Paul Brandenburg: Wegen Beleidigung von Kai Wegener in Haft, während Intensiv-Gewalttäter frei herumlaufen

Paul Brandenburg in einem aktuellen Video auf seinem Kanal https://www.youtube.com/@PaulBrandenburgCom

Der Arzt und Publizist Paul Brandenburg ist nach Angaben seines Verteidigers Markus Haintz am 28. Oktober am Berliner Flughafen festgenommen worden. Er habe sein zehnjähriges Kind nach Berlin zurückgebracht und sei anschließend einem Haftrichter vorgeführt worden. Seither sitze er in der JVA Moabit. Gegenstand des Verfahrens seien vier Beleidigungen und zwei Verleumdungen gegenüber Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner. Die Verteidigung verlangt seine Freilassung.

Bei vier Beleidigungsvorwürfen nach § 185 StGB habe Kai Wegner (CDU), scheidender Bürgermeister von Berlin, persönlich Strafantrag gestellt, berichtet Haintz Media, das Nachrichtenmedium des widerständigen deutschen Rechtsanwalts Markus Haintz. Zwei weitere Vorwürfe beträfen Verleumdung nach § 188 Absatz 2, der Personen des politischen Lebens besonders schützt. Sämtliche beanstandeten Äußerungen stünden im Zusammenhang mit dem wegen kinder- und jugendpornografischer Inhalte verurteilten Künstler Jurassica Parka. Brandenburg wird von Haintz und Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier vertreten.

Äußerungen betrafen den Fall Jurassica Parka

Der Berliner Künstler Jurassica Parka, bürgerlich Mario Olszinski, war trotz einer bereits rechtskräftigen Verurteilung wegen kinderpornografischer Inhalte weiterhin öffentlich aufgetreten. Am 14. Juli 2025 moderierte er die Benefizgala „Gemeinsambunt“ im Theater des Westens. Zu den Veranstaltern gehörten die Berliner Polizei, das Polizeipräsidium Brandenburg, das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und der LSVD+. Die Veranstaltung stand unter Schirmherrschaft der Berliner Polizeipräsidentin.

Im September 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten Olszinski wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ermittler hatten 131 kinderpornografische Videodateien mit insgesamt mehr als fünf Stunden Laufzeit sowie 28 Bilder sichergestellt. Hinzu kam jugendpornografisches Videomaterial. Der Angeklagte gestand. Bereits im Oktober 2023 war gegen ihn eine inzwischen rechtskräftige Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro verhängt worden. Diese erste Verurteilung betraf nach einem Bericht der WELT Erwerb, Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials.

Nach Medienberichten lagen der Polizei bereits seit dem 26. März 2025 Hinweise auf neue Vorwürfe vor. Die Staatsanwaltschaft leitete am 6. Mai das Ermittlungsverfahren ein; die Durchsuchung erfolgte am 24. Juli, zehn Tage nach der Gala. Die Polizeiführung erklärte, ihr und den beteiligten Veranstaltungspartnern hätten zum Zeitpunkt des Auftritts entsprechende Kenntnisse gefehlt. Olszinski hatte sich zuvor auch mit Politikern fotografieren lassen, darunter im Juli 2023 mit Kai Wegner.

All diese Vorgänge erbosten Paul Brandenburg so sehr, dass er sie in Sozialen Medien mit deutlichen, auch beleidigenden Worten kritisierte. Doch nicht der Missbrauchstäter ist in Haft, dieser läuft weiterhin fröhlich frei herum – sondern Brandenburg als scharfer Kritiker.

Verteidigung widerspricht behaupteter Flucht

Haintz zufolge wurde der Haftbefehl damit begründet, Brandenburg sei „flüchtig“. Der Anwalt hält dagegen: „Aufgrund seines Kindes ist Paul mehrmals im Monat in Berlin“. Dies sei Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt. Brandenburg lebt im Ausland und bezeichnet sich als Exildeutscher. Seine regelmäßigen Reisen nach Berlin sind ein zentraler Einwand der Verteidigung gegen die Inhaftierung. Haintz und Dannenmaier stehen nach eigenen Angaben seit Mittwochnachmittag mit ihm in Kontakt und versuchen, seine Entlassung aus der Untersuchungshaft zu erreichen.

Auf X kritisieren Publizisten die Festnahme ausdrücklich als Vorgehen gegen politische Äußerungen. Oliver Gorus schreibt: „Ein Staat, der Bürger wegen Wörtern in den Knast steckt, ist innerlich schwach und kompensiert das mit Autoritarismus.“ Mathias Priebe erklärt: „Ich verachte diesen Staat dafür, dass Menschen für das Wort eingesperrt werden.“ Die Reaktionen richten sich damit gegen die Freiheitsentziehung wegen Äußerungsdelikten.

Verhältnismäßigkeit der Haft für jeden Laien fraglich

Die strafrechtliche Bewertung einer Äußerung und die Voraussetzungen für Untersuchungshaft sind rechtlich getrennte Fragen. § 112 Strafprozessordnung verlangt neben dringendem Tatverdacht einen Haftgrund und eine verhältnismäßige Entscheidung. Bei Fluchtgefahr sieht § 116 ausdrücklich mildere Maßnahmen vor, wenn diese das Verfahren ausreichend sichern. Auch verletzende politische Kritik fällt zunächst in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei Beleidigungsvorwürfen grundsätzlich eine Abwägung anhand des konkreten Zusammenhangs; ausfällige Formulierungen sind nicht automatisch Schmähkritik.

Kritik am Sonderstrafrecht auch aus der CDU

Der besondere Ehrenschutz für Politiker ist bereits Gegenstand politischer Reformforderungen. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert erklärte im Juni: „Für Spitzenpolitiker braucht es keine Sonderregelung im Strafrecht“. Ihr baden-württembergischer Amtskollege Moritz Oppelt sagte: „Spitzenpolitiker können und müssen eine harte Auseinandersetzung aushalten“. Beide Aussagen stammen aus der allgemeinen Debatte über § 188 und gingen Brandenburgs Festnahme voraus. Wolfgang Kubicki forderte im April die Abschaffung der Vorschrift, die nach seinen Worten Menschen mehr drangsaliere, als sie hilfreich sei.

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