Vorbild für Deutschland? Bei einer Strommangellage im Winter müssen die Schweizer sich einiges gefallen lassen: Der Schweizer Bundesrat hat seinen Notfallplan für eine solche Situation vorgelegt. Die möglichen Einschränkungen und Verbote greifen weit in die Privatsphäre der Bürger ein – und sind erstaunlich spezifisch. Vom Bügel-, Heiz- bis hin zum Netflix-Verbot ist alles dabei.
Schon zuvor positionierte man sich in der Schweiz als Vorreiter in Sachen Gängelung der Bürger in der Krise, indem man „Heiz-Sündern“ mit empfindlichen Strafen drohte. Nun werden Vorbereitungen für einen möglichen Strommangel getroffen: Bundesrat Guy Parmelin hat die Maßnahmen für diesen Fall, die man nur als drastisch bezeichnen kann, vorgestellt. Der Notfallplan beinhaltet dabei vier sogenannte Eskalationsstufen.
Staat reguliert das Wäschewaschen: Trocknungs- und Bügelverbot
In der ersten Stufe würden Saunas und Dampfbäder, der Einsatz von elektrischen Laubbläsern, das Warmwasser in öffentlichen Toiletten und Sitzheizungen von Sesselliften verboten. Auch die Beleuchtung von Gärten und Privatwegen wäre nur noch erlaubt, wenn sie der Sicherheit dient. Wäsche dürfte nur noch mit maximal 40 Grad gewaschen und Kühlschränke nicht kälter als 6 Grad eingestellt werden.
Im zweiten Schritt erfolgt das Verbot von Schaufensterbeleuchtung und Leuchtreklamen, auch die Verwendung von Wäschetrocknern und Bügeleisen würde untersagt.
TV-Verbot, Heizbeschränkungen, E-Auto-Sperre
Der dritte Schritt beinhaltet ein Verbot von elektronischer Unterhaltung und würde sowohl das Spielen von Videospielen als auch das Konsumieren von Filmen untersagen, sei es per DVD oder über Streaming-Dienste wie Netflix. Für Räume, die mit Elektroheizungen oder Wärmepumpen geheizt werden, würde eine Höchsttemperatur von 18 Grad gelten und die Nutzung von Elektroautos wäre nur noch für „zwingend notwendige“ Fahrten erlaubt. Was genau als „zwingend notwendig“ gilt, blieb bisher offen. Hoffentlich haben die Schweizer sich also mit Decken, Kerzen und Büchern eingedeckt und können notfalls mit Benziner oder Fahrrad zur Arbeit fahren.
Erst in der vierten Stufe geht es dem Tourismus an den Kragen: Dann ist nämlich ein Verbot des Betriebs von Beschneiungsanlagen und Skiliften vorgesehen. Kinos, Theater, Konzerte und Sportveranstaltungen würden verboten, wenn dafür Strom verbraucht wird.
Bei einem drohenden Strommangel würde der Bund die Verbraucher zunächst zum Sparen aufrufen, dann erfolge eine stufenweise Verschärfung der Maßnahmen, die anfangs nur zu „Komforteinbußen“ führen würden.
Sollten diese Maßnahmen zum Einsatz kommen, müssen sich die Schweizer Bürger im wahrsten Sinne des Wortes warm anziehen. Möglicherweise bringt dieser Notfallplan auch die deutsche Regierung noch auf Ideen – mit Energiemangel lassen sich schließlich noch tiefgreifendere Zwangsmaßnahmen begründen als mit der angeblichen Pandemie…