Landesflagge jetzt Gefahr für den Staat? Verfassungsschutzbericht thematisiert Stolzmonat

Bild: freepik / user24124133

Nehmen Sie am Stolzmonat teil? Schmücken die Farben Ihrer Nationalflagge Ihr Profilbild in den sozialen Netzen? Dann sind Sie für den deutschen Verfassungsschutz bereits verdächtig, denn der behandelt den gefürchteten Stolzmonat in seinem Jahresbericht 2023.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Debatten über den Rechtsextremismus in Deutschland muten immer absurd an. Während die normale Bevölkerung sich einig sein dürfte, dass jede Form von Extremismus abzulehnen ist (immerhin will man in Frieden zusammenleben und nicht beim Sitzen auf einer Parkbank niedergemessert werden), fabulieren die deutschen Behörden eine allgegenwärtige rechtsextremistische Bedrohung herbei, wonach im Kern jeder Bürger, der nicht linksgrün ist, zum Verdachtsfall erhoben wird.

Echter Rechtsextremismus ist dank dieses Missbrauchs des Begriffs in offiziellen Ausführungen nicht mehr von demokratischem Protest zu unterscheiden. Jemand, der LGBTQ-Propaganda ablehnt und seine Heimat liebt, steht auf einer Stufe mit einem Neonazi, der von einem gewaltsamen Umsturz fantasiert und eine nationalsozialistische Diktatur herbeiführen möchte. Und er steht auf einer Stufe mit Islamisten, die ein Kalifat in Deutschland einführen wollen. Entsprechend grotesk muss sich der Jahresbericht 2023 des Bundesverfassungsschutzes für Regierungskritiker lesen, denn dort schreibt man auch valide Kritikpunkte am Kurs der Bundesregierung und geopolitischen Bestrebungen kurzerhand zu Verschwörungstheorien um.

Kritik an der „Vision“ von Klaus Schwab eines Great Resets als totalitär und ökokommunistisch sei demnach beispielsweise eine bewusste Verzerrung von dessen Intention (vgl. S. 146). Warum nimmt der Bundesverfassungsschutz Klaus Schwab in Schutz? Auch behauptet man, es würde von „Delegitimierern“ in diesem Kontext vor einer „von jüdischen Interessen geleiteten Weltdiktatur“ gewarnt. In welchen Sphären bewegt sich der Verfassungsschutz, wenn er hier Antisemitismus verorten möchte? Was sind „jüdische Interessen“ und wo verortet man sie in der grünen Transformation? Bewegen wir uns hier auf dem Niveau von „Kritik an demokratiefeindlichen Machenschaften der Soros-Stiftung muss antisemitisch sein“, oder wie kommen solche kuriosen Zuschreibungen zustande?

Landesflagge im Profilbild gesichert rechtsextrem?

Dass sich auch die notwendigste Kritik kurzerhand wegleugnen lässt, demonstrieren die Ausführungen im Bericht zu „Homophobie und Queerfeindlichkeit“ im sogenannten Rechtsextremismus. Dort heißt es (S. 95):

Rechtsextremisten agitieren in den letzten Jahren immer offener und aggressiver gegen die Liberalisierung des öffentlichen Diskurses hinsichtlich unterschiedlicher sexueller Orientierungen sowie
gleichgeschlechtlicher Partnerschafts- und Familienmodelle. Sie sehen Heterosexualität und die Vorstellung einer damit verbundenen „traditionellen Kernfamilie“ als biologisch „natürlich“ und
somit alternativlos an. Schließlich könnten nur in dieser Konstellation Kinder geboren und damit letztlich der drohende „Volkstod“ abgewendet werden. Jegliche Abweichung wird im Rahmen einer
völkisch-biologistischen Ideologie als „Zersetzung des Volkskörpers“ und als Anzeichen eines fortschreitenden kulturellen Verfalls gewertet. Durch Rekurs auf verschwörungstheoretische Narrative
macht die rechtsextremistische Szene eine vermeintliche LGBTQ-Propaganda verächtlich, die angeblich insbesondere durch die Politik sowie öffentlich-rechtliche Medien Verbreitung finde.

So ganz kann das freilich nicht stimmen, wenn man bedenkt, wie viele Homosexuelle ausgerechnet den „Verdachtsfall“ AfD unterstützen. Wenn ein Homosexueller den allgegenwärtigen LGBTQ-Wahn ablehnt, ist er dann homophob? Wohl kaum.

Es müssen schon besondere Experten am Werk sein, um die hauptsächlichen Kritikpunkte der angeblich „Rechtsextremen“, die sich vor allem auf die Trans-Ideologie und die verherrlichte Verstümmelung und Sterilisierung von psychisch kranken Jugendlichen im Zuge von „Geschlechtsangleichungen“ beziehen, so gezielt auszublenden. Kritik an Transvestiten, die Kindergartenkindern erklären, dass das biologische Geschlecht ein rein soziales Konstrukt und somit faktisch eine Verschwörungstheorie wäre, scheint für den Bundesverfassungsschutz demnach ein Verächtlichmachen einer „vermeintlichen LGBTQ-Propaganda“ zu sein? Dass Politik und Öffentlich-Rechtliche das immer wieder bewerben und gutheißen, ist demnach auch Einbildung. Die skandalösen „Standards zur Sexualaufklärung in Europa“ von der WHO Europa und einer Behörde des deutschen Bundesgesundheitsministeriums, wonach Masturbation und Geschlechtsverwirrung ab 0 Jahren gelehrt werden sollten, sind dann wohl auch reine Imagination.

Doch damit nicht genug: Auch der „Stolzmonat“ ist bereits ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Denn im Bericht heißt es weiter:

Die rechtsextremistische Szene agitierte im Berichtsjahr mit der Initiierung eines „Stolzmonats“ als „patriotische Gegenbewegung“ gegen den im Juni 2023 begangenen „Pride Month“. Dieser durch verschiedene rechtsextremistische Akteure ausgerufenen Gegenbewegung schlossen sich vor allem Akteure aus dem Umfeld der „Identitären Bewegung Deutschland“ (IBD), aber auch andere Vertreter des rechtsextremistischen Spektrums an. […]

Damit werden all jene, die nun mit Deutschlandflagge im Profilbild in den sozialen Netzen unterwegs sind, bequem in die rechtsextremistische Ecke geschoben. Wenn es allerdings das schlimmste Verbrechen der sogenannten Rechtsextremen ist, online ihre Landesfarben zu zeigen – was sagt das über die Gefahr des Rechtsextremismus in Deutschland aus?

Sehr interessant ist auch, dass im Folgenden Widerstand gegen globalistische Bestrebungen und auch Kritik an der deutschen Politik kurzerhand einem rechtsextremen Antisemitismus zugeordnet werden. So liest man: „Auch bei rechtsextremistisch motivierten Angriffen auf Politikerinnen und Politiker sowie Parteieinrichtungen spielt Antisemitismus eine Rolle, wenngleich in aller Regel nicht näher bestimmt
werden kann, ob ein antisemitisches Moment tatauslösend oder von entscheidender ideologischer Bedeutung war. Insbesondere seit dem Angriff der HAMAS am 7. Oktober 2023 sind Straftaten
mit explizitem antisemitischem Hintergrund festzustellen.“ Klingt das wirklich nach „Rechten“?

Die deutsche Bevölkerung muss auf das Innenministerium und auch auf den Verfassungsschutz vertrauen können, dass der Schutz der Bevölkerung und der freiheitlich-demokratischen (!) Grundordnung an oberster Stelle stehen. Man kann für die Deutschen nur hoffen, dass diese Aufgaben ernster genommen werden, als es öffentlich den Anschein hat, denn das Land sieht sich hier mit ernsthaften Bedrohungen konfrontiert.

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