160.000 Euro für Scheinehen? Nächster Schleuser-Skandal im Kölner Ausländeramt!

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Schon wieder fliegt ein Schleuser-Skandal im Kölner Ausländeramt auf! Die 37-jährige Subha L., eine Deutsche mit indischen Wurzeln, steht wegen mutmaßlicher Schleusergeschäfte vor Gericht. Gemeinsam mit ihrem Ehemann und zwei Komplizen soll sie indischen Staatsbürgern gegen Geld Aufenthaltstitel verschafft haben. Rund 160.000 Euro soll die Bande kassiert haben – und Köln musste rechtswidrig erteilte Genehmigungen bereits zurücknehmen. Dabei ist es längst nicht die erste Affäre dieser Art in der Behörde.

Eine Angestellte des Ausländeramtes, arrangierte Hochzeiten auf Zypern, gefälschte Unterlagen und Tausende Euro für deutsche Aufenthaltstitel. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat gegen Subha L. und drei weitere Beschuldigte Anklage erhoben. Mehr als 20 belegte Schleusungsfälle stehen im Raum. Die Einnahmen der mutmaßlichen Bande beziffern die Ermittler auf rund 160.000 Euro. Allein Subha L. und ihr Ehemann sollen davon etwa 76.000 Euro erhalten haben.

Nach Darstellung der Ermittler lief das Geschäft nach einem festen Schema ab. Indische Männer reisten nach Zypern und heirateten dort EU-Bürgerinnen, darunter Bulgarinnen. Mit den Heiratsurkunden ging es anschließend nach Deutschland. Gefälschte Lohnabrechnungen und Mietverträge sollten die Voraussetzungen für den Familiennachzug belegen. Im Kölner Ausländeramt in Ehrenfeld arbeitete Subha L., nach Medienberichten eine Deutsche mit indischen Wurzeln. Sie bearbeitete aufenthaltsrechtliche Verfahren und soll ihre Stellung genutzt haben, um die Anträge der vermeintlichen Ehepaare durchzubringen.

Sogar Familiennachzug wurde beantragt

Ein Hochzeitsvideo aus dem Juli 2025 zeigt, wie eine Bulgarin auf Zypern einen Inder heiratet, den sie offenbar kaum kennt. Die Ermittler sehen darin eine Scheinehe. Allein dieser Mann soll 6.200 Euro für das Arrangement bezahlt haben. Wenige Tage nach der Hochzeit erschien die Bulgarin im Kölner Ausländeramt und beantragte den Familiennachzug. Zur geplanten Ausstellung des Aufenthaltstitels kam es nicht mehr, weil die Sachbearbeiterin vorher festgenommen wurde. Andere Genehmigungen waren zu diesem Zeitpunkt bereits erteilt worden.

Selbst mit den Meldeadressen wurde laut Ermittlern Geld verdient. Die angeblichen Ehepaare waren in der Wohnung von Subha L. und ihrem Mann in Köln-Höhenberg angemeldet. Dafür sollen monatlich 200 Euro geflossen sein. Anfang Dezember 2025 nahmen die Ermittler das Ehepaar fest. Subha L. sitzt seither in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen die vier Angeklagten könnte im Februar 2027 beginnen. Einer der Mitangeklagten, der 26-jährige Kuljeet S., hat über seinen Verteidiger bereits ein umfassendes Geständnis angekündigt. Die Stadt Köln hat inzwischen sämtliche betroffenen Vorgänge der ehemaligen Mitarbeiterin überprüft und rechtswidrig erteilte Aufenthaltstitel zurückgenommen. Das bestätigte die Verwaltung auf Nachfrage der Bild-Zeitung. Wie viele Genehmigungen betroffen sind, ließ sie offen. Ebenso wenig ist bislang bekannt, ob deren frühere Inhaber Deutschland bereits verlassen haben.

Nicht der erste Fall

Bei ihren Kontrollen setzt die Stadt ihren eigenen Angaben zufolge auf regelmäßige Prüfungen und ein dokumentiertes Vier-Augen-Prinzip. Die Verwaltung erklärt, diese Mechanismen hätten auch zur Aufklärung beigetragen. Nun überprüft sie ihre internen Systeme erneut. Denn die rechtswidrig erteilten Aufenthaltstitel existierten bereits, bevor die Stadt sie zurücknahm. Auch die Ermittlungen begannen mit einem Verdacht gegen einen Mann in Hessen, der die Behörden schließlich nach Köln führte.

Dabei hätte das Kölner Ausländeramt aus seiner eigenen Vergangenheit gewarnt sein müssen. Bereits 2022 flog eine andere Mitarbeiterin auf, die einer Schleuserbande gegen Geld geholfen hatte. Die damalige Gruppenleiterin manipulierte behördliche Datensätze und stellte falsche Aufenthaltsdokumente aus. Damit ermöglichte sie überwiegend syrischen Staatsbürgern die illegale Einreise nach Deutschland. Das Landgericht verurteilte sie 2023 wegen gewerbs- und bandenmäßiger Schleusung, Falschbeurkundung im Amt und Bestechlichkeit. Nach einer teilweisen Revision setzte das Gericht im Oktober 2024 die Gesamtstrafe auf viereinhalb Jahre Haft fest.

Köln, München, Hamburg…

Report24 berichtete bereits mehrfach über solche Geschäfte in deutschen Ausländerbehörden. Im März 2025 rückte die Polizei in der Münchner Ausländerbehörde an. Mehrere Beschäftigte gerieten unter Verdacht, gegen Geld rechtswidrige ausländerrechtliche Entscheidungen getroffen zu haben. Fünf Personen kamen zunächst in Untersuchungshaft. Ähnliche Vorwürfe gab es im hessischen Hochtaunuskreis, in Hamburg und Niedersachsen. Immer wieder ging es um Angestellte, die ihre Entscheidungsbefugnisse gegen Bezahlung missbraucht haben sollen.

Und Köln? Dort sorgte erst kürzlich die sogenannte Coesfelder Liste für Schlagzeilen. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld hatte Unterstützung bei der Beschaffung von Rückreisedokumenten für 471 ausreisepflichtige Personen angeboten. Köln bearbeitete die Anfrage unzureichend. Der eigene Prüfbericht der Stadt stellte erhebliche Mängel bei Kommunikation, Aktenführung und internen Dienstanweisungen fest. Bei den meisten Betroffenen bestanden zwar weitere Abschiebungshindernisse, doch die dokumentierten Verwaltungsfehler blieben.

Die Bilanz des Kölner Ausländeramtes ist für die Verantwortlichen unangenehm genug: Eine frühere Mitarbeiterin wurde wegen Schleusertätigkeit verurteilt. Eine weitere steht nun wegen vergleichbarer Vorwürfe unter Anklage. Die Stadt musste rechtswidrig erteilte Aufenthaltstitel zurücknehmen. Gleichzeitig hat sie in einem anderen Verfahren erhebliche Fehler bei der Bearbeitung ausländerrechtlicher Vorgänge eingeräumt. Bei der Kontrolle seiner eigenen Bürger verlangt der Staat korrekte Papiere, vollständige Nachweise und die Einhaltung sämtlicher Vorschriften. In Köln musste die Ausländerbehörde nun ihre eigenen rechtswidrigen Entscheidungen kassieren. Dienstanweisungen und Vier-Augen-Prinzip gab es bereits vorher. Die Verantwortlichen müssen erklären, weshalb diese Sicherungen nicht ausreichten.

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