Schadenersatzforderungen aufzukommen. Bei besonders schweren Impfschäden können die Betroffenen Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten.

Anwalt von Impfgeschädigten regelrecht überrannt

Obwohl die Aussichten auf Erfolg gering sind, gehen einige Impfgeschädigte vor Gericht. Anwalt Frohnecke ist voll ausgelastet. „Aktuell können keine weiteren Mandate angenommen werden“, teilt er auf seiner Internetseite mit. Die Nachfrage ist groß: „Jeden Tag bekomme ich zehn bis 15 neue Anfragen, darunter schwere Fälle“, erklärte er in Ravensburg.

Trotzdem werden Impfschäden weiter relativiert und sogar das Impf-Narrativ noch immer aufrechterhalten, gerade wieder vom Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie. „Jeder Einzelfall eines Impfschadens ist natürlich traurig, aber man muss das in Relation setzen. In Deutschland wurden fast 65 Millionen Menschen geimpft“, sagte dieser der „Süddeutschen Zeitung“. Während zwar bei einigen schwerere Nebenwirkungen aufgetreten seien, hätten die Impfstoffe Millionen Menschen vor einem schweren Krankheitsverlauf bewahrt – und Zigtausende vor dem Tod, so die unbelegte Behauptung. Solange dieses Narrativ weiter verteidigt wird, werden Betroffene von Impfschäden und Angehörige von Todesopfern es weiter vor Gericht sehr schwer haben.

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