Regelmäßig schicken Gerichte Gewalttäter als „schuldunfähig“ in die Psychiatrie. Das Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Emmendingen (Baden-Württemberg) darf aktuell als abschreckendes Beispiel für die Konsequenzen dieses Vorgehens herhalten: Innerhalb weniger Wochen sind dort mehrere migrantische Patienten, die wegen schwerer Angriffe einsaßen, entkommen. Zwei verurteilte Straftäter sind seit dem 1. Mai 2026 auf der Flucht, ein dritter hat bereits Ende April während eines genehmigten Freigangs einen Übergriff verübt.
Der erste Zwischenfall passierte am 23. April. Eine 12‑Jährige wurde im Freiburger Umland von einem Psychiatriepatienten überfallen – der Mann versuchte, dem Mädchen gewaltsam das Fahrrad zu entreißen.
Ein Passant, der zu Hilfe kam, wurde geschlagen und verletzt. Das Mädchen blieb unverletzt. Der Angreifer flüchtete zunächst, konnte jedoch wenig später festgenommen werden. Bei der Festnahme leistete er erheblichen Widerstand – er verletzte einen Polizisten, trat einen Diensthund und beschädigte einen Streifenwagen.
Bei dem Mann handelte es sich um einen syrischen Staatsangehörigen, der seit 2017 wegen versuchten Totschlags im Maßregelvollzug untergebracht war. Er hatte in einer Asylunterkunft in Freiburg einen Bewohner angegriffen und schwer verletzt. Vom Gericht war er als schuldunfähig eingestuft und zugleich als gefährlich für die Allgemeinheit bewertet worden.
Am Abend vor dem Überfall war er von einem genehmigten unbegleiteten Stadtausgang nicht zurückgekehrt. Die Staatsanwaltschaft Freiburg bestätigte den Vorfall auf Medienanfragen.
Zu einem weiteren Vorfall kam es am 1. Mai. Während eines unbegleiteten Spaziergangs im Park des Klinikgeländes entwich der 26-jährige Algerier Sofiane O. aus dem ZfP Emmendingen. Er war wegen versuchten Totschlags verurteilt und im Maßregelvollzug untergebracht.
2024 soll er in einer Unterkunft mit einem Messer auf einen Mitbewohner eingestochen und bei der Festnahme einen Polizisten verletzt haben. Die Polizei stuft ihn als „potenziell fremdgefährdend“ ein. Es wird bundesweit und international nach ihm gefahndet. Die Öffentlichkeit wurde erst Tage später informiert.
Am selben Tag kehrte der 34-jährige Marokkaner Ahmed H. nach einem genehmigten Freigang nicht ins ZfP zurück. Er war wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Polizei geht davon aus, dass er sich einer möglichen Abschiebung entziehen wollte. In diesem Fall wurde die Öffentlichkeit erst fast zwei Wochen später informiert. Die öffentliche Fahndung wurde erst kürzlich eingeleitet.
Innerhalb weniger Wochen konnten sich gleich drei verurteilte Gewalttäter, die eine potenzielle Gefahr für die Bevölkerung darstellen, absetzen bzw. kehrten nicht zurück. Die Behörden betonen, dass Risiken individuell geprüft würden, doch diese Risikoprüfungen und/oder die Sicherheitsvorkehrungen bei Lockerungen sind offenbar unzureichend. Der April-Vorfall zeigt, dass genehmigte Freigänge bei falscher Risikoeinschätzung auch direkt zu Gewalttaten führen können. Hat der Schutz der Allgemeinheit keine Priorität?
