Eine bislang private Islamschule in London wird ab September vom Steuerzahler finanziert. Mädchen müssen dort bereits ab der dritten Jahrgangsstufe den Hidschab tragen, praktizierende Moslems genießen bei der Aufnahme Vorrang. Die zuständige Stadtverwaltung verkauft den Schritt als Beitrag zu Vielfalt und Wahlfreiheit.
Am 4. August genehmigte der London Borough of Barnet die Umwandlung der Barnet Hill Academy in eine staatlich finanzierte konfessionelle Schule. Ab dem 1. September 2026 gehört die bislang gebührenpflichtige islamische Grundschule damit zum öffentlich finanzierten Schulsystem. Der religiöse Träger behält weitreichende Kontrolle über Ausrichtung, Personal und Aufnahmebedingungen. Auf der eigenen Internetseite schreibt die Schule für Mädchen der dritten und vierten Jahrgangsstufe ausdrücklich einen weißen Hidschab vor.
In England beginnt die dritte Jahrgangsstufe gewöhnlich im Alter von sieben Jahren. Auch in den höheren Grundschulklassen gehört das Kopftuch zur vorgeschriebenen Mädchenuniform. Der britische Steuerzahler finanziert damit künftig eine Schule, die bereits siebenjährigen Mädchen die islamische Verhüllung als Teil der Schuluniform vorschreibt. Die National Secular Society kritisierte diese Regel und wandte sich deshalb an die Stadtverwaltung. Religiöse Kleidung müsse freiwillig bleiben, erklärte die Organisation.
Vorrang für praktizierende Moslems
Auch bei der Aufnahme spielt die Religion eine zentrale Rolle. Die Barnet Hill Academy erklärt selbst, dass Kinder aus praktizierenden moslemischen Familien bevorzugt werden. Maßgeblich sind unter anderem regelmäßige Moscheebesuche der Eltern sowie die Ausrichtung an der sunnitischen Glaubenslehre der Schule. Familien müssen dazu zusätzliche Angaben zu ihrer religiösen Praxis machen. Der neue Status erlaubt der Schule, bei großer Nachfrage sämtliche Plätze nach religiösen Kriterien zu priorisieren. Auch bei der Einstellung von Lehrern darf die Religion berücksichtigt werden. Religionsunterricht und gemeinschaftliche Gebete können nach den islamischen Glaubensgrundsätzen der Schule organisiert werden.
Barnet bezeichnet die Schule dennoch als inklusiv, weil sich grundsätzlich auch Kinder anderer Religionen oder ohne Religionszugehörigkeit bewerben – und sich den islamischen Regeln unterwerfen – dürfen. Bei knappen Plätzen erhalten moslemische Bewerber nach den religiösen Auswahlregeln jedoch Vorrang. Ganz zu schweigen davon, dass wohl kaum jemand sein Kind an eine moslemische Schule schicken will – vor allem nicht seine Tochter.
Im Bezirk Barnet leben laut Volkszählung von 2021 knapp 47.700 Moslems, rund zwölf Prozent der Bevölkerung. Die Verwaltung verweist darauf, dass es dort bereits staatlich finanzierte christliche und jüdische Konfessionsschulen gibt, bislang jedoch keine islamische. Nur dass die Schülerinnen an diesen Schulen nicht dazu gezwungen werden, sich zu verhüllen. Zudem gehören das Christentum und das Judentum zu den alteingesessenen Religionen – und andere religiöse Minderheiten wie z.B. die Hindus und die Sikhs bauen sich auch keine eigenen religiösen Schulen hin.
