Anzeige gegen Nancy Faeser! Rechtswidrige Drohungen zur Verhinderung von Protesten?

Bild: Screenshot / YouTube / Deutscher Bundestag

Bundesinnenministerin Nancy Faeser sorgte mit ihren Äußerungen hinsichtlich möglicher Massenproteste gegen die Preisexplosionen für einige Empörung: Ihre Behauptungen, dass entsprechende Demonstrationen von sogenannten „Rechtsextremen“ unterwandert würden, sollten scheinbar als Abschreckung dienen, damit Bürger gar nicht erst auf die Straße gehen. Für den Chefredakteur des Online-Portals Deutschland-Kurier ist das Nötigung: Er erstattete Anzeige gegen Faeser. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Dem Mainstream ist das keine Meldung wert.

Der Deutschland-Kurier berichtete am 9. August:

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Amt eingeleitet. Hintergrund sind möglicherweise rechtswidrige Äußerungen der SPD-Politikerin mit Blick auf ein mögliches Protestgeschehen im Herbst und Winter gegen die hohe Inflation und die explodierenden Energiepreise. Der Chefredakteur des Online-Portals Deutschland-Kurier, David Bendels, hatte Faeser zuvor angezeigt.  

Wie Bendels mitteilte, richtet sich seine Strafanzeige gegen Faeser in deren amtlicher Eigenschaft als Bundesministerin des Innern und für Heimat. Die Anschuldigung lautet dem Chefredakteur des Deutschland-Kuriers zufolge auf Nötigung gemäß § 240 des Strafgesetzbuches (StGB). Der offensichtliche Missbrauch der Amtsstellung  durch die Beschuldigte komme erschwerend hinzu.

Bendels wirft Faeser konkret vor, sie habe sich mit ihren öffentlichen Warnungen in Bezug auf mögliche Proteste insoweit strafbar gemacht, als die Innenministerin zu einer Unterlassung gemäß §240 StGB Absatz 1 genötigt habe, indem Bürger durch Androhungen, massive Einschüchterung und Verunglimpfungen von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit abgehalten werden sollten, etwa, um gegen die hohe Inflation und die explodierenden Energiepreise zu protestieren. Bendels wies darauf hin, dass auch der Versuch strafbar sei. 

In Paragraf 240 StGB Absatz 1 heißt es: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers betonte: „Die Rechtswidrigkeit der zuletzt am vergangenen Wochenende in ‚Welt am Sonntag‘ von der Ministerin bekräftigten Äußerungen ergibt sich aus Artikel 8 des Grundgesetzes (GG). Demnach haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen.“

„Protestlern wird durch die Blume gedroht“ 

Die nach den Worten von Bendels „Drohwarnungen“ der Bundesinnenministerin seien erkennbar darauf angelegt, Bürger von der Wahrnehmung eines Verfassungsrechtes abzubringen und Kundgebungen schon im Vorfeld in unterbindender Absicht zu diskreditieren, indem Demonstranten bzw. Proteste gegen Inflation und Energiepreise (und absehbar hinzukommend gegen neue Corona-Zwangsmaßnahmen!) mit „Extremisten“ und „Demokratiefeinden“ in Verbindung gebracht würden. Der nötigende Charakter von Faesers Äußerungen sei dadurch gekennzeichnet, dass Teilnehmern an Protesten „durch die Blume“ mit einem empfindlichen Übel wie einer Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden gedroht werde.

Faeser hatte zuletzt in „Welt am Sonntag“ ihre laut Bendels „Drohwarnungen“ bekräftigt. Sie erklärte wörtlich: „Demokratiefeinde warten nur darauf, Krisen zu missbrauchen, um Untergangsfantasien, Angst und Verunsicherung zu verbreiten.“ 

Weiter sagte die SPD-Politikern: Derzeit suchten solche Kreise nach neuen Themen mit Mobilisierungspotenzial. „Was schon Rechtsextremisten und unterschiedliche andere Szenen bei den Corona-Protesten verbunden hat, bleibt der gemeinsame Nenner: die Verachtung für die Demokratie und der Versuch, das Vertrauen in unseren Staat zu erschüttern“, so Faeser. Sie betonte erneut, die Polizei im Bund in den Ländern sei „auf das mögliche neue Protestgeschehen vorbereitet“.

Für Bendels kommen diese Äußerungen nicht überraschend: „Wes Geistes Kind die Bundesinnenministerin ist, hat Frau Faeser bereits mehrfach zu erkennen gegeben. Ich erinnere daran, dass die Ministerin im Januar dieses Jahres die sogenannten Corona-Spaziergänge am liebsten wohl verboten hätte. Damals twitterte Faeser: ‚Ich wiederhole meinen Appell: Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln‘.“

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