Gates-Prozess in den Niederlanden: Anwälte beschweren sich bitterlich über Anklage

Beschuldigte im Zivilprozess: Gates, Rutte, Bourla (C) Bild: Report24 KI

Am Donnerstag wurde in den Niederlanden vor einem zivilen Bezirksgericht ein brisanter Fall verhandelt: Beschuldigt werden unter anderem Bill Gates, Mark Rutte und Albert Bourla, die Öffentlichkeit in Hinblick auf die Corona-Impfstoffe getäuscht bzw. geschädigt zu haben. Die Verteidiger beklagten sich bitterlich darüber, dass künftig niemand mehr bereit wäre, in die Politik zu gehen oder diese als Wissenschaftler zu beraten, wenn man für seine Handlungen gerichtlich belangt werden könne. Eine sehr merkwürdige Strategie.

Am 22. Oktober wurde vor dem Bezirksgericht Nordniederlande in Leeuwarden über eine Zivilklage gegen Multimilliardär Bill Gates, Pfizer-Chef Albert Bourla, NATO-Generalsekretär Mark Rutte und 14 weitere Beklagte verhandelt. Die Kläger werfen ihnen vorsätzliche Täuschung über Corona-Impfstoffe und daraus entstandene Gesundheitsschäden vor. Die Rechtsvertreter der Klägerseite sprechen von Biowaffen und einem international organisierten Projekt. Die Gegenseite weist sämtliche Vorwürfe zurück und kritisiert insbesondere, dass man Politiker und Wissenschaftler belangen will. Ein Urteil wurde für die Zeit zwischen Dezember 2026 und Februar 2027 in Aussicht gestellt.

Probleme mit der Stiftung, welche Rechtsstreit finanzierte

Das Verfahren läuft vor einer dreiköpfigen Zivilkammer der Rechtbank Noord-Nederland in Leeuwarden. Ursprünglich hatten sieben niederländische Bürger Klage eingereicht, von denen inzwischen zwei verstorben sind – möglicherweise an Folgen der Covid-19-Impfungen. Ihre Interessen werden durch Rechtsanwalt Peter Stassen vertreten. Unterstützt wurde das Verfahren bisher von der Stiftung Recht op Recht.

Dabei kam es vor der Verhandlung zu einem Bruch. Die Stiftung Recht op Recht, die das Verfahren über Jahre organisatorisch und finanziell unterstützt hatte, gab am 4. Oktober ihre bevorstehende Auflösung bekannt. Nach Angaben des Stiftungsvorstands waren die Organisation der Öffentlichkeitsarbeit, die Spendensammlung und die Pressekonferenz vom 22. Oktober überraschend aus seiner Zuständigkeit herausgenommen worden. Dem Vorstand sei sogar die Teilnahme an der Pressekonferenz untersagt worden. Die Hintergründe sind undurchsichtig. Recht op Recht nimmt inzwischen keine Spenden mehr entgegen und will lediglich noch bestehende Verpflichtungen abwickeln.

Sieben Kläger gegen 17 Beklagte

Zu den insgesamt 17 Beklagten zählen neben Bill Gates und Pfizer-Chef Albert Bourla der frühere niederländische Ministerpräsident Mark Rutte, ehemalige Regierungsmitglieder wie Hugo de Jonge, Sigrid Kaag, Wopke Hoekstra und Ernst Kuipers sowie Wissenschaftler und medizinische Berater, darunter Marion Koopmans, Jaap van Dissel und Diederik Gommers. Auch der niederländische Staat und Medienvertreter wie Giselle van Cann und Paul Jansen gehören zu den Beklagten.

Juristische Grundlage ist der Vorwurf einer unerlaubten Handlung (onrechtmatige daad) nach niederländischem Zivilrecht. Die Kläger machen geltend, dass die Beklagten einzeln und gemeinschaftlich durch irreführende Aussagen zur Sicherheit, Wirksamkeit und Notwendigkeit der Corona-Impfstoffe ihre Impfentscheidungen beeinflusst hätten.

Gefordert werden die gerichtliche Feststellung rechtswidrigen Handelns und eine gesamtschuldnerische Schadenersatzpflicht. Die genaue Schadenshöhe könnte anschließend in einem gesonderten Verfahren ermittelt werden. Eine strafrechtliche Anklage liegt nicht vor; Freiheits- oder Geldstrafen sind daher nicht Gegenstand dieses Prozesses.

Klägeranwalt spricht von Biowaffen und vorsätzlicher Täuschung

In seinem Eröffnungsplädoyer stellte Rechtsanwalt Peter Stassen die Corona-Impfkampagnen in den Zusammenhang mit dem vom Weltwirtschaftsforum propagierten „Great Reset“. Nach seiner Darstellung hätten die Beklagten als Beteiligte eines international organisierten Projekts gehandelt, das weit über die Gesundheitspolitik hinausreiche.

Stassen bezeichnete die Corona-Injektionen ausdrücklich als Biowaffen und behauptete, deren Einsatz sei nur durch eine umfassende Täuschung der Bevölkerung möglich gewesen. Er warf den Beklagten vor, die Präparate bewusst als sichere und wirksame Impfstoffe dargestellt zu haben, obwohl ihnen deren Gefährlichkeit bekannt gewesen sei.

Zur Begründung verwies er unter anderem auf die beschleunigte Entwicklung und Zulassung der Präparate, behauptete Qualitätsprobleme, DNA-Verunreinigungen, Lipid-Nanopartikel sowie Unterschiede zwischen einzelnen Produktionschargen.

Eine zentrale Rolle spielten die eingereichten Stellungnahmen von Sasha Latypova (Pharmaunternehmerin und Analystin), dem früheren leitenden Pfizer-Forschungsmanager und Vizepräsident Michael Yeadon (Pharmakologe, Biochemiker), Catherine Austin Fitts (Investmentbankerin, ex-Regierungsbeamtin, Finanzanalystin) und Joseph Sansone (Psychologe, Psychotherapeut). Stassen berief sich insbesondere auf Latypovas Darstellung, wonach die Entwicklung und Beschaffung der Präparate teilweise im Rahmen militärischer Strukturen erfolgt sei. Latypova und Sansone waren persönlich als Zuhörer im Gerichtssaal anwesend.

Der Anwalt erklärte außerdem, die ihm vorliegenden Beweismittel seien von den Beklagten bislang nicht ausreichend inhaltlich behandelt worden. Er verlangte eine umfassende gerichtliche Prüfung dieser Unterlagen.

Seine rechtliche Argumentation stützte er unter anderem auf die Gruppenhaftung nach Artikel 6:166 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach seiner Auffassung müsse deshalb nicht für jeden einzelnen Beklagten nachgewiesen werden, dass gerade dessen persönliche Aussage die Impfentscheidung eines bestimmten Klägers ausgelöst habe.

Stassen brachte darüber hinaus auch strafrechtliche Begriffe wie Körperverletzung, Hochverrat und Völkermord zur Sprache. Diese führte er zur Begründung der behaupteten Rechtswidrigkeit an, nicht als eigenständige strafrechtliche Anklagepunkte.

Verteidigung weist sämtliche Vorwürfe zurück

Die Rechtsvertreter der Beklagten widersprachen der Darstellung der Kläger grundsätzlich.

Der Anwalt des niederländischen Staates erklärte, dass die Corona-Pandemie tatsächlich stattgefunden habe und die Impfstoffe nach wissenschaftlichen Untersuchungen als sicher und wirksam bewertet worden seien. Er verwies auf Krankenhausbehandlungen, Todesfälle und die Belastung des Gesundheitssystems sowie auf die Zulassungsprüfungen durch die zuständigen Behörden.

Die Behauptung, die Impfstoffe seien als Biowaffen zur gezielten Schädigung der Bevölkerung eingesetzt worden, entbehre nach Ansicht der staatlichen Rechtsvertretung jeder tragfähigen Grundlage.

Auch die Verteidigung von Albert Bourla verwies auf klinische Studien, die Prüfungen durch die Europäische Arzneimittelagentur und die fortlaufende Überwachung der Impfstoffsicherheit. Die Kläger würden wesentliche Fakten zur Entwicklung, Zusammensetzung und Zulassung der Produkte falsch darstellen.

Bill Gates‘ Rechtsvertreter konzentrierte sich insbesondere auf die Frage seiner persönlichen Haftung. Es sei nicht nachgewiesen, dass Gates gegenüber den einzelnen Klägern rechtswidrig gehandelt habe. Seine öffentlichen Aussagen hätten der Information über die Pandemie und Impfstoffe gedient. Die Kläger hätten zudem selbst erklärt, sich vor allem durch Aussagen niederländischer Regierungsmitglieder zur Impfung veranlasst gesehen zu haben. Ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang mit Gates‘ Äußerungen sei damit nicht dargelegt.

Auch das Vorliegen konkreter Impfschäden wurde bestritten. Gates‘ Anwalt führte aus, dass drei der fünf verbliebenen Kläger selbst keine körperlichen Beschwerden infolge der Impfungen angegeben hätten. Bei den beiden übrigen sei ein entsprechender Schaden nicht ausreichend belegt worden.

Kritik an persönlicher Verfolgung von Politikern und Wissenschaftlern

Besonders deutlich kritisierte die Verteidigung die Vorgehensweise, einzelne Politiker, Wissenschaftler und Ärzte persönlich zu verklagen.

Der Anwalt des niederländischen Staates erklärte, es stehe jedem Bürger frei, politische Entscheidungen und staatliches Handeln gerichtlich überprüfen zu lassen. Etwas anderes sei es jedoch, Personen wegen ihrer dienstlichen Tätigkeit privat und unter ihrer Wohnadresse mit Klagen zu überziehen.

Mehrere Beklagte seien bereits mit Hassbotschaften, Todesdrohungen und öffentlichen Anfeindungen konfrontiert worden. Die Rechtsvertretung verwies unter anderem auf Internetkommentare, öffentliche Fahndungsdarstellungen und Aktionen mit den Namen und Bildern der Betroffenen.

Der Staatsanwalt im zivilrechtlichen Sinn, also der Vertreter des niederländischen Staates, stellte dazu die Frage, welcher Wissenschaftler oder Arzt künftig noch bereit sein werde, in einer nationalen Krise Verantwortung zu übernehmen, wenn er anschließend persönlich mit derartigen Vorwürfen konfrontiert werde.

Die Beklagten beantragten die Abweisung der Klage.

Richter befragen Kläger persönlich

Die öffentliche Verhandlung begann um 12:30 Uhr. Zu Beginn stellte die Vorsitzende Richterin fest, dass keiner der 17 Beklagten persönlich erschienen war. Auch ursprünglich vorgesehene Online-Teilnahmen waren abgesagt worden. Das Gericht bedauerte die Abwesenheit, stellte aber klar, dass eine persönliche Teilnahme an dieser zivilrechtlichen Verhandlung nicht erzwungen werden könne. Nach den Plädoyers der Kläger- und Beklagtenvertreter folgten eine Pause und anschließend ausführliche Fragen des Gerichts.

Dabei ging es insbesondere um die rechtliche Reichweite der Klage, die eingereichten Beweismittel, die behaupteten Gesundheitsschäden und deren möglichen Zusammenhang mit den Impfungen. Die Richter wollten unter anderem wissen, ob sich die Klage ausschließlich gegen mRNA-Präparate von Pfizer und Moderna oder auch gegen andere Corona-Impfstoffe richte. Stassen stellte klar, dass die Vorwürfe grundsätzlich sämtliche Corona-Impfungen beträfen.

Auch die Frage, inwieweit einzelne Kläger Ansprüche geltend machen könnten, die über ihre persönliche Betroffenheit hinausgehen, wurde angesprochen.

Besonders ausführlich beschäftigte sich das Gericht mit den gesundheitlichen Beschwerden der Kläger. Einer berichtete von einer Gehirnblutung, die er auf seine Corona-Impfung zurückführt. Ein anderer schilderte die schwere Parkinson-Erkrankung seiner früheren Partnerin, die er ebenfalls mit der Impfung in Zusammenhang brachte.

Die Vorsitzende zeigte sich angesichts der persönlichen Schilderungen betroffen, verwies jedoch wiederholt darauf, dass das Gericht ausschließlich über die geltend gemachten Ansprüche im Zusammenhang mit den Injektionen entscheiden könne. Die übrigen Corona-Maßnahmen seien nicht Gegenstand des Verfahrens.

Im weiteren Verlauf erhielt Stassen erneut Gelegenheit, auf die Einwände der Gegenseite zu antworten. Dabei wiederholte er seine Forderung, die vorgelegten Sachverständigenberichte umfassend zu behandeln. Die Beklagtenvertreter hielten an ihren Einwänden fest.

Nach Angaben der Vorsitzenden umfasst die Gerichtsakte inzwischen annähernd 14.000 Seiten, zusätzlich zu zahlreichen Videodateien. Das Gericht erklärte, diese Unterlagen bereits ausführlich geprüft zu haben.

Urteil frühestens im Dezember

Zum Abschluss der Verhandlung kündigte die Vorsitzende T. P. Hoekstra eine schriftliche Entscheidung an. Die Angelegenheit wurde formal auf den 9. Dezember 2026 gesetzt. Allerdings erklärte das Gericht ausdrücklich, dass bis zu diesem Zeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit noch kein Urteil vorliegen werde. Angestrebt werde eine Entscheidung im Zeitraum zwischen dem 9. Dezember 2026 und Ende Februar 2027.

Die Richter müssen zunächst beurteilen, welche der für die Klage maßgeblichen Tatsachen nachgewiesen wurden. Gegebenenfalls könnte vor einer endgültigen Entscheidung noch eine zusätzliche Beweisaufnahme erforderlich werden.

Der genaue Verkündungstermin soll vorab über die Internetseite des Gerichts bekannt gegeben werden. Eine weitere Anwesenheit der Beteiligten im Gerichtssaal ist für die schriftliche Entscheidung nicht erforderlich.

Damit bleibt nach der mehrstündigen Verhandlung zunächst offen, ob das Gericht die behauptete rechtswidrige Täuschung und eine daraus folgende Schadenersatzpflicht einzelner oder sämtlicher Beklagter feststellen wird.

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