Brüssel prüft Ausbau der Kennzeichen-Überwachung – die USA zeigen, wohin das führen kann

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Automatische Kameras erfassen Kennzeichen und Fahrzeugbewegungen, Deutschland setzt solche Systeme bereits bei der Fahndung ein und Österreich erlaubt seit diesem Jahr automatisierte Zufahrtskontrollen. Die EU-Kommission will nun prüfen, die automatische Kennzeichenerkennung im Straßenverkehr stärker einzusetzen und enger mit dem Schengener Informationssystem zu verbinden. In den Vereinigten Staaten lässt sich bereits beobachten, was aus lokalen Kameras werden kann, wenn Datenbanken und Behörden immer stärker miteinander vernetzt werden: Dort ziehen inzwischen Dutzende Kommunen bei einem gewaltigen Kennzeichen-Überwachungsnetz die Reißleine.

Sie fahren morgens zur Arbeit. Irgendwo über oder neben der Straße hängt eine Kamera. Sie müssen nicht anhalten, keinen Ausweis zeigen und bekommen von der Kontrolle im Zweifel überhaupt nichts mit. Das Kennzeichen wird automatisch gelesen, Ort und Zeitpunkt können erfasst und die Daten mit anderen Informationen abgeglichen werden. Eine einzelne Kamera liefert zunächst nur einen Treffer. Stehen genügend solcher Geräte an verschiedenen Orten und werden die Daten miteinander verknüpft, lässt sich daraus feststellen, wo ein Fahrzeug zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterwegs war.

Die Technik dafür ist auch in Europa längst schon im Einsatz. Die deutsche Bundespolizei darf Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum unter bestimmten Voraussetzungen automatisch und ohne Wissen der Betroffenen erfassen. Das Bundespolizeigesetz schreibt derzeit einen vorübergehenden und nicht flächendeckenden Einsatz vor. Die Kennzeichen können automatisiert mit Fahndungsmeldungen abgeglichen werden; gibt es keinen Treffer, müssen die Daten sofort und spurenlos gelöscht werden.

Auch die Strafprozessordnung kennt die automatische Kennzeichenerfassung. Bei Ermittlungen wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung dürfen örtlich begrenzt Kennzeichen sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erhoben werden. Der Abgleich erfolgt mit Fahrzeugen, die dem Beschuldigten oder unter bestimmten Voraussetzungen Personen aus seinem Umfeld zugeordnet werden können. Auch hier sieht das Gesetz bei Nichttreffern die sofortige Löschung vor.

Österreich öffnet die Tür für automatische Zufahrtskontrollen

Österreich hat im Frühjahr 2026 ebenfalls einen neuen gesetzlichen Rahmen geschaffen. Gemeinden können automatisierte Kennzeichenkameras einsetzen, um Zufahrtsbeschränkungen etwa in Fußgängerzonen, Schulstraßen oder anderen verkehrsberuhigten Bereichen zu kontrollieren. Im April passierte die entsprechende StVO-Novelle den Bundesrat. Die Daten eines Fahrzeugs sollen bei ausbleibendem Verstoß sofort gelöscht werden. Verkehrsminister Peter Hanke erklärte zudem, das Sicherheitspolizeigesetz dürfe für diese Kontrollen nicht zur Anwendung kommen.

Schon während der parlamentarischen Debatte war die politische Sprengkraft offensichtlich. Die FPÖ sprach von einem drohenden Eingriff in die Bewegungsfreiheit und einer Überwachung des öffentlichen Raums. Vertreter der Regierungsparteien hielten dagegen, die Datenverarbeitung sei eng begrenzt und unauffällige Fahrzeuge würden sofort aus dem System gelöscht. Mehr als 20 österreichische Städte hatten sich laut der Debatte für die Möglichkeit solcher automatisierten Zufahrtskontrollen ausgesprochen. Damit stehen in Deutschland und Österreich bereits rechtliche und technische Bausteine für automatische Kennzeichenerfassung zur Verfügung. Brüssel will nun darüber hinausgehen.

In der europäischen Sicherheitsstrategie „ProtectEU“ vom 1. April 2025 beschäftigt sich die EU-Kommission ausdrücklich mit Bewegungsdaten im Verkehr. Daten aus anderen Verkehrsträgern seien für Strafverfolgungszwecke bislang nur fragmentiert verfügbar. Für den Straßenverkehr werde deshalb ein erweiterter Einsatz automatischer Kennzeichenerkennung (ANPR) geprüft. Gleichzeitig will die Kommission untersuchen, wie sich diese Technik stärker mit dem Schengener Informationssystem SIS verbinden lässt. Das Ziel ist damit klar: mehr automatische Erfassung und mehr Vernetzung. Und gerade die Vernetzung entscheidet darüber, ob eine Kennzeichenkamera nur an einem einzelnen Ort einen Treffer meldet oder Teil eines viel größeren Überwachungssystems wird.

In den USA entstand ein landesweites Kameranetz

Wie weit das gehen kann, zeigt das amerikanische Unternehmen Flock Safety. Seine automatischen Kennzeichenkameras stehen inzwischen in 49 US-Bundesstaaten. Tausende Polizeibehörden nutzen das System, können Daten über Zuständigkeitsgrenzen hinweg suchen und mit anderen Behörden teilen. Die Kameras erfassen neben Nummernschildern auch weitere Fahrzeugmerkmale. Damit wird aus der örtlichen Kamera ein Baustein eines landesweiten Netzes. Eine lokale Polizeibehörde muss ein gesuchtes Fahrzeug nicht mehr über eigene Kameras erfasst haben. Sie kann im System nachsehen, ob eine angeschlossene Kamera das Auto anderswo erfasst hat.

In Mountain View in Kalifornien stellte die Stadt Anfang 2026 fest, dass Bundesbehörden auf Daten ihres Flock-Systems zugegriffen hatten. Die örtliche Polizei erklärte, eine Funktion für landesweite Suchvorgänge sei aktiviert gewesen, ohne dass sie davon wusste. Der Fall löste eine umfangreiche Prüfung der Zugriffsrechte aus.

Der Widerstand gegen Flock ist inzwischen erheblich. Seit Jahresbeginn haben nach einer von der Associated Press zitierten Erhebung mehr als 50 Behörden oder Kommunen Verträge gekündigt, ausgesetzt oder abgelehnt beziehungsweise ihre Kameras deaktiviert. Flock reagierte am 13. August mit einem Umbau seines Systems. Die normale Speicherdauer soll von 30 auf sieben Tage sinken, polizeiliche Abfragen sollen mit Fallnummern verknüpft und auffällige Suchvorgänge automatisiert erkannt werden.

Bürger erkämpft Zugang zu den Daten – dann ändert Washington das Gesetz

Besonders aufschlussreich ist der juristische Streit im Bundesstaat Washington. Jose Rodriguez wollte wissen, was öffentlich finanzierte Kennzeichenkameras tatsächlich aufzeichnen, und verlangte die gespeicherten Daten von verschiedenen Städten. Sedro-Woolley und Stanwood wollten die Aufzeichnungen nicht herausgeben. Der Fall landete vor Gericht. Im November 2025 entschied ein Richter, dass die von Flock-Kameras im Auftrag der Städte erzeugten Bilder öffentliche Unterlagen sind und damit grundsätzlich unter Washingtons Public Records Act fallen. Dass das Material auf den Servern eines privaten Unternehmens lag, entzog es nicht der öffentlichen Kontrolle. Rodriguez hatte gewonnen.

Wenige Monate später änderte Washington die Rechtslage. Gouverneur Bob Ferguson unterzeichnete am 30. März 2026 den sogenannten Driver Privacy Act, Senate Bill 6002. Das Gesetz trat noch am selben Tag in Kraft. Was unter den Begriff der Kennzeichendaten fällt, definiert Washington bemerkenswert umfassend. Dazu gehören GPS-Koordinaten, Standort, Datum und Uhrzeit, Geschwindigkeit, Foto, Kennzeichen, Fahrzeugmerkmale und weitere identifizierende Informationen. Staatliche und kommunale Behörden bleiben rechtliche Eigentümer der von diesen Systemen gesammelten Daten.

Gleichzeitig steht seit März im Gesetz, dass diese Daten nicht mehr unter das öffentliche Auskunftsrecht fallen. Die reguläre Speicherfrist wurde auf maximal 21 Tage begrenzt, daneben gelten Ausnahmen etwa für Ermittlungsverfahren. Zugriffe müssen protokolliert werden, und Washington untersagt verschiedene Formen der Weitergabe. Die eigentlichen Fahrzeugdaten kann ein Bürger aber nicht mehr über den Public Records Act herausverlangen. Damit liefert der US-Bundesstaat eine Erfahrung, die für Europa wesentlich interessanter ist als irgendeine simple Datenschutzdebatte. Die entscheidende Frage beginnt nicht bei der ersten Kamera. Sie beginnt dort, wo immer mehr Kameras dieselben Fahrzeuge erfassen, Daten länger verfügbar bleiben und immer mehr Behörden dieselben Systeme durchsuchen können.

Brüssel prüft bereits den erweiterten Einsatz automatischer Kennzeichenerkennung und eine stärkere Verbindung mit dem SIS. Deutschland scannt Kennzeichen bei Fahndungsmaßnahmen, Österreich schafft die Kameras für kommunale Zufahrtskontrollen an. In den USA kämpfen Städte inzwischen damit, ein längst gewachsenes Überwachungsnetz wieder unter Kontrolle zu bekommen. Europa sollte sich dieses Experiment sehr genau ansehen, bevor aus dem Kennzeichenscanner am Straßenrand ein Bewegungsmelder für den ganzen Kontinent wird.

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