In der Nacht auf Dienstag, 11. August, haben „Klima-Aktivisten“ des sogenannten Widerstandskollektivs auf der Nordseeinsel Sylt bei zahlreichen Fahrzeugen die Luft aus den Reifen gelassen und Bekennerschreiben hinterlassen. Die Polizei nahm Ermittlungen auf, erklärte aber, es handele sich nicht um einen Straftatbestand.
Während die Gruppe selbst in einer Mail angibt, „bei etwa 50 Luxuskarren die Luft aus Reifen gelassen“ zu haben, bestätigte die Polizei bis zum Mittag rund 20 Fälle.
Die Ventile der Reifen an den SUVs waren durch rote Linsen so manipuliert, dass die Luft langsam entwich. Dem Widerstandskollektiv zufolge wurden die betroffenen Fahrzeuge markiert und an den Windschutzscheiben Zettel mit einer Botschaft hinterlassen: „Vielleicht macht Sie diese Aktion im ersten Moment wütend. Bitte nehmen Sie sie dennoch nicht persönlich. Es geht nicht um Sie als Person, sondern um die Art von Fahrzeug und den damit verbundenen Autoverkehr.“
Die Linksradikalen argumentieren, dass für viele Luxusurlauber der teure Wagen zum Sylt-Aufenthalt gehöre wie Austern und Champagner. Für eine kleine Insel sei dieser Kult jedoch weder notwendig noch verantwortbar. Herstellung, hoher Ressourcenverbrauch und Betrieb solcher Fahrzeuge belasteten Klima und Umwelt angeblich erheblich. Sylt sei klein, viele Ziele ließen sich problemlos mit dem Fahrrad, zu Fuß, mit Bus oder Bahn erreichen, heißt es in dem Schreiben.
Die Gruppe versteht sich demnach als Nachfolgeprojekt der Anfang 2025 aufgelösten Letzten Generation. Statt weiter Druck auf die Politik auszuüben, wolle man nun „gerechten Klimaschutz selbst machen“.
Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Eine Sprecherin erklärte auf Nachfrage der dpa, da die Reifen nicht zerstört worden seien, „handelt es sich nicht um einen Straftatbestand“.
Ob das Ablassen von Luft aus Autoreifen als Sachbeschädigung zu werten ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Als erheblich und damit mutmaßlich strafbar gilt die Tat vor allem dann, wenn aus allen vier Reifen die Luft abgelassen wird, weil das Fahrzeug dadurch in seinem Gebrauch erheblich beeinträchtigt wäre. Zudem kommt es darauf an, wie schnell die Fahrbereitschaft des Wagens – etwa an einer nahen Tankstelle – wiederhergestellt werden kann.
Klima-Apokalyptiker dürfen also ungestraft ein fremdes Auto unbrauchbar machen. Überhaupt werden sogenannte „Klimaschutz“-Aktionen, auch wenn sie in den Alltag Unbeteiligter eingreifen, häufig als ziviler Ungehorsam verniedlicht. Bei linksextremen Attacken (Blockaden, Farbangriffen, Sabotage) drückt man gerne mal beide Augen zu. Bei allem, was als „rechts“ eingeordnet werden kann, wird dagegen sofort der Staatsschutz eingeschaltet. Man denke nur an die Partygäste, die im Mai 2024 auf Sylt „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ zur Melodie des Liedes „L’amour toujours“ gesungen hatten …






