Nur wenige Minuten dauerte die brutale Attacke an der Haltestelle Alttrachau im November 2025. Die Folgen für die Opfer sind bis heute spürbar. Nun muss sich der 32-jährige Syrer Yousef Abu Z. vor dem Landgericht Dresden verantworten. Eine Haftstrafe dürfte ihm aber wohl erspart bleiben, denn laut Gutachter ist er schuldunfähig…
An jenem Vormittag rastete der Syrer an der Haltestelle völlig aus. Als eine Straßenbahn einfuhr, rannte er auf eine 20-jährige Mutter zu, die ihr damals acht Monate altes Baby bei sich hatte, und stieß die junge Frau in Richtung der Bahn. Beide stürzten.
Eine 68-jährige Zeugin, die zu Hilfe eilte, schlug er ins Gesicht und trat dann der gestürzten Frau mehrfach gegen den Kopf. Später war der Schuhabdruck in ihrem Gesicht erkennbar. Die Rentnerin erlitt einen doppelten Kiefer- und Nasenbruch und verlor einen Zahn. Weinend berichtete sie vor Gericht: „Seither habe ich an jeder Haltestelle Angst. Ich meide die Innenstadt, bin immer auf der Hut.“
Mutter und Kind kamen zur Überwachung ins Krankenhaus. Die Mutter erklärte vor Gericht: „Ich war nach dem Schlag mit der Nase gegen den Kopf meines Sohnes gekracht. Er hatte eine mächtige Beule.“ Glücklicherweise hatte der Fahrer der Bahn die beiden in seiner Kabine in Sicherheit gebracht.
Und der 32-Jährige hatte noch nicht genug: Er hielt auch noch ein Auto an, und trat mehrfach gegen die Karosserie (Schaden rund 2000 Euro). Dann lehnte er sich ins Auto und schlug der 65-jährigen Fahrerin ins Gesicht. Als sich ein 37-jähriger Zeuge einmischte und ihn aus dem Fenster zurückzog, prügelte Abu Z. auch auf diesen ein. Zufällig anwesende Politessen überwältigten den Mann schließlich und hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf.
Ein Beamter schilderte: „Er sprach ununterbrochen Arabisch, ohne Punkt und Komma. Er war wie im Tunnel. Und immer wieder rief er ‚Allahu Akbar‘.“ Erst in der Klinik sei der Angreifer wieder zu sich gekommen.
Laut psychiatrischer Begutachtung leidet Yousef Abu Z. angeblich an Schizophrenie und handelte im Zustand der Schuldunfähigkeit. Der Angeklagte ließ über seine Verteidiger mitteilen, dass er sich entschuldige, aber keine Erinnerung an die Tat habe. Seine Schwester erklärte dem Gericht, ihr Bruder habe seit Jahren Medikamente genommen. Weil diese ihn müde machten und er in einer Apotheke arbeitete sowie eigentlich weiter Medizin studieren wollte, hätte er die Präparate abgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt die dauerhafte Einweisung in den Maßregelvollzug. Das Urteil steht noch aus.
„Allahu akbar!“ = Schizophrenie?
Und wieder zeigen sich die negativen Konsequenzen der unkontrollierten Massenzuwanderung: Menschen ohne deutschen Pass sind im Maßregelvollzug etwa um den Faktor 3 überrepräsentiert im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil. Zwischen 2015 und 2021 war rund die Hälfte des Anstiegs der Neuanordnungen nach § 63 StGB auf Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zurückzuführen. In Baden-Württemberg lag der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund Ende 2024 bei 46 %. „Neue“ Migranten (Nordafrika, Subsahara-Afrika, Naher Osten) waren dabei mit einem Anteil von 20 % stark überrepräsentiert. Ähnliche Tendenzen werden aus anderen Bundesländern berichtet.
Die mit Abstand häufigste Diagnose bei diesen Patienten ist eine Schizophrenie bzw. andere Psychosen (F2-Diagnosen). Immer mehr Bürger beobachten das skeptisch und stellen sich die Frage, ob „Allahu akbar!“-Rufe und religiöser Wahn kurzerhand zu Schizophrenie und anderen psychischen Erkrankungen umgedeutet werden…






