Pathologe Prof. Burkhardt: „Die Fortführung der Covid – ‚Impfungen‘ ist kriminell!“

Bild: Screenshot von Rumble, Produktion des Kopp Verlages

Die laufende Impfkampagne, notiert Dr. Burkhardt in seiner Notiz zur „Corona – Impftreibjagd“, ist sofort zu stoppen. Die Zulassung der mRNA-basierten „Impfstoffe“ ist unverzüglich zu entziehen. Besonders perfide ist die ungeprüfte oder absichtliche Einordnung schwerer Impfschäden und Todesfälle als „Long-COVID“. Nebenwirkungen und Todesfälle sind systematisch zu untersuchen. Entschädigungen an die Opfer müssen geleistet werden.

Im März dieses Jahres gelang Dr. Arne Burkhardt und seinem Team nicht nur der Nachweis, dass Impfstoffe gegen Covid-19 eine entscheidende Rolle beim Versterben von Menschen spielen können. Die Reutlinger Arbeitsgruppe konnte zudem zeigen, dass diese Substanzen in der Lage sind, die Blut-Hirn-Schranke zu überwinden. (Link: Pathologie-Konferenz: Impfinduzierte Spike-Produktion in Gehirn u.a. Organen nun erwiesen)

Der Pathologe wird nicht müde, über diese Erkenntnisse zu informieren – sei es im Sächsischen Landtag, sei es mittels Konfrontation des Paul – Ehrlich – Instituts oder durch direkte Ansprache des deutschen Bundesgesundheitsminister Lauterbach. In einer aktuellen 35-seitigen Notiz „Kriminelle, unprofessionelle Impftreibjagd“ geht Burkhardt ausführlich ein auf:

  1. Impf- / Therapie Nebenwirkungen
  2. Die Untererfassung von Impfnebenwirkungen
  3. Die Verfälschung von Impffolgen als „Long – COVID“
  4. Todesfälle und Obduktionen
  5. Das Paradox der Impftoten
  6. Die Impftreibjagd
  7. Die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit
  8. Die kriminelle, ungeprüfte Injektionstechnik
  9. Die mangelnde Überwachung
  10. Langzeitfolgen
  11. Das Tiermodell nach dem pandemischen Menschenexperiment
  12. Die Pathologie des Impfens
  13. Offene Fragen: Hersteller Pfizer BioNTech, PEI
  14. Die Rolle der Ärzte
  15. Schlussfolgerungen
  16. Quellen

Im Folgenden wird das Dokument auszugsweise wiedergegeben (Hervorhebungen durch Redaktion). Zur vollständigen Version gelangen Sie hier:

2. Untererfassung von „Impf“ Nebenwirkungen

Man muss aus verschiedenen Gründen von einer hohen Dunkelziffer ausgehen:

• Die impfenden Ärzte haben keine Motivation zur Meldung von Komplikationen, welche ja auch einen gewissen administrativen Aufwand bedeutet und nicht gut vergütet wird im Vergleich zur Impfung selbst.

• Selbst wenn der Arzt eine „Impf“nebenwirkung erkennt, wehrt sich der Patient oft vehement gegen diese Erkenntnis und eine Meldung, da diese den gesellschaftlich-medial geächteten Kritikern der Corona Politik recht geben könnte.

Im Krankenhaus gilt die Devise, dass es „so etwas“ nicht geben darf. Der Chefarzt, erklärt es könne kein „Impf“zusammenhang bestehen, der Oberarzt sagt dem Patienten hinter der Hand, ein Zusammenhang sei sehr wahrscheinlich, bittet aber ihn da heraus zu halten. Uns ist sogar ein Fall bekannt, in dem ein ambitionierter Oberarzt bereits eine Publikationsvollmacht von den Angehörigen eines nach Impfung Verstorbenen eingeholt hatte, bevor seitens der Klinik Anstrengungen unternommen wurden, eine weitere Untersuchung der Todesursache zu unterbinden. Publiziert wurde die Kasuistik am Ende nicht.

• Die Angehörigen, die oft unter häuslichem Dissens zur Impfung drängten, sind verständlicherweise „psychisch“ blockiert, einen Fehler einzugestehen.

• Bei Dissens in der Familie lassen sich viele heimlich impfen, so dass ein Zusammenhang durch Dritte (Angehörige/ Ärzte) nicht erkannt werden kann.

• Bei vor der „Impfung“ durchgemachter Covid-19-Erkrankung wird es vorgezogen, die nach der Impfung aufgetretenen Komplikationen als „Long COVID“ und damit als leichter zu kompensierenden BG-Fall (Arbeitsunfall) anerkannt zu bekommen.

Dass Todesfälle infolge eines ärztlichen Eingriffs nur ungern von Ärzten gemeldet werden, liegt auf der Hand, da diese ja an den Wurzeln des eigenen Selbstverständnisses rütteln.

Zudem sind die Angaben zur Todesursache auf den Totenscheinen notorisch unzuverlässig.

Eine Dunkelziffer von über 90 Prozent von nicht gemeldeten möglichen Zusammenhängen ist wohl nicht unrealistisch, zumal auch konventionelle Obduktionen in 80 Prozent die toxische Komponente des „Impf“stoffes für den Sterbevorgang aus methodischen Gründen nicht erkennen können – hierzu mehr im nächsten Kapitel 3.

Die fehlende Befolgung einer an sich verpflichtenden Meldepflicht durch die Ärzteschaft zeigt sich auch bei anderen Erkrankungen, wenn dies einen unbezahlten Aufwand bedeutet, ohne Vorteil für den Arzt oder den Patienten ist und sich das Ganze noch dazu in einem gesellschaftlichen Tabubereich – wie es ja auch die „Impfung“ inzwischen ist – abspielt; dann unterbleibt sie oft, siehe z.B. die Meldepflicht für sexuell übertragbare Infektionen.

3. Verfälschung von Impffolgen als „Long“-COVID

Da die echte Corona-Virus-Infektion und die derzeit üblichen COVID-19-Impfungen beide eine gemeinsame toxische Komponente – nämlich das Spike-Protein – aufweisen, ist es nicht verwunderlich, dass es Überschneidungen in den beiden Krankheitsbildern gibt.

Die echte Virusinfektion produziert dieses Toxin im Wesentlichen für den Eigenbedarf, d.h. Produktion von weiteren Viren mit diesem Andockmechanismus, daneben spielt aber ein breites Spektrum an multifaktoriellen zytotoxischen Wirkmechanismen bei der auf Virusvermehrung programmierten Infektion eine Rolle, gegen die das Immunsystem ebenfalls mobilisiert wird (z.B. Nukleokapsid-Antigene).

Dem gegenüber beruht ein Impfschaden bzw. Impf-Folge-Erkrankung auf einem uni-faktoriellem Prinzip, nämlich dem vom Körper selber offenbar im Überschuss und unkontrolliert produziertem Toxin „Spike“ (man spricht auch von „Spikung“). Besonders perfide ist die zunehmende Einordnung von schweren Impfschäden und -Todesfällen als „Long-COVID“.

Damit wird einerseits der Schrecken vor der COVID-19-Infektion unberechtigt geschürt, andererseits die Impfung als Schadensverursacher verkannt. Viele impfschwerstgeschädigte Patienten sehen sich sogar durch die Impfung vor noch Schlimmerem bewahrt. Auch eine solche ungeprüfte oder bewusste Fehldiagnose muss als kriminell eingestuft werden.

6. Impftreibjagd

Das Impfprozedere und die begleitende Impfkampagne zielten von Anfang an darauf ab, jegliche Bedenken bezüglich der Sicherheit der „Impfung“ zu diskreditieren, Nebenwirkungen – auch tödliche – zu verniedlichen oder zu leugnen und so den Impfenden möglichst viele „Impflinge“ an die Spritze zu treiben:

  • In „Impfstraßen“ wurde die Impfung zum Teil an im Auto sitzende Personen mit heraufgekrempelten Ärmeln gegeben, die Aufklärung erfolgte über Videos, der Arzt war nur kurz zur abschließenden Unterschrift zugegen. Die Injektion selbst wurde von angelernten Personen, oft Studenten, verabreicht. Die Vergütung erfolgte in der Regel anhand der Fallzahlen, also im Akkord.
  • In Altersheimen fielen mobile „Impftrupps“ geradezu ein, mit ähnlichem Prozedere und oft mit fragwürdiger Einwilligung bei dementen und schwerkranken Personen.
  • Impfbusse an Schulen oder anderen Einrichtungen verfuhren nach ähnlichem Muster.

Im Deutschen Ärzteblatt [15] berichtet ein Impfarzt, er habe für die Aufklärung ein Zeitfenster von 3 Minuten gehabt und er habe in 7 Stunden am Stück 250 Personen impfen müssen – d.h. pro Person weniger als 2 Minuten für Begrüßung, Aufklärung, Impfung, Dokumentation und Verabschiedung. Er hält dies moralisch, juristisch und medizinisch nicht für vertretbar.

Die derzeitige unqualifizierte Massen-Impfkampagne mit menschenunwürdigen Anreizen (Bratwurst etc.) einerseits und drakonischen Pressionen andererseits, wie man sie sonst nur beim Hundetraining anwendet, sowie unverantwortliche Zeitvorgaben (typische Schlagzeile: über 500 Impfungen in 8 Stunden: Das schreit nach Wiederholung“ titelte der General Anzeiger Reutlingen am 13.01.2021) machen einen hochverantwortungsvollen medizinischen Eingriff zu einer menschenverachtenden paraolympischen Disziplin.

7. Wahrnehmung in der Öffentlichkeit

Seit der Autor dieser Zeilen fälschlich als genereller „Impfgegner“ einerseits verunglimpft wurde und andrerseits in die Rolle des Telefonseelsorgers mit ca. 20 Telefonaten täglich gedrängt wurde, konnte er immer wieder das folgende Muster auch in zeitlicher Abfolge beobachten:

  1. Angehörigen von Verstorbenen kommen Zweifel an natürlicher Todesursache.
  1. Lebende Geschädigte finden, mit den Ärzten könne man nicht reden – diese wiederholten nur, mantraartig: „Kein Zusammenhang mit der Impfung“.
  2. Praxisangestellte/ Arzthelferinnen berichten, dass der Doktor, ein „Impf-Wüterich“, z.B. am Freitag eine Massen-„Impfung“ durchführt. Wenn in der nächsten Woche dann 5 Todesfälle auftreten, wird das als „Zufall“ abgetan. Sie berichten außerdem von unwürdigem Umgang mit Patienten, welche über mögliche „Impf“-Nebenwirkungen klagen, bis hin zur Überweisung in die Psychiatrie.
  3. Ärzte sehen sich von Seiten der Ärztekammer unerträglichem Druck ausgesetzt, die rigide Impfdoktrin zu befolgen. Sie berichten auch oft: „Mit meinem Pathologen kann ich nicht reden.“

Durchweg wird um Rat bei schweren Nebenwirkungen gebeten. Dass diese Nebenwirkungen real sind, beweist die Einrichtung einer hierauf spezialisierten Ambulanz am Universitätsklinikum Marburg – dorthin wenden sich 200 bis 400 Patienten pro Tag.

Zur aktuellen Entwicklung sei der Brief einer kritischen Kollegin vom 16.04.2022 zitiert: „Wenn es Sie interessiert, kann ich aus der Praxis berichten, dass die „Impferei“ deutlich nachgelassen hat. Zu meiner freudigen Überraschung wollen unsere älteren Patienten kaum noch einer die 4. „Impfung“.

14. Die Rolle der Ärzte

Alle derzeit praktizierenden Ärzte wurden in ihrer Ausbildung über die Prinzipien und Gefahren von Manipulationen am Genom aufgeklärt.

Schon im Jahre 1980 schrieb der international renommierte Pathologe Hans Cottier (seinerzeit Universität Bern) hellseherisch in seinem Standardwerk „Pathogenese“ unter dem Kapitel „Möglichkeit und Gefahren der experimentellen Genetik“:

„Es ist unschwer zu erkennen, dass diese Technik sowohl therapeutische Möglichkeiten als auch große Gefahren mit sich bringen kann. …. Es besteht das Risiko, krankmachende Nukleinsäuren oder gar Viren zu produzieren, die sich kaum ausreichend kontrollieren ließen“.

Ein solches Risiko wäre ärztlich nur vertretbar bei schwerwiegenden Erkrankungen, z.B. mit Sicherheit tödlichen Krebserkrankungen. Hier aber wurde eine pandemische Therapie mit unklaren Risiken an Gesunden (!) angestrebt.

Fast die gesamte derzeit praktizierende Ärzteschaft hat sich – in geschichtlich hier leider nicht einmaliger Art – trotz der seit über 40 Jahren bekannten Gefahren einer Gen-Manipulation unqualifizierten und kriminellen Empfehlungen, Weisungen und Propaganda kritiklos ergeben, und sich wieder einmal „staatstragend“ verhalten.

Dabei ging der Druck nicht nur von Politik und No – COVID – Maßnahmen – Fanatikern, sondern in verächtlicher Weise auch und gerade von den eigenen „Fachvertretern“, d.h. Ärztekammer, sogenannten Fachgesellschaften bis hin zum „Weltärztepräsident“ aus.

Alle Impfärzte, die diese Gesinnungsmanipulation mitmachen/mitmachten sind schuldig des Verstoßes gegen Ihre ärztliche Verpflichtung, ihre Handlungen am Patienten stets selber und unabhängig zu prüfen und Schaden vom Patienten abzuwenden.

Insbesondere auch diejenigen ärztlichen Vertreter, die bereits bewiesene „Impfschäden“, wie Myokarditis oder Sinusvenenthrombosen der Bevölkerung gegenüber herunterspielten („harmlos“, „therapierbar“) machten sich der Volksverhetzung schuldig.

Zu dieser erforderlichen unabhängigen Prüfung sind und waren alle Ärzte aufgrund ihrer Ausbildung fähig. Ein Verlass auf Empfehlungen und Anweisungen oder gar Propaganda ist kriminell. „Die Impfung ist sicher, Langzeitfolgen sind auszuschließen“, allein diese mantraartig wiederholten, selbst für den Laien erkennbar pseudologischen Aussagen, hätte alle Ärzte zur Verweigerung der „Impfung“ veranlassen müssen.

Noch schlimmer ist es, wenn von Ärzten auch die verpflichtende Aspiration unterlassen wurde und die Injektion durch Nicht-Ärzte veranlasst wurde. Die Vermutung einer unterlassenen und damit kunstfehlerhaften „Impfung“ liegt dann nahe, wenn in ca. 6 Wochen nach der letzten Injektion bei einem Arzt mehr als 2 Patienten verstorben sind.

Dies sollte ähnliche ordnungsrechtliche Ermittlungen zur Folge haben, wie sie bei den angeblich falschen Masken- und Impfbescheinigungen zur Anwendung kommen.

Bei Pathologen und Rechtsmedizinern ist anzumerken, dass sie methodisch bedingt die möglichen „Impf“folgen meist nicht erkennen und abklären konnten. Anders ist es bei deren Fachverbänden, die durch Verleumdung von kritischen Kollegen die zeitnahe Aufklärung behinderten.

15. Schlussfolgerungen

Wesentliche und unabdingbare Basisdaten zur Wirkung und Langzeitfolgen der neuartigen „Impfstoff“- Generation, d.h. prophylaktischer Gentherapie gegen die COVID-19-Infektion sind unbekannt.

Erhebliche zunächst am Menschen und jetzt auch am Tier nachgewiesene zeitnahe schwere Gesundheitsschäden und Todesfälle sind vielfältig dokumentiert.

Auch eine Modifikation der Impftechnik mit Minimierung der intravasalen Impfstoffkomponente kann die zeitnahen, insbesondere aber die zu erwartenden Spätschäden nicht vermeiden.

Spätschäden der prophylaktischen Gen-Therapie („Impfung“) aufgrund von nachgewiesenen tiefgreifenden Gewebetexturstörungen und Persistenz des toxischen Spike-Proteins sind sicher zu erwarten.

Alle Beteiligten an den forcierten Impfkampagnen, insbesondere aber die Ärzte, sollten ihre Rolle kritisch hinterfragen und daraus die angemessenen Konsequenzen ziehen.

Die laufende Impfkampagne ist sofort zu stoppen. Für alle auf Messenger-RNA bzw. Pro-mRNA basierenden Arzneimittel, die eine Synthese von Spike-Proteinen in Körperzellen induzieren, ist unverzüglich das Ruhen der Zulassung erforderlich oder diese zu entziehen.

Eine systematische Untersuchung der schweren „Impf“-assoziierten Nebenwirkungen und Todesfälle und entsprechende Entschädigungen sind unumgänglich.

Eine Fortführung der COVID-19 „Impfungen“ ist unverantwortlich und kriminell.
Reutlingen, im April 2022 Professor Dr. med. Arne Burkhardt

Erklärung der Redaktion: Wir eignen uns die Meinung Dritter nicht an und geben sie nicht als unsere aus. Wir berichten lediglich darüber. Report24.news bezeichnet niemanden als kriminell der nicht rechtskräftig verurteilt wurde und für alle gilt die Unschuldsvermutung.

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