Fluchtversuch von Amokläufer kostete Steuerzahler 195.000 Euro: Er hat weiter Ausgang!

Symbolbild: KI

Immer wieder liest man im besten Deutschland von entfleuchten Straftätern: „Psychisch kranke Einzeltäter“ werden in Psychiatrien untergebracht, erhalten großzügig Ausgang – und verschwinden. 2025 nutzte der Amokläufer von Ansbach einen solchen unbegleiteten Ausgang, um kurzerhand nach Kolumbien zu fliehen. Den Steuerzahler kommt das teuer zu stehen: Die Rückführung schlug mit 195.000 Euro zu Buche. Draus gelernt hat man aber nicht: Der Amoktäter hat weiterhin Ausgang. Wie viele Rückführungen die Bürger wohl noch finanzieren sollen?

Georg R., damals 18, heute 35 Jahre alt, verletzte am 17. September 2009 15 Menschen bei einem Amoklauf: Er lief mit Molotowcocktails, Messern und einem Beil an seinem Gymnasium in Ansbach auf. Wegen angeblichen Mobbings wollte er so viele Schüler und Lehrer wie möglich töten. 2010 wurde R. von der Jugendkammer des Landgerichts Ansbach zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt; außerdem wurde die unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

Er lebt in einer psychiatrischen Klinik in Erlangen. Dort wird er als „ungefährlich“ eingestuft und darf unbegleiteten Ausgang genießen. Am 16. August 2025 nutzte er einen solchen, um sich kurzerhand nach Kolumbien abzusetzen. Zwei Wochen dauerte es, bis man ihn aufgespürt und festgenommen hatte. Man charterte ein Flugzeug, weil die Behörden einen Linienflug für ungeeignet hielten (wie war das mit „ungefährlich“?). So kamen Kosten von 195.000 Euro zustande.

Eigentlich wollte man sich das Geld zurückholen – wie auch immer das möglich sein sollte bei einem Mann, der seit dem 18. Lebensjahr in einer Psychiatrie untergebracht ist. „Ob der Anspruch dann tatsächlich vollstreckt werden kann, hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Untergebrachten ab“, hieß es damals schon von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach. Doch wie der Focus nun berichtet, hat die Justiz sowieso gar keinen Anspruch auf Rückerstattung. Das Landgericht Ansbach hat in seinem Urteil von 2010 eine solche Kostenübernahme nämlich ausgeschlossen.

„Die Fahndung nach dem Untergebrachten sowie seine Festnahme und Rückführung aus Kolumbien nach Deutschland erfolgten auf Basis des rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Ansbach vom 29. April 2010, des Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Ansbach und ausländerrechtlicher Vorschriften Kolumbiens“, erörtert man bei der Staatsanwaltschaft Ansbach. Diese hatte die Kosten zunächst übernommen. Ein Rückgriffsanspruch gegenüber Georg R. wurde geprüft – mit negativem Ergebnis: So ein Rückgriff sei wegen des Urteils nicht möglich, weil das Landgericht Ansbach damals davon abgesehen hatte, dem Untergebrachten die Kosten und Auslagen des Verfahrens aufzuerlegen. Zu den Kosten des Verfahrens gehörten auch die Kosten der Vollstreckung.

Strafbar gemacht hat sich R. mit seiner Flucht nicht, man wertet sie lediglich als „Verstoß gegen die Hausordnung“, wie der Focus berichtet. Er sei weiterhin im Klinikum am Europakanal in Erlangen, Fachbereich Forensische Psychiatrie, untergebracht – laut dem Medium mit Lockerungsstufe C, wonach er sich ohne Begleitung auf dem Klinikgelände bewegen und auch in die Stadt gehen darf. 76 Euro Justiztaschengeld erhält er monatlich. Psychopharmaka nimmt er demnach schon seit Längerem nicht mehr regelmäßig ein. Er führe dafür „regelmäßig Gespräche mit Therapeuten und Pflegern“.

Die Kosten fürs nächste Flugticket hat er bestimmt bald zusammengespart. Folgt dann wohl die nächste Fluchtaktion? Wie viel Steuergeld sollen die Deutschen dann dafür berappen, dass der Amokläufer eingesammelt und zurückgeschafft wird? Die Sicherheitsstandards für solche Täter in forensischen Psychiatrien muten angesichts sich häufender Berichte von entfleuchten Gewalttätern und Killern jedenfalls immer absurder an.

«Odette»: Der neue Roman vom widerständen Bestsellerautor Akif Pirinçci – JETZT versandkostenfrei bestellen!


Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, unterstützen Sie uns bitte mit einer Spende!

Informationen abseits des Mainstreams werden online mehr denn je bekämpft. Um schnell und zensursicher informiert zu bleiben, folgen Sie uns auf Telegram oder abonnieren Sie unseren Newsletter! Wenn Sie mit dafür sorgen möchten, dass unser unabhängiger Journalismus weiterhin eine Gegenstimme zu regierungstreuen und staatlich geförderten Medien bildet, freuen wir uns außerdem sehr über Ihre Unterstützung.

Unterstützen Sie Report24 via Paypal: